Fortbildungen

berchen_1_2002

Junior-Mitglied
Registriert
14.06.2008
Beiträge
46
Ort
Duisburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo zusammen,

meine Chefin ist der Meinung das wir 24 Std. Fortbildungen im Jahr machen müssen.

Wisst ihr ob es dazu ein Gesetz gibt? Wieviele Stunden muss sie bezahlen? Muss sie überhaupt Fortbildungen bezahlen? Muss man auch 24 Std. Fortbildungen im Jahr haben wenn man nur ne 75 % Stelle hat? Wie macht ihr das mit Fortbildungen? Ich hab gar kein Geld dafür..!!

Würde mich über eine Antwort freuen.

Danke
Indra
 
Hallo,
hat Deine Chefin nicht auch gesagt, wie sie sich die Finanzierung der Fortbildungen vorstellt?
Wenn sie die Fortbildungen vorschreibt, muss sie die in der Regel auch finanzieren, hier mal ein ähnlicher Thread:
http://www.krankenschwester.de/foru.../20593-unbezahlte-fortbildung-freien-tag.html
Im Grunde sind 24 Stunden Fortbildung ja wünschenswert und mit Sicherheit nicht falsch...
Sollen es allgemeine Fortbildungen sein oder zu bestimmten Themen?
 
Hallo Susi,

nein, wie sie sich die Finanzierung vorstellt hat sie nicht gesagt.
Ihr ist es egal was für Fortbildungen wir machen hauptsache wir bekommen ein Zertifikat oder einen Stempel in unser Fortbildungsbuch. Sie meint das der MDK das auch kontrolliert. :gruebel: Sie macht total den Stress deswegen.
 
Wenn Dein AG Dich/Euch zu Fortbildungen verpflichtet, sollte das im Arbeitsvertrag, evtl. Ergänzung zum Arbeitsvertrag geregelt sein.
Eine gesetzliche Regelung existiert nicht - lediglich Expertenstandards verlangen ab 2009 Fachkräfte in der Einrichtung, die aber eine Weiterbildung absolviert haben sollten.

Auch sollte geregelt werden, wer diese finanziert.
In der Regel sind Messen, Kongresse und Symposien von Firmen meist kostenfrei oder sehr günstig. Die Frage ist, ob das da angebotene Thema einrichtungs- bzw. mitarbeiterrelevant ist.

Ich frag´mich, bzw. Dich, warum Du Deinen AG, der euch verpflichtet, nicht fragst? Der weiß das sicher am besten!

LG
Trisha
 
Hallo Trisha,

in meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Ich frage meine Chefin nicht weil sie dann nur wieder sagt das sie das nicht beeinflussen kann, sie sagt immer wieder das wir Krankenschwestern nach Abschluss unserer Ausbildung zu Fortbildungen verpflichtet sind und das eben 24 Std. im Jahr.
Mit meiner Chefin kann man sich leider nicht wirklich vernünftig unterhalten... sie wird sehr schnell ausfallend.
 
Hi,

sie sagte uns das sie das nicht einfordert sondern der MDK.


Klar, der MDK fordert von IHREM Unternehmen geschultes Personal. Also muss SIE als Chefin dafür sorgen dass ihr geschult werdet. Da sie diesen Nachweis für ihr Unternehmen benötigt muss sie auch für die Kosten aufkommen.
Oder hat jeder Mitarbeiter persönlich diese Auflage vom MDK bekommen ??? Wohl nicht....
.
.
 
Hallo,

die rechtliche Seite ist hier eindeutig.

Wenn der Arbeitgeber entsprechende Fortbildungen verlangt, so muß er sowohl für die Kosten dafür aufkommen und die Zeit für die Ausbildung ist Arbeitszeit!
Allerdings kannst du dann auch diese Fortbildung nicht ablehnen.

Jede anderslautende Regelung muß sonst mit dir einzelvertraglich vereinbart werden.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo in die Runde,

im Lande Bremen gibt es eine Berufsordnung, die besagt, dass alle Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerinnen 10 Stunden Fortbildung im Jahr nachweisen müssen. Die Verantwortung liegt hier sowohl beim Arbeitgeber, wie auch beim Arbeitnehmer. Zu dem verlangen die meisten Kostenträger mittlerweile auch eine Mindestanzahl von Fortbildungen. Fortbildungspläne und absolvierte Stunden werden, im Rahmen einer MDK-Prüfung, eingesehen.

Ich bin nicht der Meinung, dass der Arbeitgeber die komplette Freistellung und die Kosten zu übernehmen hat. Wenn er es macht: Klasse!
Persönlich ärgere ich mich als Dozentin und Trainerin schon über Teilnehmer, die nur in der Fortbildung sitzen, weil sie geschickt wurden. Bei einer Erwartungsabfrage in der Eingangsrunde hat sogar schon einmal jemand gesagt: "Erwartungen? Ich weiß gar nicht um welches Thema es heute geht. Brauche noch ein paar Stunden..."

Wir arbeiten in einem ausgesprochen verantwortungsvollen Beruf. Da sollte es meines Erachtens auch selbstverständlich sein dafür Sorge zu tragen, dass das Fachwissen auf dem aktuellen Stand ist. Pflegefehler entstehen zum größten Teil aus Unwissenheit und können ganz schön große Schäden anrichten.

Für meine eigene Fort- und Weiterbildung habe ich im Übrigen selber ziemlich viel Geld und Zeit investiert-und habe keine Stunde bereut. Erfolg ist die Folge dessen, was man vorher getan hat...:nurse:

Herzliche Grüße!
Heike Bülken-Hinrichs
(alias Sr.Hilde)
 
soweit ich weiß, fordert der mdk diese stunden nur von der pdl und deren stellvertretung. es wäre mir neu, dass auch die mitarbeiter stundenpflicht vom mdk haben


lg
 
Hallo ycassyy,

hier ein Auszug aus dem Prüfkatalog für Heime (ist für die ambul. Pflege aber auch so): 6.12 Fortbildung § 8 HeimPersV
Ein prospektiver Fortbildungsplan ist vorhanden; er berücksichtigt neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. Expertenstandards) Fortbildungen haben stattgefunden (Nachweise über stattgefundene Fortbildungen liegen vor, z.B.Teilnehmerlisten mit Datum, Gegenstand der Fortbildung und Handzeichen der Teilnehmer)
Für alle Pflegekräfte haben Fortbildungen stattgefunden zu den Schwerpunkt-Themen:
- Arbeit mit demenzerkrankten Bewohnern
- Sterbebegleitung
- Erste Hilfe- Maßnahmen

Ich weiß von Teilnehmern meiner Kurse, dass die Prüfer sich regelmäßig diese Unterlagen zeigen lassen.

Zu dem weiß ich aus meiner Arbeit, dass in Niedersachsen und Bremen die Kostenträger mit Abschlägen drohen, wenn entsprechende Fortbildungsstunden nicht nachgewiesen werden.

Herzliche Grüße!
Heike Bülken-Hinrichs
(alias Sr.Hilde)
 

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