Freizeitausgleich im Nachtdienst

hossy

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Hallo, ich arbeite ausschliesslich im Nachtdienst und habe in der Regel 5 Nächte und 4 Tage frei wobei der erste Tag nach den Nächten immer mitgezählt wird. Finde ich schon paradox da ich an diesem Tag ja bereits 6,75 Stunden gearbeitet habe. Jetzt tauchen auf dem Diestplan plötzlich 6 Nächte auf und 3 Tage frei wobei auch hier der erste Tag bereits mitgezählt wird obwohl ja schon gearbeitet wurde. Also eigentlich nur 2 Tage frei. Da ich eine 95% Stelle habe arbeite ich von 20.45 Uhr - 06.45 Uhr wobei nur 9.25 Stunden als Arbeitszeitgerechnet wird. Bereitschaft bzw. Pause wird nicht gezahlt bzw. gerechnet. Auch so ein Ding!!!
Frage: Ist diese Arbeitszeitregelung bzw. Regelung des Freizeitausgleich bei wohlgemerkt "Dauernachtwachen" laut TVÖD zulässig?
Würde mich über eine kurze sachliche Antwort sehr freuen.
Gruss hossy:boxen:
 
Es gibt ihn nicht den Ausschlaftag den Du wahrscheinlich gern hättest .
Die Ruhezeiten werden nach Deinen Angaben eingehalten .

Auch die Pausenregelung ist i.O..
Du bist 10 h anwesend und bekommst eine Pause von 0,75 h..

Wo steht im Tvöd etwas von "Dauernachtwache " ?

Gruß
 
Die Pause wird nie vergütet, weder im Tag noch im Nachtdienst.

Wieviel du arbeiten musst hängt von der im Monat zu erbringenden Stundenzahl ab.

Im Prinzip gleicht es sich aus, dadurch, dass die 1. Nacht auch voll gezählt wird, da arbeitest du ja auch keine 9,25 Stunden.

Bei uns zählt die erste Nacht 3,0 Stunden und die letzte mit 6,25 Stunden.
Nachtdienstzeit ist 21 Uhr bis 7 Uhr.


Wieviele Nächte du leisten musst kannst dir auch ganz einfach selbst ausrechnen:
Im September sind es 21 Arbeitstage x 7,7 Stunden = 162 Stunden für Vollzeitkräfte Sollarbeitszeit.
Du musst 95% dieser Arbeitszeit erbringen, das bedeutet, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe 154 Stunden.
Also musst du im September 17 Nächte arbeiten.

Wie sich diese Nächte aufteilen bleibt deinem AG überlassen.
 
Ja, habe ich mir fast so gedacht. Aber wie sieht es mit "Bereitschaftsdienst" aus. Wir sind zwar zu zweit aber wenn Notfallklingel geht müssen gegebenenfalls beide Kräfte ran.
 
Bis vor einem Jahr haben wir die Pause jedenfalls gerechnet bekommen. Sind dann von der AVR zum TVÖD gewechselt und weg war er.
 
Das müsstet ihr mit eurem AG klären, würde aber bedeuten es gibt keine Wechselschichtzulage mehr. Wäre für dich allerdings uninteressant, weil mit ausschliesslich Nachtdienst steht sie dir nicht zu, solltet ihr aber auch MA haben die zwischen 3 Schichten wechseln würde diese dadurch benachteiligt.
 
In der Regel ist der Nachtdienst abgedeckt mit Dauernachtwachen. Lediglich bei Krankheit oder Urlaub müssen auch die Tagdienstler ran. In der Regel arbeiten diese in 2 Schichten. Früh und Spät halt. Wären diese davon auch betroffen. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen das mein AG sich auf eine solche Regelung einlassen würde. Wieso auch, läuft ja auch so. :wut: Wäre ja nur mit Kosten verbunden welche sie so einsparen.
 
Wie oft in der Pause kommt es vor, dass diese unterbrochen werden muss?
 
Nuja, bei 100 Bewohnern und 2 PP kommt dies schon öfter vor. Kann man eigentlich schon drauf gehen das jemand klingelt sobald man sein Essen vor sich stehen hat.:boxen:.
 
Ihr könnt vom AG nicht verlangen, dass ihr gleichzeitig Pause habt.

Was machst du wenn mehr als 2 Bewohner gleichzeitig klingeln ausserhalb der Pause?
 
Dann solltest Du aber Deine Pause nehmen und während der Pause nicht erreichbar
sein .
Ein Notfall ist nämlich nicht der Gang zur Toilette in Begleitung von 2 MA und ähnliches.
Wenn Du aber die einzige Fachkraft bist und mußt dann Deine Pause unterbrechen
weil z.Bsp . Bew. Bedarfsmed. braucht oder gestürzt ist dann solltest Du Dir die
0,75 h aufschreiben .
Wenn in meinem Team nachts nur eine Fachkraft da ist (+3 Helferinnen) dann gilt die Pause als Bereitschaftszeit und wird als Überstunde aufgeschrieben bereits beim Erstellen des DP .
 
Bei uns ist halt nur eine Fachkraft und ein Helfer im Nachtdienst. Denke mal das rein rechtlich der Helfer während der Pause des Examinierten nicht alleine sein darf und kann. Also müsste es doch zu einer entsprechenden Regelung kommen, oder?
 
Nuja, ist schon selten das mehr als zwei gleichzeitig klingeln. Muss man dann halt abarbeiten bzw. nach priorität gehen. Man kennt ja seine Bewohner. Ist ja nicht wie im KH wo es alle Nase lang neue Patienten gibt.
Ist schon klar das man nicht immer aus der Pause geholt wird aber irgendwie ist man immer auf dem Sprung und ne wirkliche Pause haben wir auch nicht da sich weder der Helfer noch die Fachkraft wirklich für 45 Minuten oder 3 x 15 Minuten als unerreichbar verabschiedet.
 
entsprechenden Regelung

Das solltest Du mit der ND-Leitung bzw. mit PDL besprechen .
Frag einfach wer in Deinen Pausen die Verantwortung hat .Lass Dich nicht abspeisen
mit "natürlich Sie " .

Sollte man nicht reagieren dann den BR einschalten .
 
Ja, werde ich so machen. Bedanke mich recht Herzlich für die Hilfe.Auch wenn nicht alles in meinem Sinne ist. Aber zumindest mit der Pausenregelung werde ich in Angriff nehmen.
Nochmals vielen Dank.
Gruss hossy:cheerlead:
 

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