Beim mündlichen Examen krank gewesen - bis zur Nachprüfung als pflegerische Hilfskraft arbeiten?

SteffieT

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Also das Gespräch verlief eher weniger gut. Die Antwort war ich sollte mich damit zu Frieden geben das ich waschen und putzen darf. Ich hab keinen Schülerstatus mehr weil ich nun im anderem Krankenhaus bin.

Dort habe ich mich für nach meinem Examen beworben und da ich noch nicht fertig bin erst einmal als Hilfskraft, da es keine rechtliche Grundlage gibt, die bei Fehlern mein Handeln rechtfertigt.

Werde mich wohl vorerst damit zu Frieden geben müssen.
In 6 Wochen habe ich mein Examen und dann wird es wohl hoffentlich besser werden.
 
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Wie dämlich -sorry- sind die denn? Ich würde zusehen, dass du schon mal eingearbeitet wirst. Schreib mal vorsichtshalber weitere Bewerbungen. Falls die nach deiner Prüfung immer noch so komisch sind, hättest du Alternativen. Ansonsten erst mal Augen zu und durch.
 

Ovian

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Ich frage mich schon die ganze Zeit wieso du als Hilfskraft eingesetzt worden bist direkt nach der nicht bestandenen mündlichen Prüfung. Nicht bestanden weil nicht angetreten, also bitte nichts vorwerfen. Ich habe gelesen dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist aus Krankheitsgründen.

Darf ich fragen aus welchem Grund man in der Zwischenzeit seinen Arbeitgeber wechselt und nicht einfach seinen Vertrag bis zur mündlichen Prüfung verlängert?
Man hätte einfach das Schülergehalt noch absahnen können bis zur Prüfung, stattdessen geht man zum anderen Arbeitgeber und lässt sich weniger bezahlen und noch dazu einlernen?

Also wäre ich eine Stationsleitung und hätte dich nie gesehen, würde ich auch genau überprüfen... Wäre ziemlich seltsam wenn einer sich als GuKP bewirbt aber trotzdem nur Helfer ist. Die wissen wahrscheinlich nicht mal dass du wegen der mündlichen durchgefallen bist und denken dass es in der Praxis mangelt.
 

SteffieT

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Die wissen genau, dass mir nur die mündliche fehlt. Als ich meine Prufüng nicht angetreten bin, war ich zum Gespräch bei der PDL und die haben mir den Vertrag unter die Nase gehalten und meinten danach könne ich dann als Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeiten. Ich konnte meine Ausbildung nicht verlängern da ich schon einmal (krankheitsbedingt) verlängern musste.
 

Maniac

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Da du dort kein Schüler warst und bist, ist das alles so in Ordnung.
Du bist eine ungelernte Kraft.

Bevor man dir mehr zutraut, musst du erstmal zeigen, dass du mehr drauf hast, die rechtliche Grundlage für alle Tätigkeiten die eben über die einer ungelernten Kraft gehen, existiert jedoch erstmal nicht!
Hier geht es also um Haftungsgründe.
Auch die Bezahlung ist dann natürlich dementsprechend.

Zeigen und etwas einarbeiten macht natürlich Sinn, wenn man davon ausgeht, dass du anschließend als Gesundheits- und Krankenpflegerin dort beschäftigt sein wirst (?!)
 

-Claudia-

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Ich konnte meine Ausbildung nicht verlängern da ich schon einmal (krankheitsbedingt) verlängern musste.

Das kann so nicht stimmen. Weshalb sollte die erste Verlängerung die zweite ausschließen? Du hättest einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsverlängerung gehabt, hast aber darauf verzichtet und die Lösung gewählt, bis zum Nachprüfungstermin als ungelernte Kraft zu arbeiten. Das Krankenpflegegesetz lässt beides zu, aber wenn Du diese Entscheidung triffst, musst Du halt auch mit den Konsequenzen leben, jetzt nur die Tätigkeiten einen ungelernten Helferin durchzuführen.

Die sechs Wochen kriegste doch noch rum, oder?
 
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@Maniac : Ich würde die TE jetzt auch nicht losschicken, ohne mich zu vergewissern, was sie kann/weiß etc. Aber das ermitteln der VP sollte ja wohl mindestens drin sein. Klar beobachte ich sie, wenn ich sie nicht kenne. Das mit dem Haften verstehe ich schon. Aber dann dürfen auch keine Praktikanten mehr Temperatur messen. Was spricht dagegen, wenn sie z.B. einen PEG VW macht, während ich beim Nachbarn z.B. eine Viggo verbinde. Unabhängig von der TE lasse ich mir von jedem Schüler theoretisch vorher erklären, wie z.B. der PEG VW geht. Dann schaue ich es mir an. Wenn es praktisch nichts zu beanstanden gibt, wieso sollte der Schüler es nicht dürfen?

@-Claudia- vielleicht wusste die TE das nicht?
 

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