Dürfen Überstunden trotz Krankheit abgebaut werden?

OPschwesterlein

Stammgast
Registriert
26.02.2007
Beiträge
222
Beruf
Krankenschwester, Fwb OP-Pflege
Akt. Einsatzbereich
Zentral-OP Maximalversorgung
Hallo,

eine liebe Kollegin von mir im OP ist knapp 6 Wochen krank geschrieben gewesen, aufgrund einer Operation an der Hand.
Bevor sie in den Krankenstand ging, hatte sie nach eig. Aussagen noch ca. 40 Überstunden, als sie wiederkam war sie plötzlich in den Minusstunden und muss jetzt entsprechend ständig einspringen wenn Not am Mann ist.
Aber das kommt mir ein wenig spanisch vor, wie man seine Überstunden im Krankenstand abgebaut bekommen kann!? :gruebel:
Die Chefin hätte ihr das so erklärt, das sie ihr bevor ihre Krankschreibung anfing, mehrere freie Tage von ihrem Überstundenkonto gegeben hat. Aber davon hatte sie ja nicht wirklich etwas, denn sie war ja krank geschrieben.

Darf unsere Chefin die Überstunden ihrer Mitarbeiter trotz Krankheit so einfach abbauen?

Und das sie dann auch noch in die Minusstunden gekommen ist, liegt daran, das sie gleich nach der Gesundung einen Bereitschaftsdienst übernommen hat, der nur mit 4 Vollstunden angerechnet wird, sie also mit 4 Minusstunden nach Hause geht. Der Rest wird als Bereitschaftsdienst gesehen und wird nicht mit angerechnet (der größte Mist im OP, denn da ist man wie bei uns 16 Std. auf Arbeit und bekommt doch nur 4 Std. angerechnet :knockin: ,aber das ist eine andere Sache!!)
 
Eine geschickte Dienstplanung macht alles möglich. Freie Tage werden nicht wie Urlaub angesehen.
Freier Tag während Krankschreibung= freier Tag weg. Wird begründet mit einer Arbeitszeitverlagerung. Wenn du krank bist, werden die WE- stunden an denen du keinen Dienst hättest auch nicht automatisch als Dienststunden mitgerechnet. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Inwiefern das jetzt kollegial ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Aber Personalmangel macht erfinderisch und treibt manchmal auch sonst liebe Vorgesetzte zu solchen Maßnahmen- leider.

Elisabeth
 
Hallo OP-Schwesterlein,

es ist nicht die feine englische Art, aber es ist leider möglich.
Wenn der DP bereits vor der AU geschrieben war, ist es möglich.

Ich habe es einmal selbst erleben dürfen wie ich aus über 100 Plusstunden auf 10 Plusstunden geschrumpft war.
Ich war nach einem Unfall 6 Monate krank, die AU ging immer nur max 3 Wochen und schwupps wurden meine Stunden runtergeplant wie ich nach meiner Rückkehr feststellen konnte. Leider alles korrekt, der DP wurde immer vor meiner nächsten AU geschrieben. Die SL meinte damals, ich wollte dir doch nur gutes tun und dir noch eine Schonzeit genehmigen:knockin:
Achso, die SL wusste übrigens, dass ich ca. 6 Monate ausfalle.

Liebe Grüsse
Narde
 
Aha, tja, vielen Dank trotzdem! Da kann man wohl nix machen. Die Konsequenz daraus wird wohl sein, das die betreffende Kollegin nicht mehr allzu bereitwillig einspringen wird...
 
Zur Vollständigkeit und der Gerechtigkeitshalber muss ich dazu schreiben, dass dieses Verfahren auch umgekehrt gilt. Ich habe genügend Kollegen, die z.B. im Nachtdienst geplant waren, krank wurden und die volle Stundenzahl des Nachtdienstes erhalten haben, sprich Überstunden aufbauten, obwohl sie krank waren.
Wenn ein MA mir allerdings mitteilt, dass er länger ausfallen wird, der Arzt aber immer nur kürzere AU ausstellt, plane ich diesem MA auch nie Überstundenabbau ein. Voraussetzung ist demnach allerdings, dass ich vorher informiert werde. Macht der entsprechende MA ein großes Geheimnis aus seiner Krankheitsdauer kann es passieren, dass er Überstunden abbaut im Krank > Information lohnt sich also in diesem Fall. Ebenso bei geplantem Krank, z.B. elektiven Eingriffen.
@ narde
Das Handeln Deiner damaligen STL halte ich nicht für fair.
 
Ein wichtiger Punkt ist noch wichtig: Die Gültigkeit eines Dienstplans. Der ist nämlich dann gültig, wenn er ausgehändigt oder ausgehängt wird. Wenn man dann krank ist, erhält man die Stunden wie sie auf dem Dienstplan stehen. KRANK ist wie gearbeitet. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz nach dem Entgeltausfallsprinzip.
Wenn nun ein Mitarbeiter länger krank ist und es wird ein neuer Dienstplan geschrieben, dann darf die Leitung aber nicht einfach hergehen und im neuen Dienstplan Überstunden abbauen !! :besserwisser: Denn dann hat die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu gelten und als Entgeltausfall angerechnet zu werden. Daher ist es mir schleierhaft, wie man in 6 Monaten krank 90 Überstunden abbauen kann. Nein, Überstunden, aber auch Minusstunden bleiben im Langzeitkrank erhalten.
Fortzuzahlen ist das Entgelt für die regelmäßig anfallende Arbeitszeit:
EntgFG - Einzelnorm Das bedeutet auch, dass ein Arbeitgeber Krankheitszeiten eines Mitarbeiters nicht ausnutzen kann, um langfristig Überstunden abzubauen. Weder in der Entgeltfortzahlungszeit noch im Krankengeldbezug. Nur der bereits rechtsgültige Dienstplan wird wie ausgehängt gerechnet, aber wenn ein neuer Plan erstellt wird, und die Krankmeldung liegt vor, dann darf während der Krankheitszeit kein Überstundenabbau erfolgen!
 
Hi Narde,
hast du dich eigentlich informiert, ob diese Vorgehensweise korrekt ist.Schließlich wurdest du nur einmla krankgeschrieben, die folgenden AU waren ja nur Verlängerungen.
Gab es da eine rechtliche Beratung?
LG
Pinguin
 
Hallo Pinguin,

zum einen ist es schon einige Jahre zurück, aber ich war damals beim Betriebsrat und hatte mich erkundigt, ob dies korrekt war, ja das war nicht die feine englische Art aber vom Vorgehen möglich.

Ich war ja immer nur eine bestimmte Zeit krankgeschrieben, es war immer im 3 Wochenabstand und von daher passte es eben zu gut, dass der DP immer in der Zeit geschrieben wurde...

Meiner damaligen Leitung tat es auch kein bisschen Leid und ihr war sehr bewusst was sie getan hatte.

Liebe Grüsse
Narde
 

Ähnliche Themen