Ich habe die Fortbildung zum Pflegeberater beim bpa in Hannover gemacht.
Lief über 3 Tage, mit u.a. diesen Themen:
- § 45 SGB XI
- Rahmenverträge TK/DAK und BEK mit Voraussetzungen, Leistungen, Forderungen, Gestaltungsmöglichkeiten
- Anwendung der Formulare Abrechnung und Qualitätssicherung
- Überleitung, individuelle Schulung und Pflegekurse
- Gesetzesgrundlagen SGB V, SGB IX und SGB XI
- Aufgaben der Pflegeberaterin, notwendige Kompetenzen
- Grundlagen der Kommunikation, Kommunikationstechniken
- Aufbau von Pflegekursen, Unterichtformen und Medien
- Abschlussarbeit
Nun darf ich individuelle Schulungen zur Förderung der Laienpflege bein den Pflegebedürftigen zu HAuse, in Ausnahmen auch noch vom Krankenhaus aus, durchführen.
Geschult wird immer die Pflegeperson, es muss immer ein praktischer Teil enthalten sein (Lagerungstechnik, Mobilisation etc).
Pflegekurse haben wir noch nicht abgehalten, da bei unserem Kundenstamm nicht die ausreichende Nachfrage besteht.
Voraussetzung für die Fortbildung sind 3 Jahre Tätigkeit als Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflegerin.
Ich hoffe, ich konnte euch etwas weiterhelfen.
Gruß, Anne