- Registriert
- 01.11.2007
- Beiträge
- 58
- Beruf
- MTRA, Gesundheitsbetriebswirt
- Akt. Einsatzbereich
- Radiologische Diagnostik
- Funktion
- Bereichsleitung
-Hallo liebe Gemeinde,
nach langen Recherchen im Internet und Fachliteratur konnte ich meine Frage leider nicht beantworten - also hoffe ich ihr könnt!
Mein Problem:
Eine Teilzeitkraft (50% bei 40h Woche) arbeitet in einer Woche 35 Stunden, hat ja somit Mehrarbeit jedoch keine Überstunden erwirtschaftet.
Bei uns gilt bezogen Arbeitszeit und Überstunden die alte BAT-Regelung.
Mir ist klar das der Beschäftigte keine Zeitzuschäge erhält, da er ja nur seine ivAZ überschritten hat, aber nicht die regelmäßige Arbeitszeit.
Nun die Fragen:
Danke euch schon mal für die Antworten.
nach langen Recherchen im Internet und Fachliteratur konnte ich meine Frage leider nicht beantworten - also hoffe ich ihr könnt!

Mein Problem:
Eine Teilzeitkraft (50% bei 40h Woche) arbeitet in einer Woche 35 Stunden, hat ja somit Mehrarbeit jedoch keine Überstunden erwirtschaftet.
Bei uns gilt bezogen Arbeitszeit und Überstunden die alte BAT-Regelung.
Mir ist klar das der Beschäftigte keine Zeitzuschäge erhält, da er ja nur seine ivAZ überschritten hat, aber nicht die regelmäßige Arbeitszeit.
Nun die Fragen:
- Muss die Mehrarbeit im Dienstplan dokumentiert werden? Falls ja, gibt's da eine extra Spalte? In die Überstundenspalte geht ja schlecht.
- Ist diese Mehrarbeit auch in Freizeit auszugleichen (oder ist dies dann quasi "ehrenamt"
)? Gesprochen wird in dem Fall ja immer nur von Überstundenausgleich?
Danke euch schon mal für die Antworten.