BGA Gerät bedienen

fabijasmin

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ich habe letzte Woche erfahren, das wir als Pflegepersonal in einer Reha Einrichtung das BGA gerät nicht mehr bedienen dürfen sondern nur noch die Ärzte und die nun dazu neu eingewiesenen MTAs die sonst nur BEs, Ergos, Langzeit EKGs und normale EKGs schreiben und Röntgen machen
auf welcher Gesetzgrundlage basiert das ganze, das uns noch mehr arbeit weggenommen wird

Ich möchte dann nicht im Notfall im Notfallraum bei uns stehen und das gerät nicht mehr bedienen dürfen........:gruebel:
 
Hallo,
Ich kann mir nur vorstellen,dass es sich hierbei um eine hausinterne Regelung handelt.Gilt dieses Reglement auch fuer die Intensivstationen?

Eins ist sicher bei euch moechte ich keine MTA sein.Ich habe noch nichts darueber gelesen ,dass der Gesetzesgeber ein solches Gesetz erlassen hat.

Lb.Gruesse Frany:streit:
 
Hallo,

einerseits kann ich es nicht verstehen das du dich beschwerst wenn euch Arbeit abgenommen wird und andererseits kann ich mir nicht vorstellen das es so drastisch ist.

Bei uns war es so das die angeordneten BGAs von unseren Stationshilfen gemacht wurden und wenn wir Bedarf sahen wurden die auch von uns gemacht oder halt deligiert.

Einerseits beschweren sich alle das soviel zu tun ist und andererseits beschwerst du dich wenn Arbeit abgenommen wird. Finde ich irgendwie voll daneben.

Gruß
 
wir dürfen schon kein blut abnehmen..... wie gesagt ich arbeite in einer Reha da läuft es allgemein etwas ruhiger ab
aber bis jetzt haben wir das gerät im nachtdienst gewartet und uns um alles gekümmert wir sind auch die, die in 3 schichten arbeiten die assistenten gegen spätestens 16 Uhr
wir haben max. eine BGA am tag manchmal 4 aber eher selten

ich habe nur etwas zur neuen definition von
IVD Medizinprodukten gefunden

hier: http://www.ambb.de/autoren/gaertner/invitro.htm
vielleicht versteht ihr jetzt was ich meine
 
Nö,
denn
Organisatorische Umsetzung und Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Qualitätsmessungen.
Je nach Größe und Organisationsgrad eines Krankenhauses erfordert die Umsetzung des § 4 a eine Abstimmung zwischen Laborleitung und Medizintechnik hinsichtlich der aus dem § 4 a resultierenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Laborleitung ist zuständig und verantwortlich für die IVD-Medizinprodukte im Bereich de(s)r Labors. Es ist innerbetrieblich zu klären, ob grundsätzlich die Laborleitung auch für die sogenannten Point of Care Geräte (POCT) zuständig ist, die in Form von Blutgasanalysegeräten u. a. in Intensivstationen, OP-Einheiten und sonstigen Funktionsbereichen stehen und eingesetzt werden.

Es ist also Auslegungssache... MTAs können müssen aber nicht, auch Mischformen sind möglich.
Kommt drauf an was die Klinikleitung sagt. Wenn sie sagt das nur ausschließlich MTAs die BGA machen sollen dann muss sie auch organisatorisch dafür sorgen das jemand 24h erreichbar ist. Wenn sie sagt ab 16:00h machen das die Pflegekräfte ist das auch i. O.

Die Qualitätsprüfungen sind ja was anderes als BGA durchführen oder das Gerät bestücken, Kalibrierungen des Gerätes gehören auch nicht dazu.

Also verstehe ich immer noch nicht die Aufregung.

Oder geht es hier um was anderes??

Gruß


 
Es ist also Auslegungssache... MTAs können müssen aber nicht, auch Mischformen sind möglich.
Kommt drauf an was die Klinikleitung sagt. Wenn sie sagt das nur ausschließlich MTAs die BGA machen sollen dann muss sie auch organisatorisch dafür sorgen das jemand 24h erreichbar ist. Wenn sie sagt ab 16:00h machen das die Pflegekräfte ist das auch i. O.
die antwort hift, es ist auslegungssache......mal sehen wie sich die klinikleitung dazu äußert......und das kann dauern
aber die MTAs werden schon mal angelernt
Danke
 
Hallo,
als wir unser neues Gerät bekommen haben, hat sich die Verwaltung und Co auch eingebildet, nur wir das Personal der Intensiv dürfen die BGAs machen, weil wir eingewiesen sind und mehr Erfahrung haben. Nun ist es so, sicher sind die meisten Analysen von uns, aber es kommt doch am Tag öfter vor, daß von den peripheren Stationen auch mal eine ansteht und es war echt lästig, ständig, die Arbeit liegen zu lassen und mal eben kurz das Gerät zu bedienen.

Letztendlich, haben wir uns doch erfolgreich durchsetzen können; sämtliche Mitarbeiter des Hauses, incl. Schüler sind in das Gerät eingewiesen und dürfen ihre BGA selbständig durchführen. Bei Problemen, wenden sie sich an das Personal unserer Station. Und sollte doch mal ein Nichteingewiesener mit einer Blutprobe losgeschickt werden, dann müssen wir halt mal eben doch los und Hilfestellung leisten.

Gruß, Stupsi

 

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