Ich habe gehört, dass es jetzt nach neuer Rechtsprechung Mehrarbeitszuschläge (25%) für Teilzeitkräfte bereits ab der 1. Überstunde geben soll. Wir bekommen Zuschläge, wenn die tarifliche Wochenarbeitszeit überschritten ist. Ich arbeite in einem Krankenhaus der Caritas.
Hat von dieser Neuregelung oder Rechtsprechung schon einer etwas gehört?
Hat von dieser Neuregelung oder Rechtsprechung schon einer etwas gehört?