- Registriert
- 11.09.2007
- Beiträge
- 43
- Ort
- Niedersachsen
- Beruf
- Kinderkrankenschwester in
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Kinderkrankenpflege
- Funktion
- Kinderkrankenschwester
Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in einem privaten Pflegedienst. Wir haben keinen Tarifvertrag an denen wir uns halten können... Ich habe über den 1 Mai Urlaub und nun wird gesagt, dass ich den 1 Mai als Urlaubstag aufschreiben muss, weil dieser nicht bezahlt wird... Es ist mir noch nie aufgefallen, aber wir haben bislang noch nie Feiertage, die wir NICHT gearbeitet haben, bezahlt bekommen! Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?
Wir hatten bis jetzt immer die Regelung, wer arbeitet, bekommt die Stunden doppelt bezahlt, wer nicht arbeitet bekommt nix...Und dann haben wir uns immer aufgeteilt...ZB, Eine Schicht arbeitet Weihnachten, die andere Silvester...
Gruß Tina
ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in einem privaten Pflegedienst. Wir haben keinen Tarifvertrag an denen wir uns halten können... Ich habe über den 1 Mai Urlaub und nun wird gesagt, dass ich den 1 Mai als Urlaubstag aufschreiben muss, weil dieser nicht bezahlt wird... Es ist mir noch nie aufgefallen, aber wir haben bislang noch nie Feiertage, die wir NICHT gearbeitet haben, bezahlt bekommen! Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?

Gruß Tina