Bezugspflege nach MDK?

ycassyy

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NRW
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Krankenschwester
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amb. Pflege
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PDL
Hallo an alle

Nach erfolgreicher MDK - Prüfung stellt sich mir nun eine besondere Frage: Einerseits fordert der MDK in seinen Prüfungen die Bezugspflege, andererseits dürfen die Krankenpflegehelfer (mit 1 Jährigem Examen) sowie die ungelernten Pflegehelfer keine Pflegeplanung schreiben oder evaluieren. Da frage ich mich, wenn im Bezugspflegemodell doch genau diese Kräfte die ihnen zugeteilten Patienten am besten kennen, wer soll dann die Pflegeplanung besser machen als diese Kollegen? Die examinierte, die alle zwei Wochen mal am Wochenende hingeht? Oder die PDL, die alle 6 Monate zur Pflegevisite vorbeikommt? Ich denke, die Planung mus "Leben" und daher von jedem bei Bedarf verändert werden können, oder?

Was meint ihr?

lg
 
hm... zumindest von allen, die aktiv in der Pflege des Patienten mitwirken (also auch der Patient selbst) und dazu noch den nötigen Background für den Pflegeprozess haben - ich meine der wird auch den 1jährigen gelehrt (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

an sich macht es ja Sinn, sich einmal im Monat für eine bestimmte Anzahl Patienten zusammenzusetzen und gemeinsam zu evaluieren oder neue Denkansätze einzubringen.

Mein jetziger Pflegedienst räumt uns einmal im Monat die Zeit ein - wie das im Tourendienst ist, weiß ich leider nicht :(
 
Na wenigstens der MDK weiß professionelle Pflege zu schützen. Wer hätte das gedacht.

Wenn jeder- auch ein Pflegehelfer- eine Pflegeplanung erstellen darf, warum gibst dann überhaupt ne dreijährige Ausbildung?

Stichwort: Primary nurse, Personalmix, Delegation von Pflegeaufgaben

Elisabeth
 
hm *kopfkratz* ich sehe das Problem weniger darin, dass es nur die 3jährig examinierten machen dürfen - eher, dass der Kommunikationsfluss gestört ist..

wenn eine Schwester nur alle 3 Wochen beim Patienten vor Ort ist und sonst die Pflegehelfer, müsste es einen Roundtable geben, wo alle ihre Beobachtungen und Neuigkeiten zusammentragen können.

Ich sehe hier ein organisatorisches Problem
 
... müsste es einen Roundtable geben, wo alle ihre Beobachtungen und Neuigkeiten ...

Pflegebericht? Ich meine jetzt net die Kürzelliste, sondern tatsächlich eine schriftliche Notiz, wenn sich was ändert zur Ausgangssituation.

Elisabeth
 
tjaaahaaaa - du sprichst da was an *tüdelü*

wie professionell sind unsere Pflegeberichte? Wenn ich mich an die Krankenhauszeit zurück erinner, rollen sich meine Fußnägel nach oben.

Entweder wurde seitenlang berichtet - und es war kaum möglich DAS aufzuarbeiten oder ich fragte mich nach einem langen Wochenende - ja was war denn nun? Keine Veränderung oder gibts was Signifikantes?

Ganz ehrlich - die Pflegeberichte sind oft nicht so gehaltvoll und informativ, wie sie sein sollten. Die einen reden um den heißen Brei und kommen nicht auf den Punkt, die anderen vergessen wichtige Sachen.

Ich habe bisher nie mit Pflegehelfern gearbeitet - das oben genannte kommt von 3jährig Examinierten...

im Grunde geb ich dir recht - wenns aber mit der Pflegedoku nicht funktioniert, sollte man sich zusammensetzen - und natürlich gucken, dass es in Zukunft klappt...

wär schön wenn die TE sich nochmal meldet, nicht dass wir hier im Brei rühren, der gar nicht gekocht werden soll (meint Thema verfehlt von meiner Seite)
 
Ich bin frisch gebackene Gesundheits- und Krankenpflegehelferin.(2-jährige Modellausbildung am Robert-Bosch-Krankenhaus)

WIr verstehen die Bezugspflege so. Für eine große Gruppe gibt es eine Bezugspflegerin. Sie ist 3- oder 3,5-jährig ausgebildet und hat Expertise in Pflegediagnostik. Diese Person führt bei allen Klienten in dieser Gruppe Diagnostik durch und schreibt immer alle Pflegeplanungen. Die Klienten bei den sich Situation selten ändert und durch praktisch-technische Kompetenz der GKPH beherrschbar ist werden von dieser gepflegt (ambulant zB grundpflegerische Versorgung kreislaufstabilen Klienten, iInsulingabe bei gut eingestellten Klienten, aseptische PEG/SPK-Einstichstelleversorgung,etc) GKPH keinnt die Pflegeplanung, nutzt diese und informiert Bezugspflegerin über Verlauf und alle Abweichungen. In der ambulanten Pflege treffen sich GKPH und die Bezugspflegerin in regelmäßigen Abständen die von der Bezugspflegerin angegeben werden. GKPH ist ausgebildet um die Situationen zu erkennen die von der Bezugspflege sofort kontrolliert werden müssen.
 
Über die Fähigkeit mancher Examinierten zu dokumentieren wachsen mir auch graue Haare.....

Was aber mein Problem ist: einige unserer Patienten werden von Pflegehelfern im Rahmen der GP betreut und kennen sich daher schon sehr gut. Auf jedenfall besser, wie die GuKPs oder APs, welche nur mal auf Vertretung oder am WE dort Einsätze fahren. Betrifft natürlich auch nur die Patienten, welche keine Versorgung nach SGB V benötigen. Diese Patienten haben natürlich auch eine Pflegeplanung, welche noch von mir vorab erstellt wird. Da diese ja kontinuierlich evaluiert werden muß und auch Pflegehelfer sehr gute Auffassungsgaben von Problemen, Zielen und Maßnahmen haben, haben diese bisher selbstständig in der Pflegeplanung eingetragen, wenn sich etwas änderte. Dieses dürfen Sie nun laut MDK nicht mehr.

Ich finde es ziemlich schwachsinnig, das jemand Pflegeplanungen evaluieren soll, obwohl diejenige die Patienten nicht so gut kennt, nur weil sie das Examen hat.

Außerdem gibt es Pflege- und Dokumentationsvisiten, in welchen ja auch die Eintragungen der Pflegehelfer überprüft werden.

Ich denke, die Planung sollte immer dann ergänzt werden, wenn eine Ergänzung auch ansteht, und nicht immer dann, wenn gerademal eine GuKP Zeit hat, die die Patienten kaum kennt.

Und für die Pflegeplanungen jedesmal ne Bereichssitzung einzuberufen ist auch ein sehr teures Vergnügen. Es gibt Teamsitzungen einmal pro Woche, das müßte reichen, oder?

lg
 
Ich finde es ziemlich schwachsinnig, das jemand Pflegeplanungen evaluieren soll, obwohl diejenige die Patienten nicht so gut kennt, nur weil sie das Examen hat.

Ist doch mein reden: Pfelgebedarf erheben, entsprechende Maßnahmen planen, fachkompetent beraten, usw. kann jeder.

Du solltest das Gesundheitsministerium über diese Erkenntnis informieren. Sie werden dir sehr dankbar sein für diese offensichtliche Sparmöglichkeit.

*grmpf*

Elisabeth
 
, fachkompetent beraten,

Mir wäre es jetzt neu, das es in diesem Threat um Beratung geht????

Hier geht es um Erfahrung und Erleben gegenüber Ausbildung

Wobei auch ich gerne zugebe, das beides zusammen am besten wirkt (Ausbildung und Erfahrung).

Oder willst du mir jetzt erzählen, dass jede frisch Examinierte besser ist als jeder Pflegehelfer mit teilweise 10- oder noch längerer Berufserfahrung?

Ich denke, es ist immer besser den direkten Fall oder die direkte Person zu beurteilen als es grundsätzlich einer ganzen Berufsgruppe von vornherein Fähigkeiten abzuerkennen.

Vielleicht solltest du mal das Gesundheitministerium informieren, das gute Qualität auch bezahlbar sein muß. Wenn die Pflegesätze deutlich erhöht werden, kann man auch Pflegehelfer vermehrt ausbilden (lassen) um sie dann (vollkommen MDK - Konform) als APs oder GuKPs auch planen lassen.

lg
 
Wieso sollen die die Leistung besser bezahlen? Du erbringst sie doch schon für weniger Geld. und ich bin mir fast sicher, dass sich das auch net ändern wird. MA für 7,50 respektive 8,50 brauchen nur Erfahrung um alle notwendigen Leistungen zu erbringen- inklusive Planung und Beratung. Denn letzteres bedarf wohl auch keiner speziellen Ausbildung. Erfahrung dürfte da auch ausreichen.

Pflegebedarf erheben und nach dem Prinzip des Pflegeprozesses planen ist nicht gleichzusetzen mit der Ausführung der Pflege. Für letzteres ist die Pflegehelferin ausgebildet.

Mir stellt sich gerade die Frage: wie kontrollierst du eigentlich, ob deine Pflegehelfer tatsächlich fachkompetent den Pflegebedarf erheben und entsprechend planen? Evaluierst du die Planungen regelmäßig oder überlässt du das dem Selbstlauf, weil die Kollegen ja genug Erfahrung haben gemäß: es war so, es ist so, es wird immer so sein?


Elisabeth
 
@ED

Hättest du dir die Mühe gemacht diesen Threat aufmerksam zu lesen, hättest du uns diese letzte Frage ersparen können.

Teamsitzungen, Pflege- und Dokumentationsvisiten sowie Fallbesprechungen sollten genügen.

Deine Unterstellungen respektive Mindestlohn sind auch nicht gerade förderlich. Habe ich irgendwo geschrieben, das Pflegehelfer bei mir nur den Mindestlohn verdienen??

Tue uns am besten einen Gefallen: Vermeide deine haltlosen Unterstellungen.

Wenn du gute Fakten, Tipps oder gute Anregungen hast, oder auch eine andere Meinung gut untermauern kannst, würde ich mich wieder über deine Beiträge freuen.

lg
 
Belies dich doch mal über Primary nurse. Nimm dafür net die "Verdrehungen", die dem Konzept mittlerweile wiederfahren sind. Lies den Ursprung: Manthey.

Ich habe dir net unterstellt, dass du deine Pflegehelfer zu Billiglöhnen beschäftigst. Aber ich wage mal zu behaupten, dass du schon ein Lohngefälle hast, zwischen Pflegehelfer und GuK.

Mein Gedanke war eher: du möchstest, dass der MDK die Pflegehelfer berechtigt, Pflegeplanungen zu schreiben. Das hätte zur Folge, dass du (unbeabsichtigt) die Tür öffnest, dass Billiglohn ausreicht. Denn der Gesetzgeber hat ja für Pflegehelfer diesen Mindestlohn vorgesehen.
Wenn du die Kette weiter denkst, kommst auch du in Bedrängnis. Die Leistung wird dem Lohngefälle angepasst. Das muss net unbedingt in Richtung Mindestlohn gehen. Aber ich glaube, eine Einnahmeeinbuße kann auch dein betrieb net vertragen.

Btw. Wenn du extra Zeit verbrauchst, um die Pflegehelferplanungen in Pflege- und Dokumentationsvisiten zu kontrollieren... wo liegt dann das Problem, gleich eine Fachkraft mit der Validierung zu beauftragen? Ich setze mal voraus, dass deine Pflegehelfer durchaus einen detaillierten Pflegebericht verfassen können, wenn sich beim Pat. eine Änderung auftut.

Elisabeth
 
@ycassyy
kann ich mir das so vorstellen, dass unterschieden wird wer zu welchem Patienten geht, je nach Erkrankung und Umfang der Tätigkeiten?
Jeder Mensch kann logisch denken und Schlüsse ziehen, die in eine sinnvolle und angemessene Pflegeplanung einfließen, schließe mich dem o.g. somit an.
Auch im klinischen Bereich ist die Pflegeplanung teils gut runterbrechbar auf die grundsätzlichen Bedürfnisse eines Menschen, sprich Einschränkung der Selbstfürsorge (mit allen ihren Aspekten) es bedarf keiner hochtheoretischen Planung, sondern einer sinnvollen und angemessenen
@Elisabeth Dinse
ich frag mich grad so manches, erinnere mich an die Zeit der Ausbildung und Sozialstation
1-2x am Tag kommt der PD zu den Menschen, d.h. minimum 22h am Tag ist die Familie, Laien zuständig, sollten die das dann auch nicht mehr machen dürfen, müsste jede alte Mensch besser ins Altenheim damit jeweils alles "richtig" gemacht wird? Irgendwie wird's jetzt grad etwas abgedreht.
Oh - my - goodness: WAS ist mit all den zum Teil sehr pflegebedürftigen Menschen die ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt werden, die können ja auch keine Pflegeplanung machen, sie haben auch gar keine Qualifikation, SOMIT dürften sie das schon gar nicht machen, darf doch überhaupt gar nie nicht sein, sofort unterbinden, unter Strafe stellen????
Ironie an und aus - spar ich mir, dürfte offensichtlich genug sein.
Bin dann mal weg, arbeiten....
 
Überlegt euch genau, was ihr alles abgeben wollt, welche Tätigkeiten ausschließlich durch dreijährig examinierte Pflegekräfte erbracht werden sollen.

Pflegeplanung- Pflegehelfer
Grundpflege- Pflegeassi
Visitenbegleitung und Ausarbeitung- Sataionssekretärinnen bzw. per PC
ärztl Tätigkeiten- MFA
FS OP-Dienst- OTA
Anästhesie- ATA
Notfall-Rettungsassi
FS A7I- I-KP, Rettungsassi
...
Die Liste wird sich in den nächsten Jahren rasant erweitern.

Wofür ist ausschließlich die Pflegekraft zuständig? Der Gesetzesgeber hat versucht die Profession Pflege zu schützen, in dem er im KrPfl-Gesetz festschreibt, was bei der Ausbildung raus kommen soll:
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung
und Dokumentation der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer
Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und
Krankheit,
d) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder
des Arztes,
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a) eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf

Pflegekräfte versuchen diesen Anspruch auf eigenverantwortliches Handeln per Vorbehaltsaufgaben zu manifestieren, indem sie sich seit Jahren um die Gründung von Pflegekammern bemühen.

...

Und dann gibt es Pflegekräfte, denen dies alles egal ist. Die glauben, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, dann wären sie unabkömmlich.

http://pflegen-online.de/bilderarchiv/pflegen-online/produkte/bakla1.gif
Erst wenn der Pflegehelfer mit einer 1jährigen Ausbildung vor der GuK steht und ihr erklärt: Her mit dem Schieber, ver**** dich... wird wohl auch der Letzte erkannt haben, dass er zu leichtfertig war, zu meinen: Pflegen kann jeder der zwei gesunde Hände hat und des Lesens und Schreibens mächtig ist.

Und beschweren sich net gerade die Pflegedeinset ob der "Konkurrenz" der z.T. illegalen Pflegekräfte aus Osteuropa? Pflegen kann jeder und selbst die Erhebung des Pflegebedarfes setzt nicht eine Fachkompetenz voraus- hier reicht Erfahrung.

Alles hat immer zwei Seiten- eine die man schnell sieht, weil sie den Weg des geringsten Widertsandes vorgibt... die andere sieht man nur, wenn man sich bemüht über den eigenen Tellerrand hinaus zu bewegen.

Elisabeth
 
@ ED

Und warum dürfen Pflegehelfer nicht "im Rahmen der Mitwirkung" in der Pflegeplanung dokumentieren?

@ Amezaliwa

Natürlich geht es mir hier um die eher "leichten" Patienten, die einmal in der Woche geduscht werden oder morgens nur eine Teilpflege bekommen weil sie Probleme beim Bücken haben.

Auch gibt es Patienten, die werden von den Angehörigen gepflegt und wir übernehmen lediglich Hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Aber auch hier macht das SGB XI keinen Unterschied und die Pflegeplanung muss her.

Ein Schwerstpflegefall wird sowieso nur von examiniertem Personal betreut. Alles andere ist unverantwortlich.

lg
 
Ich habe net geschrieben, dass sie die Durchführung net dokumentieren dürfen. Zur Erinnerung: Pflegeproblem- Pflegeziel-Ressourcen- Planung der Maßnahmen- DURCHFÜHRUNG- Evaluation. Um evaluieren zu können brauchst übrigens net nur das Durchführungskürzel sondern musst deine MA auch anhalten Veränderungen im Zustand deiner Pat. zu dokumentieren.

Wieviel Jahre versucht D nochmal den Pflegeprozess zu implementieren? Meiner Meinung nach muss das bereits vor 1989 liegen. Die Ergebnisse scheinen auch nach so vielen Jahren mehr als begrenzt. *grmpf*

Elisabeth
 
Um evaluieren zu können brauchst übrigens net nur das Durchführungskürzel sondern musst deine MA auch anhalten Veränderungen im Zustand deiner Pat. zu dokumentieren.

Es kommt selten vor, aber diesmal sprichst du mir aus der Seele. Das ist ja genau das Problem. Um evaluieren zu können müssen MAs auch die Veränderungen dokumentieren.

Und genau das wird den Pflegehelfern abgesprochen. Diese dürfen keine Veränderung in der Planung dokumentieren.

Ein Pflegehelfer soll ja nicht die komplette Pflegeplanung evaluieren.

Aber eine Veränderung sollen Sie nach deiner Meinung nach erfassen können? Nach Meinung des MDKs leider nicht.

Aber na gut, willkommen zurück in der Funktionspflege, wo die examinierte noch Verbinden geht, spritzen verabreicht und dokumentiert. Die Pflegehelfer sind geradenoch gut genug, den Patienten das Gesäß abzuwischen und Denken ist sowieso verboten! Den Patienten fragen wir besser nicht, sonst kommen eh nur noch mehr rechtskonträre Vorstellungen in den Pflegeprozess.

(wo hier der Sarkasmus anfing, müsste offensichtlich sein)

lg
 
Sie können auch nix verändern, genauso wenig, wie sie planen können. Sie haben lediglich auszuführen. Und sobald etwas von dem beschriebenen IST-Zustand abweicht MÜSSEN sie dies schriftlich niederlegen, damit DU als FACHKRAFT die Planung anpassen kannst.
Die Erfahrung mag in vielen Fällen ausreichen um Veränderungen wahrzunehmen. Bist du dir net sicher, kannst Skalen nutzen. In diese musst detailliert einweisen.

Es geht darum, dass du Bezugspflege net an die Durchführung der Pflege knüpfst. Ich weiß, das ist ein riesiger Gedankensprung. Der Fehler im deutschen System liegt darin begründet, dass hier alle alles machen. Die Fachkompetenz wird, wenn sie überhaupt beachtet wird, eher sehr niedrig angesiedelt. Du kannst nur planen für jemand anderen, wenn du über ausreichend Fachkenntnis verfügst. Das fehlt in D. Deshalb versucht man sich zu behelfen, indem man Assesments nutzt um damit wenigstens eine Pseudoqualität zu erreichen.

Du steckst in dem Dilemma, dass deine Fachkräfte net genug Wissen haben um für andere sicher zu planen und nur aktiv zu werden, wenns Veränderungen gibt. Ein Ausweg ist für dich, dass du die Planung an die Durchführung bindest in der Hoffnung, dass die Erfahrung der Pflegehilfskräfte schon ausreichen wird. Wenns die Meßlatte sehr niedrig anlegst, mags funzen.

Aber geht es uns darum, die Meßlatte so niedrig als möglich anzulegen? Geht es uns net darum, die Pflege weiter zu entwickeln- auch und vor allem unter dem Aspekt, dass Pflege bezahlbar bleiben muss.

Bezugspflege bedeutet, dass jemand für den Pat. der Ansprechpartner bei Problemen ist. Er kann und muss die Pflege delegieren können. Er muss so fachkompetent sein, dass er potentielle Risiken erkennt und diese in seine Planung mit einbezieht.

Ergo: wir müssen daran arbeiten, dass GuKs zukünftig in der Lage sind Verantwortung zu übernehmen. Der Anspruch an eine GuK wird steigen müssen. Und ja- Pflegehelfer sind zur Ausführung der Grundpflege da. Wenn du dies auf "den Patienten das Gesäß abzuwischen" reduzierst- so ist das deine Sache.

Nochmal der Tipp: besorg dir das Buch von Manthey und lies dich in die Materie ein.

Und eigentlich müstest du doch nachvollziehen können, dass der Gesetzesgeber zukünftig mehr denn je bemüht sein wird Kosten zu sparen. Du eröffnest ihm mit deinem Verhalten Tür udn Tor. Weist du ihm dich nach, dass eine erfahrene PH ausreicht um eine gute Pflege zu leisten. Du erwesit den GuKs einen Bärendiesnt, denn sei werden damit überflüssig. Der Gesetzesgeber wird seine Ausgaben anpassen... und deine Einnahmen werden dich zwingen, deine Anzahl an GuKs weiter zu reduzieren.

Elisabeth
 
Sie können auch nix verändern, genauso wenig, wie sie planen können. Sie haben lediglich auszuführen. Und sobald etwas von dem beschriebenen IST-Zustand abweicht MÜSSEN sie dies schriftlich niederlegen, damit DU als FACHKRAFT die Planung anpassen kannst.
Die Erfahrung mag in vielen Fällen ausreichen um Veränderungen wahrzunehmen. Bist du dir net sicher, kannst Skalen nutzen. In diese musst detailliert einweisen.

Mein Reden, aber warum müssen die Pflegehelfer Ist- Abweichungen zwar bemerken, müssen diese dokumentieren und dürfen es doch nicht???


Es geht darum, dass du Bezugspflege net an die Durchführung der Pflege knüpfst. Ich weiß, das ist ein riesiger Gedankensprung. Der Fehler im deutschen System liegt darin begründet, dass hier alle alles machen. Die Fachkompetenz wird, wenn sie überhaupt beachtet wird, eher sehr niedrig angesiedelt. Du kannst nur planen für jemand anderen, wenn du über ausreichend Fachkenntnis verfügst. Das fehlt in D. Deshalb versucht man sich zu behelfen, indem man Assesments nutzt um damit wenigstens eine Pseudoqualität zu erreichen.

Assesments werden sogar in den Experternstandards vorgeschrieben. Und die sollen nur der Pseudoqualität dienen???

Du steckst in dem Dilemma, dass deine Fachkräfte net genug Wissen haben um für andere sicher zu planen und nur aktiv zu werden, wenns Veränderungen gibt. Ein Ausweg ist für dich, dass du die Planung an die Durchführung bindest in der Hoffnung, dass die Erfahrung der Pflegehilfskräfte schon ausreichen wird. Wenns die Meßlatte sehr niedrig anlegst, mags funzen..

Gut, das du meine Fachkräfte besser kennst als ich. Meine Fachkräfte evaluieren nicht nur bei Veränderungen sondern regelmäßig. Bei liegt die Meßlatte sehr hoch, seih beruhigt. Alles läuft nach dem Motto: Gute Arbeit gibt gutes Geld

Aber geht es uns darum, die Meßlatte so niedrig als möglich anzulegen? Geht es uns net darum, die Pflege weiter zu entwickeln- auch und vor allem unter dem Aspekt, dass Pflege bezahlbar bleiben muss..

Mein Reden. Leider ist die Wirklichkeit so, das wir Ferraris einsetzen sollen um einkaufen zu fahren aber nur Fahrräder von den Kassen bezahlt bekommen. Übrigens, der Zustand ist jetzt schon, den brauchst du mir nicht als Horrorszenario anpreisen

Bezugspflege bedeutet, dass jemand für den Pat. der Ansprechpartner bei Problemen ist. Er kann und muss die Pflege delegieren können. Er muss so fachkompetent sein, dass er potentielle Risiken erkennt und diese in seine Planung mit einbezieht. .

Uneingeschränkte Zustimmung. Er muß aber auch genug Erfahrungen haben und den Patienten sehr gut kennen, um seine Persönlichen Belange abseits der Medizinischen Vorschriften und Pflegerischen Belange erfassen zu können. Und das geht nunmal nicht, wenn man den Patienten kaum kennt.

Ergo: wir müssen daran arbeiten, dass GuKs zukünftig in der Lage sind Verantwortung zu übernehmen. Der Anspruch an eine GuK wird steigen müssen. .

Auch hier stimme ich dir gerne zu. Allerdings wachsen auch GuKs nicht auf Bäumen und für den Lohn eines Pflegehelfers arbeiten die auch nicht.

Und ja- Pflegehelfer sind zur Ausführung der Grundpflege da. Wenn du dies auf "den Patienten das Gesäß abzuwischen" reduzierst- so ist das deine Sache..

Ich hatte vorrausgesetzt, das JEDER den Sarkasmus in dieser Aussage erkennt. Nun, du hast mich eines besseren belehrt.

Nochmal der Tipp: besorg dir das Buch von Manthey und lies dich in die Materie ein. .

Danke für den Tipp

Und eigentlich müstest du doch nachvollziehen können, dass der Gesetzesgeber zukünftig mehr denn je bemüht sein wird Kosten zu sparen. Du eröffnest ihm mit deinem Verhalten Tür udn Tor. Weist du ihm dich nach, dass eine erfahrene PH ausreicht um eine gute Pflege zu leisten. Du erwesit den GuKs einen Bärendiesnt, denn sei werden damit überflüssig. Der Gesetzesgeber wird seine Ausgaben anpassen... und deine Einnahmen werden dich zwingen, deine Anzahl an GuKs weiter zu reduzieren.

Elisabeth
Der Gesetzesgeber ist jetzt schon dabei, seine Ausgaben weiter zu reduzieren, oder glaubst du etwa, die stopfen das Milliardenloch in den Kassen nur über die Mitgliedsbeiträge??? Und ja, dagegen muß man arbeiten. Frag aber mal die Kassen, wie das gehen soll.
Ich glaube nicht, das die GuKs ersetzbar sind. Aber nur für Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und einfache Grundpflegen muß ich diese nun auch nicht einsetzen, dazu sind nämlich schon jetzt GuKs zu teuer.

Vielleicht ist es besser, wir belassen es dabei, du hast deine Meinung und ich habe meine, bevor wir uns hier noch anfangen zu streiten?

lg
 

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