Fachweiterbildung - 3 Jahre ans Haus verpflichtet?

schwesterdora

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20.12.2007
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Psychiatrie
Hallo Zusammen,
ich wollte einmal fragen wie legal es ist, dass man nach einer Fachweiterbildung (die über 2 Jahre geht) 3 Jahre an das Haus gebunden ist ? Überlege nämlich mich für eine Weiterbildung anzumelden, habe jedoch Respekt davor mich so lange an ein Haus zu binden.
Habe einmal irgendwo gehört, dass es nicht ganz legal ist bzw. dass man sich im Notfall auch frei kaufen kann. Jedoch stellt sich mir auch die Frage wie teuer das ist ? Sind das dann nur die Lehrgangskosten oder muss ich auch mein Gehalt zurückzahlen 8O? Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
 
Hallo,

nach so einer Fortbildung ist man für max 2 Jahre ans Haus gebunden. Wenn man das Haus eher verläßt muss man die Fortbildungsgebühren anteilmäßig zurückzahlen. Jeden Monat arbeitest du also 1/24 deiner Fortbildung ab. Selbst wenn du einen Vertrag unterschrieben hast der dich nach beendigung der Fortbildung für 3 Jahre ans Haus bindet zählt das. Mehr als 2 Jahre sind nicht zulässig.

Gruß
Harry68
 
Hallo Harry68,

mache momentan auch eine 2jährige Fachweiterbildung und "musste" mich danach für 3 Jahre weiter verpflichten.
Deshalb finde ich Deinen Beitrag ganz interessant. Ist denn diese Höchstgrenze von 2 Jahren irgendwo gesetzlich o.ä. festgehalten?
 
Hallo,

eine solche Bindung auf eine bestimmte Zeit ist üblich. Hat aber in der Vergangenheit häufig keinen Bestand bei arbeitsrechtlichen Auseinandesetzungen gehabt. Bedingung, Du hast die Fortbildung im Sinne und Auftrag Deines Arbeitgegers gemacht. Dann steht Deine Lebensplanung der Bindung entgegen und es würde eine unzumutbar Belastung bedeuten der Bindungsfrist folge zu leisen.
Hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich rüber bringen?

Matras
 
Hallo!

Ich fange im April meine Fachweiterbildung Intensiv Anästhesie an und bei uns im Haus ist es so das wir uns 5 Jahre verpflichten inklusive der 2 Jahre weiterbildung also im Prinzip 3 Jahre verpflichtung!
Interessant das man nur 2 Jahre verpflichten darf!

Liebe Grüße Rosi
 
Hallo Sonnen Rosi,

ich kenne es auch mit 3 Jahren verpflichten. Sieh es mal positiv, du hast für 3 Jahre nach dem Abschluss der FWB einen sicheren Arbeitsplatz.

Schönen Abend
Narde
 
Dazu wurde schon in dem Forum einiges zu geschrieben.
Die Meinungen sind da ganz unterschiedlich.
Ich würde mir immer rechtlichen Beistand holen.
Der eine meint das und der andere sagt das.
Schau mal hier im Forum nach und vielleicht hilft Dir das weiter.
 
Hallo,

Achtung noch ! .. bei uns verpflichtet man sich für 3 Jahre NACH ENDE der SAB !
Schließlich bezahlt der Arbeitgeber ja auch die Ausbildung, ich finde das durchaus in Ordnung das man danach nicht einfach das Haus verlassen kann,
außer man kauft sich frei.

lg Marley
 
Interessantes Thema: ich komme aus nrw und kenne von dort auch nur die Verpflichtung nach der Weiterbildung dort weiter zu arbeiten. Jetzt im Saarland zahlt man einen Teil der Weiterbildung selber und bekommt auch die Stunden nicht angerechnet.
Also mir wärs lieber, man würde mich nach so einer Weiterbildung weiter zum arbeiten verpflichten. Schon allein im Hinblick auf "Arbeitsplatzsicherung".:deal:
 
Moin,

eigentlich sollte diese Verpflichtungszeit generell abgeschafft werden.Wir OP-Pflegekräfte haben ja seit Jahren durch die OTA`s einen Konkurrenzberuf bekommen. (Und es gibt ja gesetzliche Bestimmungen, dass ein KH so und soviel Fachweitergebildetes Krankenpflegepersonal haben muss.)
 
eigentlich sollte diese Verpflichtungszeit generell abgeschafft werden.Wir OP-Pflegekräfte haben ja seit Jahren durch die OTA`s einen Konkurrenzberuf bekommen.
Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Der Konkurrenzberuf OTA ist während der Ausbildung deutlich billliger als der Teilnehmer der Fachweiterbildung, der ja das volle Gehalt einer Examinierten erhält. Wenn der AG nun dennoch einer Pflegekraft diese Weiterbildung finanziert, warum soll er dann nicht im Gegenzug einfordern, dass der AN sich für drei Jahre verpflichtet?
 
(Und es gibt ja gesetzliche Bestimmungen, dass ein KH so und soviel Fachweitergebildetes Krankenpflegepersonal haben muss.)
Wo steht das? Ich kenne verpflichtende Vorgaben nur für Kinder/Neo-Intensivstationen
 

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