Einstufung

GkH123

Newbie
Registriert
11.01.2022
Beiträge
2
Beruf
Gesundheits-krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
IMC
Funktion
Pflegerin
Hi,
Ich hoffe man kann meine Frage beantworten :-)
Habe 2 Jahre als ausgelernte Krankenpflegefachhelferin gearbeitet.
Entschloss die 3 jährige Ausbildung zu absolvieren GKH.
Dies Erfolgreich :-)
Danach habe ich 1 Jahr um meine Fachkenntnisse zu stärken auf einer normalen Station gearbeitet.
Jetzt nach einen Jahr arbeite Ich auf der IMC ohne Fachweiterbildung.

Meine Frage ist ..
Welche Endgeldstufe sollte mir rechtlich zustehen nach TVÖD Tarif bzw. Öffentlichen Dienst
Ich weiß P8 Eingruppierung...
Zählen meine Jahre mit ....die ich als KPH tätig war ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Für gewöhnlich zählt nur "einschlägige Tätigkeit", also die Zeit nach dem GuKP-Examen. Der Rest ist Verhandlungssache. Sollte aber vor Abschluss des Vertrags ausgehandelt werden.

Bleibst Du beim gleichen Arbeitgeber?
 
Für gewöhnlich zählt nur "einschlägige Tätigkeit", also die Zeit nach dem GuKP-Examen. Der Rest ist Verhandlungssache. Sollte aber vor Abschluss des Vertrags ausgehandelt werden.

Bleibst Du beim gleichen Arbeitgeber?
Danke für die schnelle Antwort...
Ja bleibe vorerst beim gleichen Arbeitgeber...
Überlege mir ständig zum Wechsel vom Arbeitgeber..
Die haben mich zum Wechsel auf die IMC auf Null runter gestuft das heißt ..die haben das eine Jahr auf der normalen Station nicht berücksichtigt ..

Jetzt auf der IMC Bin ich bei P8 Endgeldstufe 2 nächste Einstufung 2024 laut Abrechnungszettel

Hab als Gesundheits-krankenpflegerin 10.2020 angefangen
Auf normaler Station dort steht auf mein Abrechnung Zettel P7 Endgeldstufe 2 nächste Einstufung 2023

Dürfen Sie das ? Rechtlich


Hab verstanden ...Die Jahre als KPH Endgeldstufungen mit nehmen zu können ist Verhandlungssache ...
 
Dürfen Sie das ? Rechtlich
Ja, steht so im TVöD. Bei höherer Eingruppierung beginnt die Entgeltstufe von neuem.

Hab verstanden ...Die Jahre als KPH Endgeldstufungen mit nehmen zu können ist Verhandlungssache ...

Da Du bei Deiner Erstanstellung vor einem Jahr offenbar nicht durchgesetzt hast, dass Deine Berufserfahrung als KPH in der Einstufung berücksichtigt wird, dürfte Deine Argumentation diesbezüglich beim gleichen AG wenig erfolgversprechend sein. Bei einem Arbeitgeberwechsel wäre es einen Versuch wert.
 

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