Eintrag im Führungszeugnis?

MiaMarleen

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Altenpflegerin, ambulante Pflege
Hallöchen!

Nach langem Warten und Bangen habe ich endlich meine Zusage für eine Ausbildung in der Altenpflege bei einer Sozialstation bekommen.

Jetzt kam heute noch ein Brief, ich möge doch bitte noch ein Führungszeugnis vorlegen.
Mit Schaudern ist mir dabei eingefallen, dass ich da ja noch einen Eintrag hatte. Es heisst da "Leistungserschleichung in 5 Fällen" (genauer gesagt bin ich mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden).

Die Reue ist groß -und der Eintrag von Januar 2007. Wann wird denn der gelöscht? Und: Wenn er noch vorhanden WÄRE, könnte er dann meinen Ausbildungsbeginn gefährden?

War schon versucht, meinen Arbeitgeber anzurufen und nachzufragen, aber ich will ja auch keine schlafenden Hunde wecken.

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

Danke im Voraus!
 
Hallo,

der Eintrag wird nicht mehr gelöscht. Der bleibt dein ganzes Leben drin.
Beföderungserschleichungs ist eine Straftat nach StGB.
Ich würde an deiner Stelle, meinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren. Hoffe du hast Glück und dein Ausbildungsbetrieb gnädig zu dir.

LG Martin
 
Beim Bundeszentralregister steht:
Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können

siehe auch hier: BfJ Bundeszentralregister
 
Hallo,

der Eintrag wird nicht mehr gelöscht. Der bleibt dein ganzes Leben drin.
Beföderungserschleichungs ist eine Straftat nach StGB.
Ich würde an deiner Stelle, meinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren. Hoffe du hast Glück und dein Ausbildungsbetrieb gnädig zu dir.

LG Martin

Dass er aus dem BZR nicht gelöscht wird, weiss ich. Aber aus dem Führungszeugnis wird er gelöscht. Finde leider nur schwammige Aussagen von 3 bis 15 Jahren.

Sollte noch erwähnen, dass mein AG der öffentliche Dienst sein wird. Das kommt noch erschwerend hinzu.
 
Ich finde die Aussagen nicht schwammig - in deinem Fall sollte es gelöscht werden nach 3 Jahren, aber ansonsten spätestens nach 5 Jahren.

Siehe der Auszug den ich dir eingestellt habe.

Wenn du meinem Link folgst, findest auch eine Telefonnummer unter der du dich erkundigen kannt, ggf. kannst auch eine vorzeitige Löschung beantragen.
 
Ich finde die Aussagen nicht schwammig - in deinem Fall sollte es gelöscht werden nach 3 Jahren, aber ansonsten spätestens nach 5 Jahren.

Wenn du meinem Link folgst, findest auch eine Telefonnummer unter der du dich erkundigen kannt, ggf. kannst auch eine vorzeitige Löschung beantragen.

Nein, deinen Link habe ich auch nicht gemeint mit "schwammig", sondern dass, was ich vorher bei Google gefunden hatte.

Danke nochmal, bei der Nummer werde ich definitiv anrufen.
Will ja auch nicht meinen AG anrufen und ihm alles erzählen, und nachher ist das Zeugnis schon längst wieder blütenrein...
 
Hallo,
ein "richtiges" Problem ist sowas im Prinzip zur Examenszulassung...bis dahin muss es gelöscht sein.
Alles andere obliegt der Toleranz des AG.
 
Hallo,
ein "richtiges" Problem ist sowas im Prinzip zur Examenszulassung...bis dahin muss es gelöscht sein.
Alles andere obliegt der Toleranz des AG.

Gut, bis dahin wären 6 1/2 Jahre vergangen, ich denke, da habe ich sehr gute Chancen, dass es bis dahin gelöscht ist. Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!
 
Nun kommt noch ne dumme Frage:

Die Geldstrafe wird meist in Tagessätzen berechnet, also, wieviel Tagessätze waren es?

Wenn unter 90 Tagessätzen, dann steht es im Führungszeugnis eh nicht drin...
 
Und: We alt warst du bei der Tat?

Ist es auch WIRKLICH im Führungszeugnis?
 
Es waren 45 Tagessätze zu 10 Euro.

Und es steht definitiv im Führungszeugnis- das weiß ich, weil ich hier ein Führungszeugnis von mir vorliegen habe, das ich Ende 2007 beantragt und bekommen hatte. Und da bin ich eben auch erschrocken, als da dieser Eintrag drin stand.

Als Datum der Tat steht da "September 2006", damals war ich 22 Jahre alt.
 
Bei einer 3 jährigen Frist sollte es nun raus sein, bei der 5 jährigen nicht.


Ich musste übrigens lächeln, weil bei uns in der U-Bahn ein Plakat hängt:
Schwarzfahren - voll uncool - sich deshalb die Zukunft verbauen?
 
Ich musste übrigens lächeln, weil bei uns in der U-Bahn ein Plakat hängt:
Schwarzfahren - voll uncool - sich deshalb die Zukunft verbauen?

Wie wahr.

In jungen Jahren, in Dauerpartystimmung, nimmt man das doch sehr auf die leichte Schulter.

Allerdings bin ich guter Hoffnung, dass es schon gelöscht ist- oder dass ich das auch so mit meinem AG klären kann. Ansonsten muss ich erstmal im Kaufmännischen weiter arbeiten und bewerbe mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal.
 
Warte einfach ab, ansonsten kannst ja noch den Antrag auf vorzeitige Löschung stellen.

Ja, klar man denkt sich nix bei und ich hab mir bei dem Plakat überlegt, was für Auswirkungen es haben könnte. Jetzt verstehe ich es auch.

War nicht als Angriff gegen dich gedacht.
 
Wenn die Strafe mit 45 Tagessätzen im Führungszeugnis steht, dann war zuvor schon mal ne Verurteilung. Denn ab der 2. Verurteilung stehen alle im Führungszeugnis.
Aber trotzdem hast du gute Chancen, daß diese nun nach 3,5 Jahren drausen ist. Einfach mal eines beantragen und nachsehen. Ob allerdings ab der 2.Verurteilung längere Löschfristen gelten kann ich jetzt nicht direkt sagen.
 
Hallo!
Ich arbeite auch bei einer Sozialstation. Sollte damals auch mein Führungszeugnis einreichen. Hab ich aber nie getan, weil ich nicht eingesehen hab dafür noch 20 Euro zu bezahlen. Irgendwann haben sie mich nochmal daran erinnert, dass ich das noch machen muß, aber das ist jetzt auch schon wieder 2 Jahre her. Ich würde das Führungszeugnis beantragen und dann erstmal gucken was drin steht....

LG
Kikraintensiv
 
Wenn die Strafe mit 45 Tagessätzen im Führungszeugnis steht, dann war zuvor schon mal ne Verurteilung. Denn ab der 2. Verurteilung stehen alle im Führungszeugnis.

Hmmm.. Ich hatte vorher keine Verurteilung!
Wobei.. Ich wurde mit 18 oder 19 mal beim Klauen von geringwertiger Kosmetika erwischt.
Peinlich, aber wahr. Denkt nicht falsch von mir, mittlerweile bin ich aus dieser "wilden und dummen" Jugendphase eindeutig rausgewachsen.

Das Ermittlungsverfahren wurde gegen eine Zahlung von 200 Euro eingestellt damals.

Ansonsten war nie was, außer dem Schwarzfahren.
 
"OT" - Du musst ja 'ne wilde Rübe gewesen sein *g*!
 

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