Teilzeitkräfte: Dokumentation der Mehrarbeit; Freizeitausgleich?

Röntgenbär

Junior-Mitglied
Registriert
01.11.2007
Beiträge
58
Beruf
MTRA, Gesundheitsbetriebswirt
Akt. Einsatzbereich
Radiologische Diagnostik
Funktion
Bereichsleitung
-Hallo liebe Gemeinde,

nach langen Recherchen im Internet und Fachliteratur konnte ich meine Frage leider nicht beantworten - also hoffe ich ihr könnt! :wink1:

Mein Problem:

Eine Teilzeitkraft (50% bei 40h Woche) arbeitet in einer Woche 35 Stunden, hat ja somit Mehrarbeit jedoch keine Überstunden erwirtschaftet.
Bei uns gilt bezogen Arbeitszeit und Überstunden die alte BAT-Regelung.

Mir ist klar das der Beschäftigte keine Zeitzuschäge erhält, da er ja nur seine ivAZ überschritten hat, aber nicht die regelmäßige Arbeitszeit.
Nun die Fragen:

  1. Muss die Mehrarbeit im Dienstplan dokumentiert werden? Falls ja, gibt's da eine extra Spalte? In die Überstundenspalte geht ja schlecht.
  2. Ist diese Mehrarbeit auch in Freizeit auszugleichen (oder ist dies dann quasi "ehrenamt" :P)? Gesprochen wird in dem Fall ja immer nur von Überstundenausgleich?

Danke euch schon mal für die Antworten.
 
Dienstplanprogramme verrechnen Mehrarbeitsstunden automatisch also solche, da der Stellenanteil berücksichtigt wird. Es ist also die Überstundenzeile (oder Spalte?) zu nutzen.
Kann intern natürlich anders gehandhabt werden.

Und natürlich wird dokumentierte Mehrarbeit auch ansgeglcihen. Üblicherweise in Freizeit, intern kann es ebenfalls Dienst- oder einzelvertragliche vereinbarungen geben, in denen es anderweitige Regelungen (Teilauszahlung) gibt.
 
Ehrlich - check ich nicht ganz.
Wie lautet die alte BAT-Regelung bezüglich Arbeitszeit und Überstunden bei TZ? Hab das vergessen, zu lang her.
Zeitzuschläge - kann nur vom "meinem" TVöD ausgehen: Springe ich ein, erhalte ich selbstverständlich die Zuschläge (Wochendend, Feiertag, Nachtarbeit), zählen die Stunden. Aber nicht als Überstunden. Ich bekomme weiter mein Gehalt für die Std.zahl welche in meinem Arbeitsvertrag drinsteht.
Die zuviel gearbeiteten Stunden werden wie alle anderen in 1 Spalte zusammengefasst, eine extra für Mehrarbeit - kenn ich nicht, den Sinn erkenn ich nicht, als TZ mach ich ja ohnehin niemals Ü-stunden, bei dem seeeehr langen Bemessungszeitraum.
Ist schon komisch, jmd. der eine 20h Woche hat, mit 35h/ Woche einzuplanen, insofern das keine Ausnahme ist, sondern die Regel.
Der AN hat eine Arbeitsvertrag, danach bemessen sich die zu leistenden Arbeitsstunden. Auf so einen Käse hätte ich keinen Bock.
Wenn ich - regelmäßig - 35h pro Woche arbeiten wollte, hätte ich keinen Arbeitsvertrag mit 20h/ Woche unterschrieben - oder?
Selbstverständlich sollte ein Ausgleich der zuviel geleisteten Std. erfolgen! Ehrenamt? Ich bin nicht zum Spaß auf der Arbeit!
Gibt es vorübergehende Engpässe, kein Thema. Dauerhaft, weil zu wenig Personal da ist - ziemlich miese Angelegenheit.
Ist mir aber nicht gänzlich unbekannt. Lange Zeit interessierte es nicht die Bohne, inzwischen werden rigoros Std. abgebaut.
Der AG kann vorschreiben wie die Plusstunden abgebaut werden, durch Freizeitausgleich, Ausbezahlung der Stunden, oder auch, sowas hatt ich schon mal gehört/ gelesen, dass für einen begrenzten Zeitraum der Arbeitsvertrag um xy Std. erhöht wird, damit gibt es dann auch das faire Gehalt für die bereits geleisteten Mehrarbeitsstunden obwohl nicht mehr Std. gearbeitet werden. Oder die Std. werden rückwirkend erhöht. Arbeitszeitkonten? Gibt es auch.
 
Eine Teilzeitkraft (50% bei 40h Woche) arbeitet in einer Woche 35 Stunden, hat ja somit Mehrarbeit jedoch keine Überstunden erwirtschaftet.

BAT kann ich auch nicht mehr ;-)

Im TvöD-K werden im §7 Abs. 7 und 8 Überstunden von Mehrabeit unterschieden.
Da muß man einiges berücksichtigen: über welchen Zeitraum gehen die Dienstpläne, wird in Schichtarbeit gearbeitet, haben die Mitarbeiter einen Gleitzeitrahmen u.ä. Hast Du die entsprechende Passage im BAT als Link?
 
Entschuldigung, hat ein bisschen gedauert. :)

@ amezaliwa: Also, die längere Arbeitszeit der Teilzeitkraft ist Übergangsweise mit ihrem Einverständnis, höchstens 4 Wochen in diesem Quartal. Das soll auch nicht das Thema sein, da spielen viele Faktoren rein.

Ich habe mir unseren elekt. Dienstplan mal angesehen. Wenn ich das richtig sehe, wird jede Plusstunde aufgelister und als ÜSt zum IST gezählt.
Somit hätte die TZ-Kraft dann 15 Überstunden bei gearbeiteten 35 Stunden in der 20 Stundenwoche. Irgendwie dumm, dass dies nicht als Mehrarbeit vermerkt wird. Da werde ich mich wohl doch an die Personalabteilung wenden müssen, oder?

Der BAT legt in § 15 die rAz auf 38,5 bzw. 40 Stunden fest (Paragraph 15 ? Personalrat), als Überstunde wird jede Stunde definiert, die über die dienstplanmäßigen Wochenstunden hinausgehen. Mehrarbeit kennt der BAT nicht (Paragraph 17 ? Personalrat).

So verstehe ich auch die Beschreibungen in einem alten ver.di-Arbeitsheft zum BAT (http://www.agmav-wuerttemberg.de/ar...ilfe/dienstplangestaltung_im_pflegedienst.pdf)

Ich verstehe das dann also so richtig, das die Mehrarbeitsstunden der TZ-Kraft durch diese abgesetzt werden müssen/dürfen, ein finanzieller Ausgleich aber nicht erfolgt?
 
Aus dem ver.di Arbeitsheft
S.24 li Spalte...die Std. sind keine Überstunden an sich, da Üstd. erst dann entstehen wenn über 38.5 bzw. 40h pro Woche gearbeitet werden
das Wort Mehrarbeit fällt nicht, jedoch sind es - keine Üstd. wenn man noch unterhalb der max. Wochenarbeitszeit bleibt (daran kann ich mich auch noch erinnern)
...Bei der von Teilzeitangestellten über die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeit handelt es sich zunächst nicht um Überstunden. Überstunden sind die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit (eines Vollbeschäftigten = 38,5 Stunden/Woche bzw. BAT-O 40 Stunden) hinausgehenden Stunden. Bei Teilzeitbeschäftigten fallen Überstunden somit erst dann an, wenn diese Grenze (von 38,5 Stunden, bzw. 40 Stunden)überschritten wird.....

dazu kommt noch der Berechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen
ver.di Arbeitsheft
S. 13.
Für die Berechnung des Durchschnitts der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich ein Zeitraum
von bis zu 26 Wochen zugrunde zu legen.....

Den letzten Absatz versteh ich nicht. Ausgleich durch Zahlung haste nicht, da ja innerhalb des Berechnungszeitraum auszugleichen ist.
Iwie waren zus. gearbeitete Std. für mich früher (auch BAT) immer Überstunden, vlt. ist da iwie noch keine Wortumgestaltung im DP erfolgt.
Bzw. steht im BAT halt nur was KEINE Üstd. sind, das Wort Mehrarbeit fand ich jetzt auch gar nicht (beim kurzen durchschaun).
Könnt es daran liegen? Ist das des Rätsels Lösung, oder ist das jetzt zu primitiv....
Im TVöD - Abschnitt 2 §7 Sonderformen der Arbeit - unter 7. fällt der Begriff Mehrarbeit und wird definiert.


 
Ist der Unterschied zwischen Ü-Stunden und Mehrarbeit überhaupt noch möglich mit dem Gleichstellungsgesetz für Teilzeitler? Aber wo kein Kläger, da wohl kein Kadi. Siehe Urlaubsstaffelung.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen