Fragen um Schwestern-Stationszimmer ?

Kryziu

Newbie
Registriert
27.08.2015
Beiträge
16
Hallo meine Lieben =)

Ich hoffe das Thema passt hier rein.

Letzte Woche hatten wir im Teamgespräch das Thema ''Pause und Schwesternzimmer''.

Einige Kolleginnen hatten sich bei der Hausleitung beschwert das wir kein Schwesternzimmer haben, was ich genau so empfinde. Die Reaktion von der Hausleitung ,, Wir haben ein Stationszimmer und das ist das Nachtwachenzimmer.''

In dem Nachtwachenzimmer steht nur ein Bett und Hängeschränke mehr nicht, weil nicht mehr reinpasst. Das Zimmer ist klein und sehr beengt. Die Einrichtung war vor es eine Behinderteneinrichtung wurde ein Seniorenheim. Von der Größe kann ich her sagen, es war kein Bewohnerzimmer, wohl eher eine art Abstellkammer.!

Während es noch ein Seniorenheim war, gab es auch ein Schwesternzimmer aber als es ein Behindertenwohnheim wurde, hat man aus dem Zimmer ein Bewohnerzimmer gemacht.
Es ist gut zuerkennen, da es das einzige Zimmer mit eigener Küche und Toilette ist.
Die Küche ( Herd, Backofen und Kühlschrank) kann der Bewohner NICHT benutzen, da die Küche abgeschaltet ist, wegen Brandgefahr. Wir Mitarbeiter müssen, wenn wir auf Toilette müssen, die Toilette im Keller benutzen. Natürlich hat die Hausleitung sein eigenes Büro.! Selbst im Keller haben sie aus einem Raum ein Bewohnerzimmer gemacht, wo auch ein Bewohner lebt. Sowas hab ich wirklich noch nicht Erlebt.

Weiß vielleicht jemand wo ich mich Informieren kann, eventuell beim MDK ?

Liebe Grüße
 
Und ein Bruderzimmer habt ihr auch nicht?

Grundsätzlich: Wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr einen (wenn auch zu kleinen) Pausenraum und sanitäre Anlagen zur Verfügung. Während der Pause könnt ihr ja auch den Arbeitsplatz verlassen. Gibt es eine Kantine/Cafè im Haus oder in der Nähe der Einrichtung? Was erwartest du denn genau vom MDK?

Ben
 
Wenn sind Arbeitsplätze und Bedingungen in der Arbeitsplatzverordnung zu finden.
Aber ich glaube kaum das dir das was bringt. Das sind erstmal nur Richtlinen. Heißt kann man sich dran halten muß man aber nicht.
Ich denke auch der Pausenraum wird darin nicht geregelt sein.
 
Hallo

Kantine im Haus haben wir nicht und Café in der Nähe auch nicht. Da wird unsere Pause gar nicht reichen mit Hin und Zurück.! Wir dürfen das Grundstück verlassen aber sind dann nicht mehr Versichert.

Was ist ein Bruderzimmer ?
 
Brüll...:rofl:

Du schlägst dich mit Luxusproblemen rum. Frag mal Bauarbeiter ob die einen Pausenraum haben...
 
Brüll...:rofl:

Du schlägst dich mit Luxusproblemen rum. Frag mal Bauarbeiter ob die einen Pausenraum haben...


Ich finde nicht, dass das ein Luxusproblem ist. Ich finde den Wunsch nach einem vernünftigen Sozialraum vollkommen legitim und nachvollziehbar.
Und ja - auf vielen Baustellen gibt es entsprechende Möglichkeiten, Container z.B. großteils beheizt, belüftet, mit Licht und Strom und allem was dazu gehört.
 
  • Like
Reaktionen: Susanne2807
Eher als der MDK würde ein Betriebsrat helfen.
 
Man ist noch nicht einmal auf dem Klo versichert, wenn man es genau nimmt.
 
Man ist noch nicht einmal auf dem Klo versichert, wenn man es genau nimmt.
Auf dem Weg zum Klo und zurück schon. Der Aufenthalt dort selbst jedoch nicht. Man muss also aufpassen, sich während der Notdurft nicht das Bein zu brechen.
 
Zurück zur Ernsthaftigkeit:
Leider habe ich keine Daten gefunden die festlegen, dass ein AG euch einen "vernünftigen" Pausenraum oder ein Stationszimmer zur Verfügung stellen muss. Gesetzlich geregelt sind nur die Zeiten : wer, wann, wie oft….

Selbst das Verlassen der Einrichtung kann durch Betriebsvereinbarungen eingeschränkt werden.

Vielleicht findet ja jemand was.

LG Einer
 
Selbst das Verlassen der Einrichtung kann durch Betriebsvereinbarungen eingeschränkt werden.
Hast du dafür eine Quelle? Das ist m.W. nämlich nicht möglich. Die Arbeitsstättenverordnung hat getlucky ja schon verlinkt, wobei dort das meiste einen Soll-Charakter hat.
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
War zu langsam.:cry:

Danke getlucky.
 
Also ich weiß das eine Verordnung kein Gesetz ist, aber die BG die Erfüllung verlangen kann. Kurz um das dann wieder bindent ist.

Das man per Betriebsvereinbahrung das Verlassen der Arbeitsstätte einschränken kann finde ich jetzt Fraglich. Hast du da Belege für?
 
Oh bitte hier nicht verwechseln. Grundsätzlich kann ein Mensch in Deutschland (außerhalb Freiheitsstrafen) gehen wann und wohin er will. Das kann aber bei einer Entsprechenden Regelung (die es durch aus geben kann) zu einer Kündigung wegen Verletzung des Arbeitsvertrages führen.

In bestimmten Bereichen kann es sein, das eine Anwesenheit während der Pause notwendig ist. z.B. wenn "not an man" ist etc. (Im Rettungsdienst, Feuerwehr, In Bereichen wo mit besonders Gefährlichen Stoffen gearbeitet wird um Großschadenslagen einzudämmen gang und Gebe) diese Zeit in der man dann ran gezogen wurde wird dann selbstverständlich auch entlohnt. Allerdings empfinde ich eine solche Betriebliche Regelung wirklich als generell Fragwürdig. Erst recht wenn es sich um eine Anstellung als Verkäuferin handelt. Aber "et jibbt ja nix wat et nisch jibbt"

BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89 - Aufenthalt während der Pausen; Berechtigung zun Verlassen des Betriebs innerhalb der Mittagspause; Betriebsvereinbarung über die Einführung der gleitenden Arbeitszeit in der Hauptverwaltung
 
Hallo getlucky,

Auch ich finde eine solche Regelung fragwürdig. Habe sie bei der Suche nach der Raumregelung durch Zufall gefunden. War selbst überrascht, dass es sowas gibt. Ergibt bei mit auch nur in Ausnahmefällen Sinn.

LG Einer
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
EDIT: zur Vervollständigung meine Beitrags oben. Wenn die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist kann man den Menschen auch legal in seiner Freiheit behindern. Gerade Rechtsfortbildung gehabt :D
 

Ähnliche Themen