Dozent/in an Krankenpflegeschule/Altenpflegeschule?!

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Gelöschter User 11867

Gast
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an Euch.
Weiß jemand oder ist vielleicht jemand von Euch Dozent an einer Kranken-/Altenpflegeschule oder sonstiges?!?
Welche Voraussetzungen sind dafür nötig (speziell Dozent auf Honorarbasis)?!?
Ist ein Studium notwendig?
Über Antworten freue ich mich,
viele Grüße
Pedin
 
Wenn du als Dozent auf Honorarbasis ohne Studium arbeiten willst, solltest du eine "Spezialität" bieten können: z.B. BasStim, Kinästhetik, Bobath, o.ä..

Elisabeth
 
Hallo Pedin,

ich bin Dozentin in diversen Fachweiterbildungen, wie Elisabeth schon geschrieben hat, du brauchst ein Spezialgebiet in dem du der absolute Profi bist. Mein Fachgebiet ist die Infektiologie und Tropenmedizin.
Du wirst davon allerdings nicht reich.

Schönen Abend
 
Danke euch für die Antworten!
Das ist mir klar. Da besitze ich auch einige "Spezialitäten".
Mir würde das einfach Spass, halte selbst schon seit ca. 2 Jahren bei uns in der Klinik Patientenvorträge und mir macht die Arbeit mit unseren Schüler Freude.
Aber wie "präsentiert" man sich da?!? Schickt mn einfach eine Bewerbung oder gibt es Vermittlungsstellen?!?
Wie gesagt, es interessiert mich einfach und es wäre auch nur als einen Nebentätigkeit gedacht
(will also auch nicht reich werden :-) ). Mir gehts da eher um Spass an der Freud!
 
Hallo Pedin,

ich unterrichte in der Fachweiterbildung - dort werden die Dozenten von der Akademie ausgewählt und angesprochen wenn die Akademie diese für geeignet hält.
 
Hallo,

schick eine Bewerbung an die in Frage kommenden Einrichtungen und stell deutlich heraus, welche Themen Du auf Honorarbasis unterrichten möchtest. Schulen haben bei manchen Themen Probleme, eine passende Unterrichtskraft zu finden.
Bedenke aber, dass für 0815 Themen kein externer Dozent "eingekauft" wird...es muss also was sein, wofür Du Zusatzqualifikationen erworben und Expertenwissen aufgebaut hast!
Kucken musst Du auch nach dem Curridularen Aufbau. Also wird in Lernfeldern / Themenübergreifed etc. unterrichtet? Welchen Teil einer Einheit stellt Dein Unterricht dar?

Viel Geld gibts nicht (und das "bischen" musst Du noch versteuern)....für die ersten male wirst Du zig Stunden am Schreitisch verbringen.
"Rechnen" tut es sich erst, wenn Du das längere Zeit machst.
 
Danke Dir Lillebrit!
Wie gesagt, reich werden will ich nicht. Ich könnte mir so etwas auch ehrenamtlich vorstellen.
Gibt es übers Internet de Möglichkeit sich das C.einer Alten/Krankenpflegeschule anzusehen?
 
Hallo zusammen !!!
Ich greife nochmal das Thema "Dozent" auf.
Von meinem Arbeitgeber habe ich die Erlaubnis, nebenbei als Dozentin zu arbeiten. Da ich ja noch ganz in den Anfängenstehe, aber schon "kleinere" Anfragen habe, würde ich gern folgendes wissen...
Muss ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden oder reicht es aus, die Einnahmen, die ich erhalte, jährlich bei der Steuer anzugeben?!?
Weiß da jemand Bescheid?!?
Viele Grüße
Nadine
PS: Muss ich für diese Tätigkeit dann Rechnungen schreiben?!?
Sory, Fragen über Fragen, hab grad das Gefühl, dass der Gang zum Finanzamt unausweichlich ist :gruebel:
 
Hallo Pedin,

ja, du musst deine Freiberuflichkeit dem Finanzamt melden. Dafür bekommst du eine Steuernummer. Als Kleinunternehmer brauchst du aber keine Umsatzsteuer ausweisen.
Je nachdem wie du mit den Institutionen abrechnest, musst du denen eine Rechnung stellen.

Schönen Tag
Narde
 
Und auch der Krankenkasse melden!!!
Wenn Du das nicht meldest, können die z.B. drei Jahre rückwirkend Kassenbeiträge verlangen (auch wenn Du Deinen Kassenbeitrag im Rahmen Deiner Festanstellung zahlst).
Das ist bei uns leider nicht so: "ich arbeite nebenher was, weil es Spaß macht und dazu noch Geld bringt". Vater Staat will da auch was haben, und bürokratische Hürden können einem die Nebentätigkeit u.U. ordentlich vermiesen (mir geht es gerade so).
LG
Trisha
 
Hallo,

da Du das in kleinerem Umfang tust, reicht es wenn das bei der Einkommenssteuererklärung (die Du dann zwingend!!!! bis zum 31.05.10 abgeben musst) deklarierst.

Bis 1800,- ist meines Wissens nach Steuerfrei; alles drüber bis zu einem Satz "um die 4300,-" (genau weiss ich es gerade nicht) ist zu versteuern aber Sozialabgabenfrei.
Alles über diesen Betrag must Du auch der Rentenkasse melden (und Beiträge entrichten).

Als Kleinunternehmer gilst Du bis zu einem Umsatz von 17.500,- im ersten und 50.000,- ab dem Folgejahr.
Komst Du über DIESE Beträge, so musst Du auch Umsatzsteuer entrichten-hierfür brauchst Du dann eine Steuernummer vom Finanzamt und musst dieses auch auf den Rechnungen gesondert ausweisen.
 
Die 1840 Euro aber doch nur, wenn es für gemeinnützige Zwecke ist, oder?
 
Das kommt halt darauf an, wo Du unterrichtest....Dozententätigkeit ist meines Wissens nach drinnen enthalten.
 
Und meine Krankenkasse hat mir auch noch folgendes erklärt:

Wenn die Nebentätigkeit einen zeitlichen u./o. finanziellen Umfang einnimmt, der im Vergleich zum Hauptberuf überwiegt (im Vergleich zum Nettogehalt aus der Festanstellung), so muss man monatlich 340,00 € an die Krankenkasse entrichten (immer, unabhängig von den Einnahmen!). Und natürlich auch den prozentualen Anteil des Gewinns aus der Nebentätigkeit an die Rentenkasse (ich weiß leider nicht mehr wie viel das ist, 19%???).
Den zeitlichen Umfang kann man ja "vertuschen", man muss ja nicht erzählen, wie viele Stunden und Tage man verbracht hat, um den Unterricht vorzubereiten. Aber die Einnahmen gibt es von Bildungsträgern nicht "schwarz" auf die Hand. Wenn dann auch noch der jeweilige Bildungsträger (also der Auftraggeber) Prüfungen hat durch die BfA, lässt sich leicht nachvollziehen, wer wann wie viel Geld erhalten hat.

Also: vorsichtshalber bei der Krankenkasse anrufen, und denen vorab mitteilen, dass man nebenher auch noch was arbeitet. Die haben Vordrucke zum ausfüllen (geht auch echt ausnahmsweise mal leicht auszufüllen :deal:).

Bis 1836,00 € sind steuerfrei, aber nicht unbedingt frei von den Sozialversicherungsbeiträgen.

LG
Trisha,
die nebenher mal eben ein paar Milliönchen verdienen wollte...
 
Hallo,
das liegt dann aber am Verhältnis Hauptjob-Nebenjob.
Wobei ich von befreundeten Trainerkollegen anderes gehört habe....die das eben mit halber Stelle + Freiberuflichkeit tun.
:?:

Ich habe allerdings auch schon etwas abstruse Auskünfte seitens der GKV bekommen....zu DEREN Gunsten!"

Die Frage war, wie es aussähe, wenn man ein privates Vermögen heranzieht, um ein Studium aufzunehmen (wohlgemerkt nach dem 30. Geburtstag und damit nicht mehr mit der Möglichkeit der studentischen KV).
Die Antwort war: die Beiträge richten sich nach dem Betrag, den Sie jeden Monat verbrauhen.
Ich (laut losgelacht): und wenn man jeden Monat 5000 benötigt?
Die: Dann ist das der Bemessungssatz.

Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass dieses absoluter Blödsinn ist!
 
Vielen Dank für Eure Beiträge....mensch, dass das alles soviel Bürokratiekram ist für ein bißchen nebenher arbeiten, ist ja der Wahnsinn 8O.
Ich danke Euch aber schonmal für eure Beiträge !!!
Und wenn ihr noch was "Hilfreiches " für mich habt, dann immer her damit :wink:
Viele Grüße!
 
Hallo Zusammen,

ich habe evtl. die Möglichkeit in einer Altenpflegeschule den Vorturner zu machen.
Kann mir vielleich einer sagen, welchen Stundenlohn man als Dozent (Honorartätigkeit) in einer Altenpflegeschule so verlangen kann?

Gruß Patrick
 

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