Examen und krank

Kassy

Newbie
Registriert
26.08.2009
Beiträge
10
Ort
Hannover
Beruf
Examinierte Kranken- UND! Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Pädiatrische Pulmonologie, Stoffwechsel und Transplantationsmedizin
Funktion
Neue Mitarbeiterin in der Einarbeitung
Hey Leute ich habe ein Problem was mich nicht schlafen lässt.
Freitag habe ich mündliche Prüfung und seit gestern habe ich Durchfall und Fieber.(dachte erst es könnte die Aufregung sein aber jetzt mir Fieber (38.5)) Ich habe mir zwar gestern einen Tag ruhe gegönnt, werde aber ab heute wieder zur Schule gehen. Kann die Schule mich von der Prüfung ausschliessen wenn ich Krank bin obwohl ich das nicht will?
Mache mir natürlich auch sorgen wegen meinem Lernrückstand. Gerade die letzten tage vor Examen habe ich immer intensiv genutzt. Was würdet ihr mir raten? Lieber noch Krankmelden und dann Freitag "fit" auftrehten oder lieber Augen zu und durch.
Würde mich über baldige Antwort freuen
 
Doofe Situation!
Aber: Es ist erst Mittwoch!
Bleib mind. heute noch zuhause, geh zum Arzt! Du hast 1. Fieber und 2. freut sich Dein Kurs bestimmt, wenn Du sie ansteckst. Denn Du könntest am Freitag gut wieder fit sein, Deine Kollegen, die sich evt. heute bei Dir anstecken, höchstwahrscheinlich nicht!

Zum Thema lernen:
Ich kann Dich gut verstehen, ich bin mein halbes Leben (Abi, Studium, Examen,...) ganz gut damit gefahren, kurz vor Prüfungen nochmal richtig Gas zu geben (die Basis muss natürlich vorhanden sein).
Lass Dir von Deinen Kollegen ganz genau erklären, was noch angesprochen wurde.

Aber kurier Dich aus!
Du hast im Zweifel gar nichts davon (kein Examen) Dich jetzt zur Schule zu schleppen.

Ich drück Dir feste die Daumen!!!!!!
Viele Grüsse aus dem fast beendeten Nachtdienst
 
Nur mal feststell:

Heute ist erst DIENSTAG !

Sprich umgehend mit deiner Schule, die dir entsprechend Verhaltensregeln für dein evtl. Kranksein am Prüfungstag gibt.
Und geh zum Hausarzt, lass dir Medikamente verschreiben, die dich fit machen.
 
Die Prüfer werden dich vor der Prüfung fragen, ob du dich in der Lage fühlst, eine Prüfung abzulegen...wenn du mit Ja antwortest, ist es auf deine eigene Verantwortung..es kann dir keiner verbieten eine Prüfung abzulegen, antwortest du mit Nein, wirst du ein halbes Jahr später zur Nachprüfung müssen...So läuft es bei uns ab...

Ich würde dir auch raten bis Freitag zu Hause zu bleiben und erstmal zur Ruhe zu kommen...vielleicht sieht es am Freitag ja gesundheitlich schon viel besser aus...
 
Die Prüfer werden dich vor der Prüfung fragen, ob du dich in der Lage fühlst, eine Prüfung abzulegen...wenn du mit Ja antwortest, ist es auf deine eigene Verantwortung..
...und wenn du mit "Nein" antwortest, wird er nach dem Grund fragen: Krankheit wird dann umgehend(=sofort!) durch ein ärztliches Atttest zu belegen sein, ansonst wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Nichterscheinen hat die gleiche Folge.
 
Oh Mann, entschuldigung, natürlich ist Dienstag. Diese Nachtschichten und vorher Tagdienst und unter der Woche frei gehabt.... ich hab mich Sonntag früh auch tatsächlich gewundert, wo denn der ganze Berufsverkehr ist. In der Polizeikontrolle kam's mir: Sonntag (einmal im Monat mindestens hab ich am WE Nachtdienst und muss eine der Ausfallstrassen aus Stuttgart nehmen, da die ganzen Discogänger dort auch lang müssen, stehen sie dort immer. Bald erkennen mich die Damen und Herren in grün am Auto :mrgreen:)

(P.S.: Jetzt ist natürlich schon Mittwoch!)
 
Zuletzt bearbeitet:
...und wenn du mit "Nein" antwortest, wird er nach dem Grund fragen: Krankheit wird dann umgehend(=sofort!) durch ein ärztliches Atttest zu belegen sein, ansonst wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Nichterscheinen hat die gleiche Folge.

Wobei mit "Attest" keine Krankschreibung ("gelber Zettel") gemeint ist !
 
Nee, nee,
hab gestern erst das Anschreiben mit den Püfungsvorraussetzungen usw. für nen Schüler bei uns aufm Tisch gehabt und da stand dezidiert drin, dass als Attest eine Krankschreibung nicht gilt.
 
Vielleicht hab ich mich nicht gut genug ausgedrückt:

Vorgelegt werden muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Jargon auch = gelber Zettel, Krankenschein, Krankschreibung).

Wer unter vorbeschriebenen Bedingungen arbeitsunfähig ist, ist somit auch prüfungsunfähig...
 
Hey Leute,
auch ich melde mich nun wieder zu Wort.
Vielen Dank für eure regen Antworten. Ich habe euren Rat (teilweise gefolgt) und bin am Dienstag (ok erste Stunde hatte ich mich noch zur Schule geschleppt) zu Hause geblieben. Auch Mittwoch habe ich das Bett gehütet. So konnte ich den Infekt gut auskurieren und bin wieder fit. Mit dem Lernen bin ich auch gut mit gekommen. Heute ist nochmal akut Lernen bzw. Wiederholen angesagt. Ich bin aber froh das ich mich noch bis zum Examen auskurieren konnte.

Wünscht mir Glück morgen (Oh bitte kein Rheuma!) und vielleicht (Nein ganz bestimmt!!) melde ich mich als Examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zurück!
 
Vorgelegt werden muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung....
Wer unter vorbeschriebenen Bedingungen arbeitsunfähig ist, ist somit auch prüfungsunfähig...

Es kann ja durchaus sein, dass ein AG bei bestimmten Situation ein
-ärztliches Attest - fordert.
 
...Wünscht mir Glück morgen (Oh bitte kein Rheuma!) und vielleicht (Nein ganz bestimmt!!) ...

Ich wünsch Dir vieeel Glück für morgen und nicht das Thema Rheuma :D
toi, toi, toi
 
Vielleicht hab ich mich nicht gut genug ausgedrückt:

Vorgelegt werden muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Jargon auch = gelber Zettel, Krankenschein, Krankschreibung).

Wer unter vorbeschriebenen Bedingungen arbeitsunfähig ist, ist somit auch prüfungsunfähig...

Bei uns reichte der gelbe Schein tatsächlich nicht aus. Wären wir an den jeweiligen Prüfungstagen krank geworden, hätten wir zusätzlich zur AU noch einen uns von der Schule vorher für alle Fälle ausgehändigten DIN A4 Zettel vom Arzt ausfüllen lassen müssen, wo dieser sogar Diagnose und Symptome unserer Erkrankung draufschreiben musste und uns nochmals bestätigt, dass wir unter diesen Voraussetzungen prüfungsunfähig sind. Diesen Zettel musste der Arzt dann nochmal stempeln, unterschreiben und wir hätten auch unterschreiben müssen um den Arzt damit von seiner Schweigepflicht zu entbinden. In wieweit das rechtens ist, keine Ahnung... Zuerst wurde uns dieser Zettel schon ab Antrag auf Prüfungszulassung ausgehändigt, aber da uns das allen sehr komisch vor kam (was die Damen und Herren es denn angeht woran wir erkrankt sind wenn es nicht gerade um den Prüfungstag geht) haben wir uns beim LA beschwert und die wussten komischer Weise gar nichts von diesem besagten Zettel :gruebel:
Bis jemand dies hier aufgriff dachte ich ehrlich gesagt auch, dass wir die einzigsten waren bei denen solche dubiosen Zettel im Umlauf waren.

LG DieBec
 
Vielleicht hab ich mich nicht gut genug ausgedrückt:

Vorgelegt werden muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Jargon auch = gelber Zettel, Krankenschein, Krankschreibung).

Wer unter vorbeschriebenen Bedingungen arbeitsunfähig ist, ist somit auch prüfungsunfähig...
ich zitiere:
" Im Falle der Krankheit ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung mit Diagnose, aus der sich die Prüfungsunfähigkeit ergibt, erforderlich. [...] In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht." (aus "Hinweise über Rücktritt/ Versäumnis von Prüfungen/ Prüfungsteilen" Landesamt für soziale Dienste/ Prüfungsausschuß)
Also reicht der gelbe Zettel nicht. Ggf. kann sogar ein amtsärztliches Attest eingefordert werden. So stehts geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@all

Mit Spannung verfolgt :spopkorns: .. mich würde ja nun brennend interessieren, ob Kassy schon frischgebacken wurde oder bin ich da zu ungeduldig :gruebel: ..?
 
Hallo snaggletoth,

wenn du zitierst dann bitte mit Quellenangabe, sonst ist das nix.

Danke

Gruß renje
 
So da es schon nachfragen gibt, hier die Antwort.
ICH HABE BESTANDEN!
Ach das könnte ich den ganzen Tag schreiben *gg*
Ja ich hatte Meningomyelozele und das war alles ganz einfach ^^
Bin zufrieden mit meinen Zensuren (3/2/2 Schriftlich/Mündlich/Praktisch) und bin kräftig am Umziehen.
Am 1.4.10 geht es erstmal mit nem Einarbeitungstag los und dann Ostern gleich mit Einarbeitung. *freu*
Nochmal vielen Dank für die Tipps und das Daumen drücken ^^
 
@Kassy

Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen und alles alles Gute auf dem weiteren Weg :hicks:

Liebe Grüße
 

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