Wegen sowas wirst du nicht in den Knast wandern, du solltest im Falle einer Gerichtsverhandlung abermit einer Geldstrafe rechnen. Bist du jedoch wegen Betrug, Urkundenfälschung und ähnlichen Dingen wie z.B. Unterschlagung vorbestraft (gewesen), kann es, je nachdem wie die Schwere der Schuld ist, auf eine (neue) Bewährungsstrafe hinauslaufen.
Prognosen kann aber keiner geben, da das Strafmaß allein im ermessen des Richters liegt. Haft hast du aber sicher nicht zu erwarten, denn der Bundesgerichtshof empfiehlt unter anderem bei Wirtschaftskriminalfällen ab einer Million Euro Plus/Minus ein bischen eine Haftstrafe, was auch von fast allen Richtern befolgt wird.
Prognosen kann aber keiner geben, da das Strafmaß allein im ermessen des Richters liegt. Haft hast du aber sicher nicht zu erwarten, denn der Bundesgerichtshof empfiehlt unter anderem bei Wirtschaftskriminalfällen ab einer Million Euro Plus/Minus ein bischen eine Haftstrafe, was auch von fast allen Richtern befolgt wird.