Fragen zur Nachtwachentätigkeit

jacky68

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hallo ich habe da mal eine frage …….und zwar habe ich eine neue tätigkeit in einem altenpflegeheim als dauernachtwache in vollzeit aufgenommen…………..wir haben 48 bew und ich bin alleine für das ganze haus zuständig …….mir werden nur 10 std. bezahlt da ich ja 1 std. pause habe ( und die kann ich logischerweise nicht nehmen weil ich die nacht mit spätmahlzeiten, spätmedi,getränke, rundgängen, inkonti wechsel , medi stellen für die ganze woche und den tagdienst ,administrative aufgaben , doku,u.s.w beschäftigt bin und natürlich auch gegen morgen einige aufgaben vom frühdienst übernehme (waschungen tagesprofile usw) )…….ist das so rechtens ?.......dann würde mich auch interessieren wie viel urlaub mir zusteht , die pdl meint das mir nur 14 tage urlaub im jahr zustehen da ich ja auch nachtwachen frei habe…und somit auf meinen urlaubs anspruch komme…….ferner würde mich auch interessieren wie viele nächte ich am stück arbeiten darf….. vielen dank für euere antworten......jacky
 
Hallo Jacky
auch du als Dauernachtwache hast einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche! Nachtwachenfrei erhälst du weil du diese freien Stunden schon gearbeitet hast!:daumen:
Von wann bis wann geht bei euch der Nachtdienst? Mehr als 10 Stunden sind laut Gesetz nicht erlaubt. Und selbstverständlich müssen alle Stunden bezahlt werden.
Gruß tanzenfelicitas
 
hallo tanzenfelicitas ............
mein dienst geht von 20.45-7.45……. sie wollen mir nur 10 std. bezahlen (wegen der einen std. pause die mir abgezogen wird) ……kannst du mir das bitte mal genau erklären mit der urlaubsreglung .....danke und gruss jacky
 
Hallo jacky,
ich bin auch Dauernachtwache in einem Altenheim. Ist deins privat oder staatlich??
Also ich arbeite eine Woche lange also 7 Nächte und habe dann eine Woche lang Frei. Ich habe auch 14 Tage Urlaub im Jahr. Was auch gesetzlich ist denn wenn ich eine Woche nehme habe ich ja 3 Wochen Frei.
Ich arbeite von 21-7 und habe auch eine Menge zu tun klar das du nicht eine Stunde am Stück Pause machen kannst aber trotzdem geht das bei uns wenn auch geteilt und nicht am Stück.
LG Birgit
 
Hallo Jacky. Ich arbeite ebenfalls als Nachtwache in einem Altenheim. Mein Dienst geht von 20:45 Uhr bis 6:45Uhr. Diese 10 Stunden werden mir auch voll bezahlt. Ich habe 29 Tage á 4.62 Stunden Urlaub. Dazu kommt Sonderurlaub pro 110 Stunden Nachtdienst 1 Urlaubstag, max. 4 Tage im Jahr. Dies ist trariflich geregelt. Ich bin 60 % angestellt.​
 
Hallo Jackie,

bevor wir hier Mutmassungen aufstellen, solltest du uns doch etwas zu deinem Arbeitsvertrag erzählen.
Arbeitest du in einer Vollzeitstelle?
Wie wird dein Urlaub gerechnet?

Wenn du in Teilzeit arbeitest, kann es gut sein, dass dein Urlaub anderes gerechnet wird.
Entweder so wie Funkenstern geschrieben hat, oder eben mit 10 Stunden, wie dein Nachtdienst gerechnet wird. Wenn letzteres zählt, brauchst du für den gleichen Urlaub, wie Funkenstern 29 Tage braucht nur die Hälfte der Urlaubstage.

Also mach doch bitte genauere Angaben, damit es verständlicher wird.

Danke
Narde
 
48 Bewohner für Dich allein? Ja, so etwas in der Art hatte ich auch mal,
das ist keine Pflege mehr, das ist Fließbandarbeit.Aber nachts liegen ja auch
alle im Bett, da hat man nix zu tun, man muß ja "nur" mal gucken!!!:evil:
Also ich arbeite seit 97 auch nur im Nachtdienst, und wenn ich auch (leider)
nicht viel Ahnung von den ganzen gesetzl. Regelungen habe, weiß ich doch,
daß das Nachtwachenfrei nicht als Urlaub angerechnet werden darf. Das ist
doch Schwachsinn.
Laß Dich nicht veralbern.

Feli
 
hallo ihr lieben ........
ich arbeite in vollzeit 38,5 std ( 6 tage woche) = 167 std im monat ......
laut vertrag urlaub : bei einer 3,5 tage woche ( 7 tage dienst und 7 tage frei ) 14 arbeitstage urlaub… aber irgendwie steige ich da nicht wirklich durch ….es ist ein privat heim…
 
Hi Jacky!

Wir haben auch ein privates Heim und unsere NW arbeiten 40 Std Woche.

Sie fangen um 20:15 an und haben um 6:15 Feierabend.
Urlaub bekommen sie ganz normal wie wir im Tagdienst auch.
Medistellen machen sie nicht mehr, da sie es nicht mehr schaffen.
Unsere NW haben sich zusammen getan und sind zum Chef wegen dem Medistellen etc.
Bew. vorwaschen gibt es auch nicht mehr, da es untersagt ist, schon aus ethischen Gründen.

Wir machen das jetzt immer so, das die Spätschicht die Bew. abends vorduscht die am nächsten Tag dran wären. Um die Frühschicht etwas zu entlasten.

LG
Sil
 
vielen dank für eure antworten..........aber so richtig schlau bin ich daraus noch nicht geworden :weissnix:
 
Hallo Jacky!

Ja mit den Urlaubstagen im Nachtdienst ist das so eine Sache, die ich auch noch nicht durchblickt habe.:fidee:
Ich arbeite auch 7 Nächte a`11 Std. Das bedeutet 77 Std in einer NW-Woche. Und habe danach eine Woche frei.
Also bei einem Urlaub von 7 Tagen ergibt das ein Frei von 21 Tagen.:trinken:

Meine Jahresurlaub beträgt 18 Tage plus die Feiertage, die gegebenenfalls in die NW fallen. Lass es Dir doch aml von der Personalabteilung detailliert erklären. Die müssten es wissen, wie es gesplittet wird.

LG Gonzaga:daumen:
 
Hallo Jacky

Ich arbeite nun nicht im Altenheim als NW sondern im Krankenhaus. :freakjoint: Bin aber da für den Dienstplan zuständig.
Laut meines Wissens:fidee: müssen sie dir die volle Zeit bezahlen, haben aber das recht es anders zuvergüten.
Wenn du alleine arbeitest ist es wichtig zu wissen ob du deine Pause am Stück nehmen sollst oder 4 kleine Pausen a15min nimmst.
bei Tätigkeit alleine ist es eine Pausenbereitschaft in der du immer wieder abgerufen werden kannst und sie dir das vergüten müssen.
Außer die PausenZeit ist festgelegt.
Bei uns im Krankenhaus ist es so das wir zu 2.arbeiten aber in der Perepherie sind sie alleine und bekommen die NW als Bereitschaftdienst zu 50% vergütet zusäztlich zum normalen NW verdienst.
Gruß longhair
 
Hallo ich arbeite auch als Nachtwache in einem Altenheim in Teilzeit,also 19,25 Std./ Woche.Das gibt bei uns 7 Nächte am Stück von 21.15 - 7.15 Uhr und dann 3 Wochen frei.Bei uns werden 45 Min. Pause abgezogen bleiben 9.15 Std. die bezahlt werden.Bei uns gibt es jedoch die Möglichkeit der Kurzpause,das heißt wenn man seine Pause micht am Stück nehmen kann und immer mal nur 5 Min hat werden die Kurzpausen auch bezahlt.Wir als NAchtwachen haben den selben Urlaubsanspruch wie der Tagdienst ,bei mir sind das 29 Tage plus 4 Sonderurlaub für Nachtdient.Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung der Diakonie.Und zu betreuen habe ich 65 BW /mit Kurzzeitpflege) und fachlichaufsicht für 48 BW , die von einer PH betreut werden,sowie Notfallbereitschaft für 55 Altenwohnungen.Jedoch müssen wir keine Medi´s stellen oder GP durchführen.Es ist trozdem reichlich zumal die Bereiche über 3 Stockwerke gehen.
LG sunshine488
 

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