Feiertagsberechnung bei privatem Arbeitgeber ohne Tarifvertrag

rajenriver

Junior-Mitglied
Registriert
11.09.2007
Beiträge
43
Ort
Niedersachsen
Beruf
Kinderkrankenschwester in
Akt. Einsatzbereich
ambulante Kinderkrankenpflege
Funktion
Kinderkrankenschwester
Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in einem privaten Pflegedienst. Wir haben keinen Tarifvertrag an denen wir uns halten können... Ich habe über den 1 Mai Urlaub und nun wird gesagt, dass ich den 1 Mai als Urlaubstag aufschreiben muss, weil dieser nicht bezahlt wird... Es ist mir noch nie aufgefallen, aber wir haben bislang noch nie Feiertage, die wir NICHT gearbeitet haben, bezahlt bekommen! Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?:gruebel: Wir hatten bis jetzt immer die Regelung, wer arbeitet, bekommt die Stunden doppelt bezahlt, wer nicht arbeitet bekommt nix...Und dann haben wir uns immer aufgeteilt...ZB, Eine Schicht arbeitet Weihnachten, die andere Silvester...

Gruß Tina
 
Weiß denn keiner darüber Bescheid???:cry:
 
Halo:-))
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag über das Thema Feiertagsarbeit???
Er darf dir aber den Tag nicht als Urlaubstag abrechnen da er ja nicht mit in die Sollarbietsstunden aufgenommen wird.Dieser Tag wird gesondert berechnet es sei denn er wird doppelt bezahlt.
LG:eek1:
 
Halo:-))
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag über das Thema Feiertagsarbeit???
Er darf dir aber den Tag nicht als Urlaubstag abrechnen da er ja nicht mit in die Sollarbietsstunden aufgenommen wird.Dieser Tag wird gesondert berechnet es sei denn er wird doppelt bezahlt.
LG:eek1:



In meinem A-Vertrag steht überhaupt nix zu Feiertagsarbeit:cry:... Das mir kein Urlaub abgezogen wird, hab ich heut schon geregelt, aber trotzdem wird gesagt, der Tag wird dann mit 0 Std berechnet, also einfach frei...:eek1::gruebel:
 
Du bekommst doch keine Zuschläge an freien Tagen! Die kriegst Du auch im TVÖD nur für geleistete Arbeit. Wofür denn auch sonst?
 
Du bekommst doch keine Zuschläge an freien Tagen! Die kriegst Du auch im TVÖD nur für geleistete Arbeit. Wofür denn auch sonst?

Es geht hier ja auch nicht um die Zuschläge, sondern darum, ob ich überhaupt eien Feiertag bezahlt bekomme, wenn ich diesen icht arbeiten muss lt. Plan?!
 
Warum sollst du einen Feiertag bezahlt bekommen, wenn du nicht arbeitest? Bekommst ja auch für Sonntage kein Geld, wenn du nicht in der Arbeit bist.

Also keine Arbeit = kein Geld

Da wär ich ja schon reich, wenn ich für jeden nicht gearbeiteten Feiertag Geld bekommen würde :mrgreen:

Gruß,
Lin
 
Das ist klar, aber das ist ja auch ein Unterschied. In anderen Berufsgruppen werden die Feiertage auch bezahlt, und die gehen ja auch nicht arbeiten...!?
 
Hallo Rajenriver,

wenn du an einem Feiertag frei hast, bekommst du kein zusätzliches Geld, andere Berufsgruppen auch nicht.
Ein Feiertagsaufschlag wird dann bezahlt, wenn du an dem Tag arbeitest. Dann bekommst du im TVÖD 35% mehr und eben den Tag als Freizeitausgleich.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo Rajenriver,

wenn du an einem Feiertag frei hast, bekommst du kein zusätzliches Geld, andere Berufsgruppen auch nicht.
Ein Feiertagsaufschlag wird dann bezahlt, wenn du an dem Tag arbeitest. Dann bekommst du im TVÖD 35% mehr und eben den Tag als Freizeitausgleich.

Schönes Wochenende
Narde

ja, das ist klar....aber meine Frage war, ob der freie Feiertag überhaupt bezahlt wird........
 
ja, das ist klar....aber meine Frage war, ob der freie Feiertag überhaupt bezahlt wird........

Ein freier Feiertag ist bezahlt, wenn er aus der Berechnung der Sollstunden herausgezählt wird. Das kannst Du ganz einfach vergleichen, indem Du für den Mai die Sollstunden ausrechnest und dann vergleichst.
Wird der Feiertag nicht von den Sollstunden abgezogen, so dürfen Dir andersherum keine Minusstunden entstehen, wenn Du nicht arbeitest.
Kontrolliere das doch einmal nach und dann erst wirst Du sehen was Dein AG wirklich macht.
Wenn Dein AG einen gearbeiteten Feiertag doppelt vergütet ist es unwahrscheinlich, dass er diejenigen straft, die nicht arbeiten.
 

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