Einstufung nach AVR - KR-Gruppe und Stufe als Wohnbereichsleiterin?

pamuk

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06.03.2010
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Hallo zusammen,

Ich habe eine frage: Ich bin Krankenschwester, und habe Weiterbildung als Wohnbereichsleitung. Möchte gerne wissen nach AVR gesetz in welche KR Gruppe und Stuffen eingetuft wird.

Seit 1996 habe ich meine Examen, zwei und halb jahre habe ich Caritasverband gearbeitet (ab 1996 bis 1999), ab 1999 bin ich in eine Privatenaltenheim als Wohnbereichsleiterin beschäftigt.

Vielen Danke

Pamuk
 
Dazu ist es nötig zu wissen, wieviele Mitarbeiter Du "unter" Dir hast.?
 
[FONT=&quot]Ich bin noch in diesem Privatenheim ungekündigt beschäftigt. Ich möchte aber wechseln. Ich bin Moment in eine Pflegeheim in 1. Etage mit ca. 25 Bewohner, und mit ca. 11 Pflegepersonal als Wohnbereichsleiterin beschäftigt. (Im gansem Haus ist ca. 90 Bewohner und ca. 90 Personal beschäftigt) Wenn ich jetzt eine Job mit AVR Vertrag bekomme, in welchem KR Gruppe und Stufe bin ich. Also meine Brutto mit 3 Kinder wie hoch ungefähr ist.

Vielen Dank fürs Antwort.

Pamuk[/FONT]
 
[FONT=&quot] Wenn ich jetzt eine Job mit AVR Vertrag bekomme, in welchem KR Gruppe und Stufe bin ich. Also meine Brutto mit 3 Kinder wie hoch ungefähr ist.
[/FONT]

Deine Kinder wirken sich auf Deine Lohnsteuer aus, so weit ich informiert bin gibt es für neue MA in der AVR keine gesonderte Zulage mehr.
Deine Eingruppierung wäre die KR 6, bei der Stufe kommt es darauf an, wie viele Deiner Berufsjahre sie Dir anerkennen.
Aber.....frage die Personalabteilung, die rechnet Dir sogar das Nettogehalt aus.
 
Wenn Du mindestens 5 Mitarbeiter unter Dir hast: Kr. 6
Bei mindestens 12 Mitarbeitern: Kr. 7

Die STUFE richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit, ist aber auch verhandelbar. Als Neueinstellung normalerweise Stufe 1, evtl. Stufe 2. Alle 2 Jahre wird die Stufe erhöht.

Für jedes Kind erhälst Du eine Zulage, bei 3 Kindern insgesamt 270 Euro !
Das Bruttogehalt liegt ungefähr bei rund 2600.-, in Kr. 7 ca. 2700.-

Genau berechnen kannst Du Dein Brutto- und Nettogehalt mit weiteren Angaben unter:

Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

Hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
 
Aber: Stellen, nicht Mitarbeiter!

Also doch sicherseitshalber mal exakt ausrechnen :)

NEIN!
Deine Aussage ist eindeutig falsch. Es geht um die Anzahl der Köpfe. Wenn eine Leitung 4 Mitarbeiter mit einer Teilzeitstelle unter sich hat, dann zählen diese, was die Eingruppierung der Leitung angeht, als 4 Mitarbeiter.
Ist ja auch logisch, mit jedem einzelnen müssen Gespräche geführt, Beurteilungen erstellt, Dienstpläne erarbeitet werden.
Das hat hier nichts mit Stellenplan zu tun.
 
NEIN!
Deine Aussage ist eindeutig falsch. Es geht um die Anzahl der Köpfe. Wenn eine Leitung 4 Mitarbeiter mit einer Teilzeitstelle unter sich hat, dann zählen diese, was die Eingruppierung der Leitung angeht, als 4 Mitarbeiter.
Ist ja auch logisch, mit jedem einzelnen müssen Gespräche geführt, Beurteilungen erstellt, Dienstpläne erarbeitet werden.
Das hat hier nichts mit Stellenplan zu tun.
Hatten wir das nicht letztens schon mal?
Ich glaub sogar, da hatte ich gefragt und dann später die Antwort gefunden.
:)


Jedenfalls sagt die AVR (leider) eindeutig, dass eben nicht die Köpfe zählen.
Mom

6
Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten oder in dem betreffenden Bereich beschäftigten Personen abhängt,
a) ist es für die Eingruppierung unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind,
b) zählen teilzeitbeschäftigte Personen entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten,
 
Jedenfalls sagt die AVR (leider) eindeutig, dass eben nicht die Köpfe zählen.
Mom
Ist es für die Fragestellerin nicht egal?
Es heißt doch:
6
Krankenschwestern/-pfleger, die durch ausdrückliche Anordnung als Stationsschwestern/-pfleger oder Gruppenschwestern/-pfleger bestellt sind 1, 11, 12


und zu den unterstellten Personen würdefolgender Passus dem widersprechen was Du gefunden hast:
5
Krankenschwestern/-pfleger als Stationsschwestern/-pfleger oder Gruppenschwestern/-pfleger, denen mindestens zwölf Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind 1, 6, 11, 12


Passtjetzt zwar nicht zur Eingruppierung der Fragestellerin, aber 12 Pflegepersonen sagt eindeutig etwas über die Anzahl und nicht den Stellenanteil aus.
AVR, das geheimnisvolle Regelwerk....:(:weissnix:
 
und zu den unterstellten Personen würdefolgender Passus dem widersprechen was Du gefunden hast:
5
Krankenschwestern/-pfleger als Stationsschwestern/-pfleger oder Gruppenschwestern/-pfleger, denen mindestens zwölf Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind 1, 6, 11, 12

Genau, dein Zitat verweist hierzu auf "6". Und 6 besagt:
Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten oder in dem betreffenden Bereich beschäftigten Personen abhängt
b) zählen teilzeitbeschäftigte Personen entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten,
 
Ich bin zwar nicht im AVR bewandert, aber die Looserin wäre dann ja die Kollegin, die viele Vollzeitkräfte hat.

Der TVÖD spricht von den Planstellen.
 
Warum?

12Vollzeit = genug
24 Teilzeit (50%) = genug
6 Vollzeit, 12 Teilzeit = genug


Am besten wären dann doch 12 Vollzeitkräfte.
Da haste weniger zu tun und weniger STress, als bei 24 50%Kräften...
 
Ich meinte wenn die Köpfe gezählt werden...
 
Hatten wir das nicht letztens schon mal?
Ich glaub sogar, da hatte ich gefragt und dann später die Antwort gefunden.
:)
...
Jedenfalls sagt die AVR (leider) eindeutig, dass eben nicht die Köpfe zählen.
Mom

Ohhh.... :gruebel:
Maniac, Du hast recht. Ich habe mich getäuscht... Sorry. :knockin:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber irgendwie ungerecht, gell.
 
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber irgendwie ungerecht, gell.
Kein Ding,

ich sehe Vor- und Nachteile, gibt halt jeweils ne gute Begründung; je nachdem ob man die Größe der Abteilung oder halt die Anzahl der MA als maßgebend möchte...
 
erstens Vielen Dank fürs Antworten. Also wenn ich eine AVR Vertrag hätte, bekomme ich ca. 2700 Euro brutto, oder? Ich habe 3 Kinder und Lohnsteuerklasse 3.

Wie gesagt ich habe in Caritas bis 1999 ungefähr 2,5 Jahre lang als Krankenschwester gearbeitet, ich Arbeite momentan ab 1999 bis heute ungekündigt in eine Privatenaltenheim als Wohnbereichsleiterin. Wenn ich AVR Vertrag bekomme, kann ich der Arbeitgeber meine jetziger Arbeits jahre (ca. 10 Jahre als Wohnbereichsleitung) auch Gruppierung oder Klassierung anrechnen lassen. Meine jetziger Brutto ist ca. 2650 Euro. Und bekomme keine Weinachtsgeld oder Urlaubsgeld oder Kinderzuschlag! Und meine Brutto ist seit 2001 nicht erhöht!!!

Vielen Danke

Gruß

Pamuk

PS: Unter mir 7 mitarbeiter % 100, rest %75 und %50 gearbeitet. und meine Stations ist ca. 25 Bewohner.
 

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