Brauche Rechtsschutz: Willkürliche Verdächtigung

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Hallo liebe Kollegen,
ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 29 Jahre alt und bin examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Ich arbeite z.Z. in einer geschlossenen Akutpsychiatrie nordöstlich von München. Nun zu meinem Problem. Es wurde eine Flasche Valaron Tropfen von einer anderen Station ausgeliehen, da es bei einem Patient verordnet wurden und unsere Station nicht vorrätig waren. Ein paar Wochen darauf war ich gerade im Dienst als mich die Stationsleitung von der besagten Station angerufen hat und die Tropfen zurück gefordert hat. Ich fand eine neue Packung der Tropfen im Medikamentenschrank und beauftragte eine Schülerin das Medikament auf die Station zurücl zu bringen. Kurze Zeit darauf rufte mich die Stationsleitung an das die Tropfen angebrochen waren. Ich wusste mir auch keinen rat und verwies auf unseren Stationsleiter das er das am nächsten Tag klären soll. Es wurden PDL, Kriminalpolizei und was weiß ich eingeschaltet. Die PDL ließ die Tropfen toxologisch untersuchen und es wurde festgestellt das die Tropfen mit Wasser verdünnt wurden. Kurze Zeit darauf zitierte mich die PDL in sein Büro und behauptete ich wäre daran Schuld. Die Gründe waren das ich ich das Medikament als letztes in der Hand hatte und es sei, ich zitiere "Ein Bauchgefühl von ihm und sein Bauchgefühl habe ihn noch nie getäuscht"
So welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?
Davon abgesehen möchte ich schön länger eine berufliche Rechtsschutzversicherung abschließen, möchte am besten einer Gewerkschaft beitreten. Welche Erfahrungen habt ihr damit und welche könnt ihr mir Empfehlen? Also ich tendiere stark zur DBfK, was haltet ihr davon? Empfehlenswert?
 
Hallo Krankenpfleger1902,
für die jetzige aktuelle Situation gehst du am besten zu einem Anwalt, der dich entsprechend beraten und vertreten kann. Hier stehen Vorwürfe zum Betäubungsmittelrecht im Raum, die sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Folgen haben könnten.
Leider auf deine Kosten, den die Rechtsschutzversicherungen haben normalerweise eine Wartezeitklausel in den Bedingungen.
Ich Drück dir den Daumen, dass die Vorwürfe gegen dich niedergeschlagen werden.


Zu der Grundsatzfrage, welche besser ist, musst du halt die Bedingungen und natürlich auch die Beiträge nebeneinander legen und besonders bezüglich der Leistungen nebeneinanderlegen. Wer deckt besonders gut die dich interessierenden Rechtsgebiete (Strafrecht, Haftungsrecht, Arbeitsrecht etc. ab. Gegenzuprüfen wären auch Angebote der allgemeinen (oben noch nicht genannten Möglichkeiten) Rechtsschutzversicherungen, die dann auch z.B. Verkehrsrecht, Zivilrecht usw. mit abdecken.
 
Valaron ist kein Betäubungsmittel. Es ist ein schwachpotentes Opiat, was aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Es ist "nur" rezeptpflichtig, mehr auch nicht. Das Versicherungen Wartezeiten haben ist mir bewusst, trotzdem würde ich gerne ein paar persönliche Erfahrungen hören
 
Hallo Krankenpfleger!
Auch wenn meine Frage nicht unbedingt zu deinem Thema passt, aber warum wurde gleich die Kriminalpolizei eingeschaltet?
Warum wurde die angebrochene Flasche gleich toxologisch untersucht?
Gab es schon mehrere Vorfälle in dieser Art?

Wir verleihen häufiger Medikamente an andere Stationen, oder wir leihen uns selber etwas.
Meistens erhält man es nicht zurück.
Nur wenn etwas auffällig wird, hinterfragt man es und das kam auch schon vor.
Aber deswegen gleich die Polizei einschalten?
Da muss doch noch mehr im Argen sein.

Viele Grüße
 
Eine Beratung durch die Gewerkschaft wäre sicherlich auch noch eine Möglichkeit, die sinnvoll sein könnte und auch hier
ist es möglch anwaltlich vertreten zu werden, selbst wenn das Kind schon halb in den Brunnen gefallen ist.

Die private Rechtschutzversicherung ist sicherlich eine gute Sache, die ich trotz der relativ hohen Kosten noch nie bereut habe, allerdings versichern die Dir kein brennendes Haus.

Aber auch wenn Du die Kosten für den Anwalt selbst übernehmen müßtest, könnte diese Ausgabe billiger sein, als wenn
Du diese Sache auf Dir sitzen lassen würdest oder wenn es dadruch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen
für Dich kommen würde.



liebe Grüße Fearn
 
Die Polizei wird bei uns auch bei jedem Diebstahl benachrichtigt. (Jedenfalls wenn Personal oder AG die Geschädigten sind - wenn einem Patienten was geklaut wird, können wir's ihm nur empfehlen, zwingen geht nicht. Nur der Geschädigte darf nämlich Anzeige erstatten.) Hier bestiehlt jemand seinen Arbeitgeber und ist wahrscheinlich auch noch medikamentenabhängig. Dass da die Polizei kommt, halte ich schon für sinnvoll - die sind nämlich die einzigen, die die Verdächtigen genauer unter die Lupe nehmen können. Sonst darf das keiner.

Ganz abgesehen von dem Diebstahl und der versuchten Vertuschung will ich keinen Opoidabhängigen am Patienten arbeiten lassen. Das ist nicht zu verantworten. Und wenn da was passiert und die PDL hat nicht die Polizei eingeschaltet - na, Prost Mahlzeit.

Natürlich ist es falsch von der PDL, mit einem "Bauchgefühl" zu argumentieren. Der TE gehört zwar zum Kreis der Verdächtigen - er wäre ja ans Medikament rangekommen - aber er ist wohl kaum der Einzige.
 
Wie wäre denn die Möglichkeit, Deinen Hausarzt um einen Test zu bitten, ( muß sicherlich privat bezahlt werden und dürfte zwischen 100-200€ kosten.)

Das könnte aber günstiger werden, als die ganze Anwaltgeschichte.
Opioide lassen sich ja im Blut oder Urin nachweisen und wenn Tropfen fehlen, wird die sicherlich keiner im
Fingerhut davon getragen haben.

Opiate lassen sich im Urin 2-4 Tage lang nachweisen, im Serum ist die Nachweiszeit etwas kürzer.

Mit einem negativen Testergebnis bist Du evtl. aus der ganzen Geschichte heraus, wenn die Probe nachweislich von Dir stammt.

Das wäre immerhin ein besseres Argument als so ein Bauchgefühl.

Liebe Grüße Fearn
 
Lieber Anwalt einschalten und fragen, ob das Angebot, sich freiwillig einem Drogentest zu unterziehen, ratsam ist.
 
warum die Kriminalpolizei gleich eingeschalten wurde und eine Toxologische Untersuchung eingeleitet wurde, ist mir selbst nicht ganz klar. Ich denk mal um die Mitarbeiter einzuschüchtern oder in der Hoffnung den Täter ausfindig zu machen. Nein bis jetzt sind mir keine solchnen Vorfälle bekannt.
Das mit dem Dorgentest geht leider nicht, auf die Idee bin ich sowie auch ein paar Kollegen schon gekommen, ist rein rechtlich nicht erlaubt laut Aussage der PDL.
Wäre theoretisch auch kein Problem gewesen das im Haus eigenen Labor durchzuführen, aber wie gesagt das Angebot von mir wurde abgelehnt.
 
den kannst du auch auf eigene kosten in einem fremdlabor (bzw. über deinen hausarzt) machen lassen.



btw.: tilidin ist definitiv ein opioid, das unter das btmg fällt. es ist lediglich von der verschreibung auf einem btm-rezept ausgenommen (zumindest alle in brd handelsüblichen zubereitungen)
 
...tilidin ist definitiv ein opioid, das unter das btmg fällt. es ist lediglich von der verschreibung auf einem btm-rezept ausgenommen (zumindest alle in brd handelsüblichen zubereitungen)

...ABER, das ist wohl das entscheidende - es muss nicht in den BTM-Schrank, jedenfalls nicht bei uns.
Ansonsten wäre es separiert, besonders gesichert vor willkürlicher Entnahme.
Schließt zwar auch nicht alles aus, aber damit steht es im normalen Schrank, bei all den anderen Tropfen. Wo jeder rankommt.
 
jap. zustimmung.

ich meinte in hinsicht auf die art einer möglichen straftat.
 
unlogisch, wenn es ein unter das btmg fallen würde bräuchte man auch ein BTM-Rezept.
Das reine Tilidin (cis-Tilidin) fällt unter das btmg, ist aber kaum gebräuchlich.
Das gebräuchliche tilidin ist eben das mit dem antagonisten naloxon und fällt nicht unter das btmg
 
warum die Kriminalpolizei gleich eingeschalten wurde und eine Toxologische Untersuchung eingeleitet wurde, ist mir selbst nicht ganz klar. Ich denk mal um die Mitarbeiter einzuschüchtern
Ich weiß zwar nicht, warum es dem AG so ein dringendes Bedürfnis sein sollte, die MA einzuschüchtern, aber mal abgesehen davon, finde ich ein Gutachten in diesem Zusammenahng maßlos übertrieben.
 
...
Das mit dem Dorgentest geht leider nicht, auf die Idee bin ich sowie auch ein paar Kollegen schon gekommen, ist rein rechtlich nicht erlaubt laut Aussage der PDL.
...

Frag jemanden der sich damit auskennt (z.B. ein Anwalt). Auf Rechtsauskünfte der PDL würde ich dem Fall ja nun mal rein gar nichts geben. Die wollen Dich ja scheinbar loswerden, da werden sie keine entlastendenen Tests von Dir wollen. Also macht die PDL das was viele PDL in solchen Situationen machen. Sie erstellen ihre eigene Rechtswelt. Auch wenn es mal kurz OT ist: Wir hatten mal eine PDL die hat auch immer behauptet, sie darf rein rechtlich immer und jederzeit jemanden zum Dienst verpflichten. Viele haben es geglaubt, da es ja die heilige PDL war.
 
So ein Test nutzt ja eigentlich nur, wenn er innerhalb der Zeit in der die Substanz nachgewiesen werden kann, durchgeführt wird und wenn nachher keiner behaupten kann, daß die Proben etwa vertauscht gewesen sein könnten.
Einen privaten Test kann Dir dein Chef nicht verwehren.
Dein Chef ist nur nicht in der Position einen solchen Test anzuordnen.
Und die Kosten für den Test, wird der sicherlich nicht tragen wollen.

Da die Polizei ermittelt, ist diese Diebstahlbezichtigung vorgegriffen, und ich denke mal, daß es in Deutschland immer noch nach
dem Grundsatz im Zweifel für den "Angeklagten." gehandelt wird.
Es gibt aber noch überhaupt keinen Angeklagten.

Leider ist in Deutschland eine Verdachtskündigung erlaubt. Diese muß wie eine fristlose Kündigung innerhalb 2 Wochen passieren.
Wird eine Verdachtskündigung ausgesprochen, so kannst Du mit einer Kündigungsschutzklage antworten.

Dazu ist ein Rechtsbeistand sicherlich kein Luxus.

Außer für Verkehrsrecht haben die Rechtschutzversicherer Wartezeiten in ihre Verträge eingebaut, sodaß Du für diesen Schadensfall
höchstwarscheinlich keine Deckungszusage erhalten wirst.

Bei der Gewerkschaft kannst Du sofort eine Beratung erhalten, auch wenn Du neues Mitglied bist.

Die Kündigungsschutzklage muß innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.


Die Mitgliedschaft im DBFK beinhaltet ebenfalls eine Berufsrechtschutzversicherung und darüber könntest Du ebenfalls
vertreten werden.

Für die Vertretung durch den DBFK wird eine Selbstbeteiligung fällig. Sie kann mit der Erstattung des ersten Beitrags in
Anspruch genommen werden.

In jedem Fall würde ich eine Absicherung spätestens jetzt realisieren, auch wenn diese Angelegenheit total im Sande
verläuft, denn leider sieht man wir rasch man in so eine unangenehme Situation hineinschlittern kann.

Ich wünsche Dir für diese Situation alles Gute und viel Kraft für diese unschöne Situation.

Meine Kollegen fragen mich auch immer wieder, warum ich Mitglied in einem Berufsverband bin.
Das wäre doch rausgeschmissenes Geld.
Nun zu der privaten Rechtschutzversicherung ist das in so einem Fal sicherlich nicht unbedingt
notwendig.
Allerdings würde ich in so einem Fall sofort den Berufsverband einschalten.


Liebe Grüße Fearn
 
:evil1: das schreit nach Stellenabbau....laß Dich Arbeitsrechtlich beraten. Vielleicht findest Du Hilfe auf der Seite des DBfK.
 
Hallo Krankenpfleger1902

Ich fand eine neue Packung der Tropfen im Medikamentenschrank und beauftragte eine Schülerin das Medikament auf die Station zurücl zu bringen.
Hattest Du überprüft ob die Flasche nicht angebrochen war (wir kennzeichnen angefangene Tablettenschachteln/Tropfen)? Wurde die Schülerin befragt?

Kurze Zeit darauf zitierte mich die PDL in sein Büro und behauptete ich wäre daran Schuld. Die Gründe waren das ich ich das Medikament als letztes in der Hand hatte und es sei, ich zitiere "Ein Bauchgefühl von ihm und sein Bauchgefühl habe ihn noch nie getäuscht"
siehe oben, das stimmt doch nicht. Du, die Schülerin und dann? Wem hat die Schülerin die Tropfen gegeben, wie lange hat es gedauerte bis aufgefallen ist, dass das Medikament verdünnt wurde?

Hm, auf Rechtsanwälte reagieren AG`s sehr allergisch, ich würde erstmal zu Personalrat.
Informieren, beraten lassen, kann man (n)/frau sich aber bei einem RA (ein Beratungsgespräch kostest auch nicht soooo viel).

LG
Claudia B.
 
unlogisch, wenn es ein unter das btmg fallen würde bräuchte man auch ein BTM-Rezept.
Das reine Tilidin (cis-Tilidin) fällt unter das btmg, ist aber kaum gebräuchlich.
Das gebräuchliche tilidin ist eben das mit dem antagonisten naloxon und fällt nicht unter das btmg

jo, doch, darunter fällt (trans)tilidin. was du meinst, ist die btmvv. darunter fällt trans-tilidin (+ naloxon) nicht. zumindest verstehe ich so die anlange III zu absatz I §1 btmg.

was die (imo völlig korrekten) ausführungen von Fearn angeht, denen ich zustimmen würde, nochmal die ergänzende frage:

warum kein privater drogentest - zumindest als option?


eigentlich muss hier auf jeden fall ein rechtsbeistand her. ich würde mir zumindest einen nehmen.

sollte es arbeitsrechtliche schritte des AG geben, würde ich - da im recht - auch ohne versicherung einen anwalt nehmen.
 
Ist es denn für den Kontext überhaupt wichtig, ob Tilidin als BTM gilt oder nicht?

Es geht um Diebstahl und Medikamentenmissbrauch. Schon für das erste kann ich gefeuert werden. Da kann ich auch harmloses Druckerpapier klauen.

Und es ist für meine Begriffe durchaus richtig, die Polizei bei einem Diebstahl einzuschalten. Unbescholtenes Personal muss vor der keine Angst haben, und den Dieb bzw. den Abhängigen einzuschüchtern ist ein Schritt in die richtige Richtung.
 

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