Hi Du!
Komme urspr. aus NRW ud arbeite seit 8 Jahren in der Schweiz / Psychiatrie.
Da ich keine solche Fachweiterbildung hatte und auch keinen kenne, kann ich dir also keine 100%igen Angaben machen - sicher aber eine Richtschnur geben:
Für die Beantwortung der Frage ist noch interessant
- "anerkannt" bezieht sich auf Qualifikationsnachweis?
- "anerkannt" bezieht sich auf Gehaltseinstufung?
- wann ist die Fachweiterbildung absolviert worden?
Als Qialifikationsnachweis sollte es sicher langen.
Das Schweizer Äquivalent ist der sog. CAS-Studiengang (Psychiatrsiche Pflege) - das ist wieder nur eine eidgenössisch anerkannte Nummer, weil ma ja unbedi8ngt was eigenes machen muss usw.

Der Umfang und die Bewältigungsschwelle dieser Kurse ist äusserst gering.
15 ECTS, die sehr grosszügig gerechnet werden und am Ende eine kleine Arbeit 10-12 Seiten.
Man muss sich wirklich sehr anstrengen, um da nicht zu packen.
BFH: Gesundheit*::*Weiterbildung*::*Veranstaltungen Details
... tönt vielleicht etwas hochgestochen, ist abe alles andere als europäisch übliches "Studienniveau"
--> Deine Fachweiterbildung, wie ich sie noch aus D skizziert in Erinerung habe, müsste eigentlic ein ganzes Stück umfassender gewesen sein.
Über 2 Jahre berufsbegleitend mit Praktika etc. oder?
Also qualifiziert gleichgesetzt bist Du eigentlich schon für die praktische Arbeit auf jeden Fall.
Da mittlerweile alles im Akademisierungsmodus mitschwingt, ist aktuell ja auch in alle Kurse 'wissenschaftliches Arbeiten' integriert.
Das kann man sich selbst aneignen oder einfach speziell einen Kurs dafür besuchen, wenn man möchte.
Letztlich ist der dritte Punkt ("wann die Fachweiterbildung gemacht") dafür nicht unerheblich.
Wenn Du eine aus den 80-er Jahren gemacht hast, solltest Du Dich vielleicht selbst Fragen, ob Du wirklich noch uptodae bist und ei neuer Kurs nicht schlecht wäre.
Auch in Deutschland geht man ja z.B. durch die Diakonie Bielefeld mittlerweile die neuen Wege des Bachelors Psychiatrische Pflege.
Psychische Gesundheit / Psychiatrische Pflege studieren in Bielefeld, berufsbegletend, ohne Abitur : FH-Diakonie
... und das wird über kurz ode lang auch die althergebrachte Fachweiterbildung ablösen.
Wenn Deine erst sehr wenige Jahre alt ist, solltest Du keine fachlichen Wissensdefizite haben.
(wie gesagt: 'wissenschaftliches Arbeiten' - das kommt in unserem beruf und gerade in der Schweiz, wenn Du da hinwillst, aber eh immer mehr und ohne mit-akademisierende Anschlussfortbildungen, wirst Du hier in enigen Jahren komplett unter die Räder kommen. Lohnt also sowieso, da was zu machen.)
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Wenn Deine auch oder gar mehr auf die Gehaltseinstufung abgezielt ist, dann lässt sich dazu für die Stelle in der Schweiz vor allem als grosser Unterschied zu Deutschland festhalten:
ALLES ist verhandlungssache!
Üblicherweise geht z.B. der obe verlinkte CAS Psychiatrische Pflege mt einem Gehaltshochstufung einher.
Aber: Manchmal muss ma rauf bestehen.
Fast immer als ausländische Arbeitskraft.
Garantiert IMMER als ausländische Arbeitskraft, die sich um die erste Stelle in der Schweiz bewirbt.
Da kann es Dir auch ganz schnell passieren, wenn Du nicht sehr genau aufpasst, dass Du ei ganzes Stück unter Deinen Kollegen / Deiner eigentlichen Qualifikation eingestuft wirst.
So etwas am Ende der Vorstellungsprocederes unbedingt klar nd transparent in Lohnklassen/-skalen verlangen nd abklären, bevor Du zusagst.
Ist blöde (auch, wenn der Schweizer Verdienst wesentlich höher ist), wenn Du dann nac Monate /Jahren feststellst, dass Du für selbe Arbeit & Quali weniger bekommst, als Deine Kollegen.
Ich beginne jetzt meie erste Führungsposition ... jameiomei, bei der Verhandlung und dem Enstellungsprocedere für die unterste Kaderstufe kommst Dir in de Schweiz schon vor wie auf dem türkischen Basar. Da machen Handeln oder Nichthandeln ganz schnell mal einen Unterschied vo 10-15 K chf Jahresgehalt aus.
Als normaler Arbeitnehmer gilt aber dasselbe.
Ergo: --> Ist Deine FAchweiterbildung nicht uralt, wrde ic bei der Anstellung darauf bestehen, genauso eingestuft zu werden wie Deine schweizer Kollegen mit CAS Psychiatrische Pflege.
Letztlich auch noch der Unterscheid, der a meiste Spielraum bei der Verhandlung bedeutet: Deine Erfahrungsjahre!
Hier wird nicht nach Alter, sondern nach Erfahrung nach oben vergütet (was auch wesentlich sinnvoller ist, wie ich finde).
Zu de Erfahrung können Schweizer aber auch berufsnahe Tätigkeiten einrechnen ... Zivildienst, FSJ, soziale Arbeiten... auch Teilzeit immer komplett rechnen, wenn wenigstens 50% !. Hier wird Dein zukünftiger Arbeitgeber am meisten versuchen, Dich herunterzufeilschen, weil ihn jedes Erfahrungsjahr mehr auch mehr Geld kostet.
Und da erfinden sie natürlich teils die phantastischsten Ideen, warum dies & das & jenes nun gar nicht zu rechnen sei ... und überhaupt "weil Du ja noch nie in der Schweiz gearbeitet hast und hier doc alles viel besser ist, ist es e erst mal natürlich, dass ma mit 0 Erfahrugsjahren anfängt" (WAHHH) - kein Witz, kann Dir alles passieren

Letztlich sind das auch nur Beriebe, die recnen müssen und versuchen zu rechnen, wo es geht.
Will keinen falschen Eindruck vermitteln: ch mag de Schweizer sehr! Aber gewisse Eigenheite in anderen Spielregeln solte ma besser kennen, wenn man hier schafft.
Ich kannte sie damals leider noch nicht.
Ist jetzt so lang geworden, weil ich nicht genau wusste auf was Du hinaus wolltest mit de Frage - aber ich hoffe, es stecken doch nützliche Informationen für Dich drin.
Auf jeden Fall "Daumen hoch" für Deinen Landeswechsel - kenne keinen, der es bereu hat.
(edit: sorry für das Schriftbild im Tippen, aber habe gerade eine schlechte Tastatur, bin saumüde ud wollte Dir nur schnell noch was Nützliches schreiben. Alle gefundenen Fehler dürfen anstandslos behalten werden)
