Hallo, ich arbeite ausschliesslich im Nachtdienst und habe in der Regel 5 Nächte und 4 Tage frei wobei der erste Tag nach den Nächten immer mitgezählt wird. Finde ich schon paradox da ich an diesem Tag ja bereits 6,75 Stunden gearbeitet habe. Jetzt tauchen auf dem Diestplan plötzlich 6 Nächte auf und 3 Tage frei wobei auch hier der erste Tag bereits mitgezählt wird obwohl ja schon gearbeitet wurde. Also eigentlich nur 2 Tage frei. Da ich eine 95% Stelle habe arbeite ich von 20.45 Uhr - 06.45 Uhr wobei nur 9.25 Stunden als Arbeitszeitgerechnet wird. Bereitschaft bzw. Pause wird nicht gezahlt bzw. gerechnet. Auch so ein Ding!!!
Frage: Ist diese Arbeitszeitregelung bzw. Regelung des Freizeitausgleich bei wohlgemerkt "Dauernachtwachen" laut TVÖD zulässig?
Würde mich über eine kurze sachliche Antwort sehr freuen.
Gruss hossy
Frage: Ist diese Arbeitszeitregelung bzw. Regelung des Freizeitausgleich bei wohlgemerkt "Dauernachtwachen" laut TVÖD zulässig?
Würde mich über eine kurze sachliche Antwort sehr freuen.
Gruss hossy
