Einstufung TVÖD

enfermeira-1

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Eingestellt als Einrichtungsleiterin Tagespflege nur mit der PDL-Weiterbildung --> 4 MA und 25 Ehrenamtliche MA mit Aufwandsentschädingung unter mir.

Vertrag 30 Stunden die Woche

wer kennt sich gut aus?
Ist es Entgeltgruppe 9, Stufe 3 richtig?

Danke!
 
Eingestellt als Einrichtungsleiterin Tagespflege nur mit der PDL-Weiterbildung --> 4 MA und 25 Ehrenamtliche MA mit Aufwandsentschädingung unter mir.

Vertrag 30 Stunden die Woche

wer kennt sich gut aus?
Ist es Entgeltgruppe 9, Stufe 3 richtig?

Danke!

Bist Du dort als Krankenschwester eingestellt? Dann kann EG 9 nicht stimmen, dann muss eigentlich noch ein Buchstabe hinterher folgen und der ist entscheidend.
 
Wenn Du die Aufgaben der Abteilungsleitung übernimmst, dann solltest Du in der 9c, Stufe 3 eingruppiert werden.
 
hallo Lillebrit, ich bin die Einrichtungsleiterin, und übernehme alle Aufgaben der Leitung.
 
zählen Ehrenamtliche MA beim TVÖD wirklich als MA die sich auf die Eingruppierung auswirken?
 
narde2003, das ist was ich mich auch fragen. Denn auch für die EA muss ich dienstplan machen, und ständig ändern, da sie nicht richtig MA sind, es gibt kaum einen tag wo ich den Dienstplan nach deren Wünsch nicht ändern muss.

Die EA´s bekommen nur eine Aufwandsentschädigung, trotzdem muss ich anleiten, beibringen, kontrollieren, und dazu stehen wenn die Fehler machen.

ein Gehalt für 2100-brutto für 30 Stunden die Wochen, wobei ich immer mehr Stunden leisten, finde ich zu wenig. und frage mich ob ich richtig eingestufft worden bin
 
zählen Ehrenamtliche MA beim TVÖD wirklich als MA die sich auf die Eingruppierung auswirken?

Eingruppiert wird nach BAT, da es im TVöD ja noch keine Eingruppierungsrichtlinien gibt. Ich kenne den Text jetzt nicht genau, meine aber dass im BAT nicht zwischen den Arten der Mitarbeiter unterschieden wird.
 
hallo Lillebrit, ich bin die Einrichtungsleiterin, und übernehme alle Aufgaben der Leitung.
Bitte genau definieren! Übernimmst Du alle Aufgaben einer PDL musst Du in die EG 10a, sonst EG 9c.
Bei der Stufe ist der Arbeitgeber relativ frei, darf bei einschlägiger Berufserfahrung aber nicht unter Stufe 3 gehen.
 
joerg, lautet Vertrag bin ich die Einrichtungsleiterin. Bei einer Tagespflege reicht die Pdl-Weiterbildung.

die Verantwortung liegt komplett in meiner Hände.
ich bin die Pdl und Einrichtungsleiterin i n einer Person.

Ich als Chefin mit offiziel 30 Stunden die Woche.
Stell. Vertr. mit 21 Stunden de Wochen
2x PFK -- geringfügige Beschäftigung
1x Verwaltungskraft - geringfügige Beschäftigung
25 EA´s

In der Wochen kommen insgesammt 31 Senioren zu der TP
 
Die Wochenstunden und Patientenzahl spielt keine Rolle.
Es geht darum was genau Deine Aufgaben sind. Gibt es noch jemand über Dir, außer Geschäftsführung? Hast Du Budgetverantwortung? In wieweit hast Du mitsprache bei Einstellungen, wer hat die Verantwortung bei der Neubeschaffung von Gegenständen, dabei meine ich jetzt nicht Verbrauchsgegenstände. Wer verhandelt mit Vertretern, etc. pp.?
 
also über mir, ist in der zentrale ein Betriebsleiter und natürlich der Geschäftsführung.
bei der Personaleinstellung kann ich allein entscheiden bei der Minijob-Stelle und alle EA´s. sonst muss zwischen Betriebsleiter und mir entschieden werden wenn um Teilzeitsjob ist.
Budgetverantwortung --> bei neuen Beschafung bis zu einem Bestimmter Betrag kann ich allein entscheiden. dann muss mit dem BL oder sogar auch mit GF absprechen.
ich habe auf dem Konto der TP X-Euro im Monat zu ausgeben, wenn ich brauche, und wenn niocht reicht kann ich mehr beantragen
 
Meiner Meinung nach (nach AVR Grundlage) EG 10a
 
also über mir, ist in der zentrale ein Betriebsleiter und natürlich der Geschäftsführung.
bei der Personaleinstellung kann ich allein entscheiden bei der Minijob-Stelle und alle EA´s. sonst muss zwischen Betriebsleiter und mir entschieden werden wenn um Teilzeitsjob ist.
Budgetverantwortung --> bei neuen Beschafung bis zu einem Bestimmter Betrag kann ich allein entscheiden. dann muss mit dem BL oder sogar auch mit GF absprechen.
ich habe auf dem Konto der TP X-Euro im Monat zu ausgeben, wenn ich brauche, und wenn niocht reicht kann ich mehr beantragen

Klingt für mich eindeutig nach einer Stelle nach EG 10a im TVöD.
 
Ja, so wie Du es beschriebst solltest Du da mindestens eingruppiert sein...die 9c bezog sich auf eine Anstellung als Stationsleitung.
 
Hinweis auf den TVÖD und Vorlegen deiner Qualifikationen.
 
Habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einem AG der außerklinischen Intensivpflege, die in Anlehnung an TVöD Bund zahlen.

Eingestellt würde ich als examinierte Krankenschwester in der 1:1 Pflege.

Ich selbst bin examinierte GuK mit 11 Jahren Berufserfahrung. Davon die letzten drei Jahre in der Heimbeatmung. Habe eine Weiterbildung zur PDL (924h), aber nur paar Monate Leitungserfahrung, werde auch erst mal als normale Pflegefachkraft eingestellt.

Wie werde/würde ich eingestuft? EG 7/8? Stufe 2?
 
Habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einem AG der außerklinischen Intensivpflege, die in Anlehnung an TVöD Bund zahlen.

Eingestellt würde ich als examinierte Krankenschwester in der 1:1 Pflege.

Ich selbst bin examinierte GuK mit 11 Jahren Berufserfahrung. Davon die letzten drei Jahre in der Heimbeatmung. Habe eine Weiterbildung zur PDL (924h), aber nur paar Monate Leitungserfahrung, werde auch erst mal als normale Pflegefachkraft eingestellt.

Wie werde/würde ich eingestuft? EG 7/8? Stufe 2?

Wenn Du keine Intensivfortbildung hat, dann EG 8a, mit Intensivfortbildung EG 9a. Über die Stufe kann man verhandeln, normalerweise sollte es aber die Stufe 2 sein. Die Weiterbildung zur PDL dürfte Dir nichts bringen, da Du ja nicht als solche eingestellt wirst und der TVöD nach Tätigkeiten und nicht nach Ausbildung eingruppiert.
 

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