Hallo paulus,
vorab, Du kannst jederzeit in Deine Personalakte Einsicht erhalten, dazu brauchst Du keinen Grund angeben. Du bist auch berechtigt, Abschriften aus Deiner PA zu fertigen. Ich hoffe, dass die Personalabteilung oder der Personalrat Dir vor drei Jahren auch schriftlich den Verweis vorgelegt hat, mit einer persönlichen Nachricht, dass Du eine Ermahnung erhalten hast! Damit Du Stellung dazu nehmen konntest?
Verdi hat da einen guten Beitrag geschrieben:
Abmahnung oder Ermahnung: Was ist der Unterschied?
Ermahnungen und Abmahnungen zählen in der Arbeitswelt zu den Instrumentarien, mit denen der Arbeitgeber sanktionieren kann, wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten nicht einhält. Diese Pflichten können sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Was ist eine Ermahnung?
Was bedeutet eine Abmahnung?
Welche Folgen hat die Abmahnung? Welche Rechte hat der betroffene Arbeitnehmer?
Was ist eine Ermahnung?
Bei dieser Maßnahme des Arbeitgebers, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann, handelt es sich um eine „Rüge“ ohne Sanktionsfunktion. Sie ist als „Strafe” oder „Belehrung” zu verstehen.
Mit der Ermahnung rügt der Arbeitgeber einen (vermeintlichen) Verstoß des Arbeitnehmers gegen dessen Pflichten. Er unterlässt es aber hierbei, auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung des Pflichtverstoßes des Arbeitnehmers hinzuweisen. Bei der Ermahnung droht dem Arbeitnehmer auch im Wiederholungsfall deshalb grundsätzlich keine Kündigung. Ernst nehmen sollte er sie aber trotzdem.
Was bedeutet eine Abmahnung?
Diese Maßnahme des Arbeitgebers, die ebenfalls mündlich oder schriftlich erfolgen kann, ist die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, pflichtwidriges Verhalten künftig nicht mehr hinzunehmen und bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, d.h. kündigungsrechtliche Schritte einzuleiten.
Die Abmahnung geht aus diesem Grund wesentlich weiter als die Ermahnung. Sie hat eine Hinweis- und eine Warnfunktion.
Welche Folgen hat die Abmahnung? Welche Rechte hat der betroffene Arbeitnehmer?
Das „pflichtwidrige” Verhalten des Arbeitnehmers muss genau dargestellt (Tag, Tageszeit, Ort) und beanstandet werden. Der Arbeitnehmer muss auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden. Im Wortlaut der Abmahnung muss die arbeitsrechtliche Konsequenz bei Wiederholung des Fehlverhaltens genannt werden („... wenn, dann ...“).
Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Abmahnung nicht anzuhören. Die Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen, darf in einem Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt werden.
Der Arbeitnehmer kann der Abmahnung widersprechen. Dieser Widerspruch geht dann ebenfalls in die Personalakte ein. Besteht der Arbeitgeber aber trotzdem auf der Abmahnung, kann der Arbeitnehmer hiergegen Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Die angedrohte arbeitsrechtliche Konsequenz aus einer Abmahnung kann verwirkt sein, wenn sich der Arbeitnehmer über längere Zeit korrekt verhalten hat. Die Abmahnung hat dann auf den Arbeitnehmer positiv eingewirkt.
Wie viele Abmahnungen vor einer „verhaltensbedingten” Kündigung ausgesprochen werden müssen, ist pauschal nicht zu beantworten. Hier spielt auf jeden Fall die Schwere der Pflichtverstöße eine entscheidende Rolle.
Quelle:
www.verdi.de
Noch mehr Infos:
Ermahnung und Rüge dürfen in der Personalakte bleiben
Ermahnung und Abmahnung in der Arbeitswelt
Die Personalakte als große Unbekannte?
Leider kann ich Dir auch nicht mehr sagen, ich finde dazu derzeit nichts genaueres!
Und wer kann schon den BAT übersetzen???
Ich hoffe, Du kannst mit den Links etwas anfangen?
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