Fragen zu PDL im ambulanten Pflegedienst

haebia

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Beruf
Krankenschwester
Hallo,

wo kann ich erfragen / nachlesen, was erfüllt sein muß, um PDL oder STV PDL im ambulanten Pflegedienst zu werden / zu gelten?
Ich lese hier, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Und vor ein paar Jahren war es doch noch so, dass mind. 2 Jahre Berufserfahrung und Erfahrung als Leitung gefordert waren als Anmeldungsvoraussetzung. Jetzt lese ich nur noch von der abgeschlossenen Ausbildung als AP oder KP.

Beim DBfK wird eine Weiterbildung mit 800 Stunden, berufsbegleitend, 1jährig angeboten. Dann wird das wohl das aktuelle sein, oder? Habe schon nachgefragt per Mail, aber noch keine Antwort erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob man die Weiterbildung schon haben muß, um als STV PDL zu arbeiten oder kann man diese in der Zeit auch nachholen? In welchem Zeitraum?

Kann eine PDL auch Teilzeit arbeiten (Können schon, wenn der Arbeitgeber mitmacht, das ist klar, aber ist es realisierbar ... z. B. 25 Std./Woche).

Hat euer Arbeitgeber die WB komplett bezahlt oder mußtet ihr die zahlen? Wenn er sie gezahlt hat - mußtet ihr euch verpflichten für ein paar Jahre dort zu arbeiten? Wie lange?
Wenn der AG die WB wünscht und somit dann auch bezahlt: zählt die WB-Zeit als Arbeitszeit oder wurdet ihr "nur" freigestellt?

Ich danke euch für Antworten und Tipps.
Ich will vorbereitet sein, denn ich glaube, dass mich meine PDL nach der STV-Position fragen wird. Sie hat sowas angedeutet und die Stelle ist frei.

Liebe Grüße,
haebia
 
Hallo Haebia,
die DBFK Weiterbildung ist in Ordnung und anerkannt. Als stellv. PDL kannst Du auch ohne die Weiterbildung arbeiten. Wenn Du als Leitung arbeiten möchtest verlangen die Kassen eine Beschäftigung mit mind. 30 Wochenstunden. Ob der AG die Weiterbildung bezahlt ist Absprache. Ich habe meine Weiterbildung damals selber bezahlt um unabhängig zu sein. Meine Nachfolgerin bekommt die Weiterbildung bezahlt, als Arbeitszeit wird die vorgegebene Sollarbeitszeit angerechnet. Die Verpflichtung läuft meist so, dass Du im Falle eines früheren Ausscheidens anteilmäßig nach Beschäftigungsdauer zurückzahlen musst. Bei einem Wechsel ist aber häufig der neue AG bereit diese Kosten zu übernehmen.
Viel Erfolg!
Coky:wavey:
 

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