Falsche Dosierung von Medikament gerichtet, jetzt durchgefallen?

eisenherz

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Jan 9, 2020
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Ausbildung GKP
Hallo Leute,

Ich hatte die letzten Tage die praktische Prüfung und es lief ziemlich suboptimal. Ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten da ich nicht der große Schreiber bin.

Meine Aufgabestellung war wie gefolgt:
- Ich musste zwei Patienten versorgen.
Pat#1:
  • Vorbereitung für anstehende Herzkatheteruntersuchung
  • Richten von Medikamenten, i.v. Torem
  • VZ messen, Gewicht, O2, Inhalieren
  • Verbandwechsel
Pat#2:
  • Blutzucker, Insulingabe
  • Richten von Medikamenten, i.v. Antibiose
  • VZ messen, Gewicht, O2, Inhalieren
  • Beratungsgespräch Diabetes
  • DK ziehen, PVK ziehen
  • Entlassungsmanagement
- Ausführliche Übergabe von Pat. an die Prüfer
- Dokumentation
- Übergabe an die Bereichspflegefachkraft

Die Zeit war von Anfang an sehr knapp ich musste mich sehr beeilen um alle Aufgaben in der Zeit zu schaffen. Heißt der Pat. #1 wurde bereits um 8:00 zur Untersuchung abgeholt und musste bis dahin fertig für die Untersuchung sein, des Weiteren musste der Pat. #2 schon um 10:00 entlassen werden und sollte noch ein Beratungsgespräch am Ende bekommen mit anschließendem Entlassungsmanagement.
Insgesamt hatten beide Pat. ca. 28 Medikamente + Antibiose + Torem i.v. und Inhalation die sie morgens bekämen und die Ich richten musste. Dementsprechend musste Ich sehr schnell arbeiten um im Zeitrahmen zu bleiben.

Folgende grobe Missgeschicke sind mir vorgefallen:
  • Ich habe bei einem Patienten beim Richten von Medikamenten zwar die richtige Dosierung aufgesagt aber sie vergessen zu teilen (ein orales Glucocorticoid) , dieses wurde an diesem Tag auf eine halbe Tabelette reduziert, diese habe ich mit allen anderen Tabletten dem Pat. #1 ausgeteilt, da er aber immer ziemlich genau wissen will was er einnimt hat er mich dan direkt darauf angesprochen warum er nicht die reduzierte Dosis bekommt. Erst in diesem Moment ist mir aufgefallen das ich es falsch gerichtet habe. Ich habe mich sofort entschuldigt und diesen Fehler korrigiert. Pat. hat die Tablette nicht eingenommen. Aber in meinen Augen wäre es eine akute Pat. Gefährdung, es war zwar "nur" ein Glucocorticoid von kleiner Dosis aber dennoch.
  • Beim Pat#2 habe ich vergessen im Eifer des Gefechts O2 Sättigung zu messen und die Atemfrequenz zu beurteilen/beobachten da er eine bekannte COPD hat. Diesen Fehler habe ich zwar bei der Evaluation so begründet das er einen stabilen und nicht gefährdeten Eindruck gemacht hat, aber ich weiß dennoch das es Standard ist bei chroninschen Lungenerkrankungen insbesondere COPD immer auf die Atemqualität, Hautfarbe und O2 zu achten, was ich aber nicht gemacht habe.
  • Ich konnte leider die kurzen Laufwege nicht einhalten. Ich habe immer wieder was vergessen, einige Sachen sind auf dem Boden gefallen und ich musste sie neu bringen und dabei habe ich einige Male vergessen beim Verlassen von Pat. Zimmer mir die Hände zu desinfizieren.
Folgendes würde ich als positiv bezeichnen:
  • Trotz der sehr knappen Zeit konnte ich alle mir aufgetragenen Prüfungsaufgaben erledigen
  • Alle Patienten erhielten rechtzeitig Medikamente, Antibiosen, Inhalationen
  • Der Pat. #1 ist aufgefiebert vor der Herzkatheteruntersuchung, ich habe dies sofort dem Arzt mitgeteilt
  • Pat. #1 konnte rechtzeitig zur Untersuchung abgeholt werden
  • Beratungsgespräch verlief sehr gut und Pat. #2 konnte gut mitmachen, bzw. hat davon gut profitieren können
  • Ich bin im zeitlichen Rahmen geblieben
Leider konnte ich am Ende der Prüfung keine Rückmeldung von den Prüfern einholen, sie haben sich die ganze Zeit recht neutral verhalten. Bei der Evaluation habe ich die erkannten Fehler aufgesagt und versucht diese zu begründen. Natürlich musste ich den Fehler mit der falschen Dosierung eingestehen und jetzt weiß ich nicht ob es der Grund ist für ein Nichtbestehen bzw. wie schwerwiegend das Ganze ist, da es sich um eine Patientengefährdung handelt.

Ich würde gerne von euch eine unparteiische Meinung einholen ob die Tendenz eher zum Bestanden oder Durchgefallen neigt.
 
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Das ist Kaffeesatz lesen: keiner weiß was dem Prüfer aufgefallen ist und was nicht.....
 
Medikamentenfehldosierung wäre für mich als Prüfer Grund genug.
 
@FLORA.BLEIBT: Kann es sein, dass du bisher noch keine Prüfung abgenommen hast und verantworten musstest?

Das alleine würde wohl nicht reichen und einer gerichtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten.
wäre für mich als Prüfer Grund genug.
Deine persönliche Einschätzung wäre aber nicht der alleinige Massstab bei der Notenfindung.

Bei einer Prüfung ist die Gesamtleistung zu werten und nicht einzelne Tele die evtl. meiner persönlichen Meinung nach besonders wichtig sein könnten. Es gibt Kriterien und keine höchstpersönlichen Befindlichkeiten, sowie einen Zweitprüfer, der auch noch ein gewichtiges Wort mitzureden hat und zunächst unabhängig seine Note findet.
Ebenfalls ein sehr ausführliches Protokoll, dass ich zunächst dem Prüfungsvorsitzenden erläutern müsste und wie die Note zu Stande kam, sowie ggf. dem Richter - und dazu muss das Protokoll seeeeeehr ausführlich und die Erklärungen seeeeeeeeeeehr schlüssig sein.

@eisenherz
das kann dir nun wirklich keiner Sagen, da wir nicht dabei waren und die Situation was wie sonst noch gelaufen oder nicht gelaufen ist beurteilen können.
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als bis zur Verkündung des Ergebnisses zu warten.
 
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Reactions: ludmilla
Es wurde hier ja explizit nach der persönlichen Meinung gefragt. Und ja, ich habe schon Prüfungen abgenommen. Und ja, durch Fehldosierung sind auch schon Kollegen durch die Prüfung gerasselt.

"Das alleine würde wohl nicht reichen und einer gerichtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten"

Gegenfrage: Bist du Richter oder Jurist, hast du schon einmal ein rechtskräftiges Urteil gefällt??
 
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Reactions: GKP2012
Bist du Richter oder Jurist, hast du schon einmal ein rechtskräftiges Urteil gefällt??
Du weißt selbst, dass das - sagen wir mal freundlich - eine rhetorische Frage ist.

Langjährige Praxis und gefällte Urteile dienen meiner Einschätzung und Bewertung als Grundlage.
 
"Langjährige Praxis dienen meiner Einschätzung und Bewertung als Grundlage".

Gut erkannt, daher MEINE Einschätzung.
 
Wäre sehr nett von dir, wenn du die Zitierfunktion verwenden würdest, erleichtert die Erkennbarkeit und auch nicht einen wesentlichen Teil des Zitats in der MItte einfach weglassen würdest.
Danke

Hilft alles nichts, wir bewerten es nicht und waren auch nicht dabei. Es bleibt Eisenherz nichts anderes übrig als zu warten bis zur Notenverkündung.
 
Er hat um eine Bewertung und Einschätzung gegeben.

"WIR bewerten es nicht" - bist du mein Vorgesetzter?? Wenn dann sprich bitte für dich (= ICH bewerte es nicht) und nicht für andere. Danke.
 
Jetzt komm mal wieder runter, iss ja gut, beruhig dich wieder.

Wir - sind alle hier im Forum - niemand der hier schreibt, sind eh immer weniger, bewertet diese spezielle Prüfung.

Für mich ist das hier beendet, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Schönes Wochenende
 
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Nun ja, bei "groben Fehlern" kann eine Prüfung als "Durchgefallen" gelten.

Und die falsche Dosierung eines medikamentes ist schon ein "grober Fehler". Ob nun die Medikamente untereinander nun noch unterschiedlich gewertet werden, kann vielleicht jemand der hier angemeldeten Pädagogen beantworten.

Aber, was ist wenn es nicht Kortison ist. Sondern Amiodaron, Heparin, Propofol, Ketanest o.ä.? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass bei "Dosierung von Med." wirklich große Unterschiede gemacht werden. Da auch die Dosierung vor gabe des Med. an Pat. nicht überprüft wurde (R-Regeln).

Aber ja, es ist Kaffeesatzleserei und wir wissen nicht, wie es gewichtet wurde und ob es überhaupt aufgefallen ist.
 
Meine Meinung Romsen, so seh ich das ebenfalls (grober Fehler, klare Patientengefährdung) und da hab ich auch schon Leute durchfliegen sehen. Und nach Meinungen und Einschätzungen wurden vom TE gefragt..

Kapiern hier aber nich alle...
 
Wird bei einem groben Fehler- Patientengefährung nicht abgebrochen?

Habe ich auch so in Erinnerung. Oder zumindest darauf hingewiesen und dann weitergemacht (wenn es an der Grenze war/ist). Daher auch nicht unwahrscheinlich, dass es nicht aufgefallen ist.
 
Ich denke eher, dass es nicht verborgen blieb, denn
... hat er mich dan direkt darauf angesprochen warum er nicht die reduzierte Dosis bekommt.
Dass wird wohl während der Prüfung gewesen sein.
 
Nun ja, bei "groben Fehlern" kann eine Prüfung als "Durchgefallen" gelten.
Du meinst sowas wie "gefährliche Pflege", nehme ich an.
Ja, da ist es aber normalerweise so wie Ludmilla schrieb - Prüfungsabbruch (hier ein Beispiel aus der Altenpflege, es ist anzunehmen, daß das in der Krankenpflege ähnlich gehandhabt wird):

"Eine grobe Vernachlässigung oder gar Verletzung geistiger und seelischer Bedürfnisse des Menschen ist als gefährliche Pflege einzustufen und führt daher unabdingbar zum Prüfungsabbruch. (...)
Situation 4
Ist der Prüfling nicht in der Lage, die verbalen und nonverbalen Äußerungen des Betreuten wahrzunehmen und stimmt er sein Handeln nicht darauf ab, so haben die Prüfer dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegehandlungen am Betreuten beendet werden, auch wenn daraus keine unmittelbar körperliche Gefährdung resultieren würde. Die Prüfung muss als nicht bestanden bewertet werden. Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass die körperliche Unversehrtheit gleichermaßen gewährleistet sein muss. Eine Gefährdung des Bewohners zum Beispiel durch das Hervorrufen vermeidbarer Schmerzen führt selbstverständlich ebenfalls zum Abbruch und Nichtbestehen der Prüfung."


Quelle:
https://www.isb.bayern.de/download/2074/pruefungaltenpflege.pdf (S. 5ff)
 
Wenn die Prüfer mitbekommen haben, dass die medikamentendosierung falsch war und sie dies als gefährliche Pflege eingestuft hätten, hätten sie abbrechen müssen. Haben sie aber nicht getan, also kann man hier nur weiter spekulieren!
Aber seien wir doch mal ehrlich, es ist ja nun nicht sooo ganz ungewöhnlich, dass veränderte Medikamentendosierungen nicht sofort umgesetzt werden, sondern verspätet, weil im Eifer des Gefechts nicht gesehen oder vergessen worden ist. Ob man dies als Prüfer immer als gefährliche Pflege beurteilen muss kann ich nicht sagen. Ob das Ausschleichen eines Glycokorticoid (bereits niedrig dosiert) einen Tag früher oder später beginnt oder fortgeführt wird ist wahrscheinlich nicht therapierelevant. Hier hat sich das im Gespräch mit dem Patienten geklärt und es wurde vor dem Patienten korrigiert.

Natürlich darf keine falsche Medikamentendosierung verabreicht werden. Aber wir sind doch alle Menschen und jedem von uns sind wahrscheinlich schon Fehler passiert! Wenn das in einer Prüfung passiert, kann man sich wahrscheinlich nicht beschweren wenn man durchfällt. Aber wenn die Prüfer dies im Zusammenhang mit der Aufregung nicht als Grund sehen die Prüfung abzubrechen, könnte ich da auch mitgehen.

@eisenherz
Ich drück dir die Daumen! Und falls es nicht geklappt hat, halt durch und versuchs nochmal mit der Erfahrung die du dadurch gemacht hast. Es gibt Schlimmeres!
 
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Hi hast du bestanden ??
 

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