Beurteilung zulässig bei Praxis-Kurzeinsatz von 4 Tagen?

huhnkind

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Hallo, ich brauche dringend Hilfe von Leuten, die entweder Praxisanleiter in Sachsen sind oder sich aus anderen Gründen mit den gesetzlichen Grundlagen auskennen (Mutmaßungen bringen mir leider in diesem Punkt nichts!):

Ich mache meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und hatte einen Praxiseinsatz auf der Pädiatrie, welcher (aufgrund eines Feiertages) nur vier Tage lang ging (an unserer Schule sind ein/zwei Wochen Pädiatrie üblich). Während dieser sehr kurzen Zeit habe ich kein einziges Mal mit einer Mentorin gearbeitet und die Stationsschwester, welche ich nicht einmal zu Gesicht bekommen habe, hat den Bewertungsbogen ausgefüllt.

Meine Mitschülerin hat exakt die gleiche Bewertung bekommen und wir haben sehr stark das Gefühl, dass die Kurzbeurteilung sehr willkürlich ausgefüllt wurde. Es gab weder ein Zwischen- noch ein Abschlussgespräch (um letzteres werde ich bitten). Ich habe für den Einsatz eine 2 bekommen, was für mich eine schlechte Note ist, zumal ich nicht alle Punkte, in welcher die Stationsschwester eine 2 angekreuzt hatte, nachvollziehen kann. Außerdem haben wir den Bewertungsbogen erst sehr spät und nach mehrmaligen nachfragen bekommen, weshalb davon auszugehen ist, dass die Schwestern, welche mit uns gearbeitet haben, sich an uns auch nicht mehr erinnern konnten.

Eine Mentorin von einer anderen Station hat mich nun darauf hingewiesen, dass auf einen solchen (extrem kurzen) Einsatz keine Benotung erfolgen darf - sie war sich jedoch nicht ganz sicher.

Falls sich jemand damit auskennt oder weiß wo ich nach den rechtlichen Bestimmungen schauen kann, wäre es ganz lieb, wenn er mir weiterhelfen könnte. (Mir geht es weniger um die Note als ums Prinzip - zumal mich einige der angekreuzten zweien sehr traurig stimmen! Außerdem hat sie siebenmal die 1 und siebenmal die 2 angekreuzt - es ist also extrem knapp eine 2 und das nicht einmal mit einem Plus! :-().
 
Jede MBFS hat ihre eigenen Richtlinien was die Bewertung/Beurteilungen von Einsätzen angeht. Bei uns an der Schule ist es üblich bei Kurzeinsätzen (unter 2 Wochen) das im Bewertungsbogen nur die Belehrung bzw. die Fehlzeiten eintragen werden. Die Station kann von sich aus auch eine sehr gute Bewertung eintragen. Letztendlich entscheiden aber unsere TB2 Lehrer was es für eine Note wird. Hatte schon oft das "1,5"-Problem, nach dem Gespräch mit dem Lehrer war es dann eine 1. Also sprich mal mit deinem Lehrer.

Das Problem mit den späten Beurteilungen kenne ich auch zu genüge...

P.S.: komme aus Sachsen, großes Krankenhaus
 
Dafür gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Normalerweise wird in solchen Fällen mit Kollegen, die den Schüler im Einsatz erlebt haben, Rücksprache gehalten. So grundsätzlich ist übrigens Kommunikation eine tolle Möglichkeit, Unklarheiten zu klären.
 
In Deutschland ist viel geregelt, aber sowas natürlich nicht.

Wenn es inhaltliche Unklarheiten gibt, dann spricht man miteinander.
Bei uns gibts äusserst selten eine eins, dies entspricht ja - fast perfekt - gibts nicht, jeder macht Fehler, ausserdem ist die Note in der Beurteilung doch völlig egal, fließt sowieso nirgends ein.

Wir haben zwischenzeitlich diesen Notenfetischismus in der Praxis abgeschafft.
 
Hallo,
bei mir ist es so, das bei solchen Kurzeinsätzen die Benotung wegfällt und es nur eine kurze schriftliche Stellungsnahme gibt. Finde ich persönlich sehr gut!

Um die Dokumentation des Einsatzes müssen wir, als Schüler, uns selbst kümmern. Das bedeutet, die entsprechende Mentorin auf Station auf die Gespräche hinweisen und sich darum kümmern, dass die Beurteilung am Ende des Praxiseinsatzes auch fertig ist.

Ich hatte damit noch kein Problem. Wenn es sein muss, lauf ich am letzten Tag meiner Mentorin hinterher und wir bleiben länger wenn es während des Dienstes nicht möglich ist, diese Beurteilung abzufassen. Auch bestehe ich darauf, mir die Beurteilung durchlesen zu können, sodass es bei Unstimmigkeiten gleich geklärt werden kann.

Was mir noch nie passiert ist, dass mich eine Pflegekraft beurteilt hat, mit der ich nie gearbeitet habe. Das würde ich auch nicht akzeptieren.
 
Vielen Dank für eure Antworten! :-)

@Ben: Natürlich hast du Recht: Kommunikation ist die Grundlage um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Das Problem ist halt nur, dass lediglich die Stationsschwester (welche mich bewertet hat) sich zur Bewertung äußern darf und dass diese noch bis Pfingsten im Urlaub ist… Dadurch, dass wir trotz mehrfachen Nachfragens die Kurzbeurteilung erst einen Monat nach dem Praxiseinsatz erhalten haben, würde das klärende Abschlussgespräch somit frühestens sechs Wochen nach Einsatzende stattfinden und ich bezweifle, dass man mir da die einzelnen Bewertungen noch begründen kann.

@renje: Die Note ist insofern relevant, als dass sie in meine Praxisnoten mit einfliesst. Außerdem finde ich es wichtig, dass man weiß, wie und in welchen Punkten man noch an sich arbeiten kann (nur so hat man die Möglichkeit sich zu verbessern).
 
Die Note ist insofern relevant, als dass sie in meine Praxisnoten mit einfliesst.

Und inwiefern soll eine Zwei, die nicht mal in die Examensnote mit einfließt, negative Konsequenzen haben? Selbst wenn Du noch in der Probezeit wärst, hätte wohl kaum ein Lehrer etwas an der Note Zwei zu bemängeln.
 
....Wir haben zwischenzeitlich diesen Notenfetischismus in der Praxis abgeschafft.
Das kann man angesichts solcher Aussagen wie "eine zwei ist schlecht für mich" wirklich nur begrüßen.

Elisabeth
 
Mir geht es weniger um die Note als ums Prinzip - zumal mich einige der angekreuzten zweien sehr traurig stimmen! Außerdem hat sie siebenmal die 1 und siebenmal die 2 angekreuzt - es ist also extrem knapp eine 2 und das nicht einmal mit einem Plus!

Wenn ich mich nicht irre, ist 7x1 und 7x2 eine 1,5 - d.h. für mich eine sehr gute 2. Sich wegen so was aufzuregen und "aus Prinzip" mal nachzufragen, ob es bei einem so kurzen Einsatz rechtlich gerechtfertigt ist, halte ich doch für sehr übertrieben. Freu dich über eine gute Bewertung und auf den nächsten Einsatz, wo die Beurteilung vielleicht wieder "gerechter" ist!
 
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Ich finds auch lächerlich sich deswegen aufzuregen, was willste mit der Beurteilung machen? Sie fliesst nicht ins Examen ein und bei einer Bewerbung wirst du sie ja wohl kaum als Anhang mit beifügen. Also entspann dich... ;)
 
...
Ich mache meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und hatte einen Praxiseinsatz auf der Pädiatrie, welcher (aufgrund eines Feiertages) nur vier Tage lang ging

... Es gab weder ein Zwischen- noch ein Abschlussgespräch (um letzteres werde ich bitten).

Du wolltest in 4 Tagen Einsatz ein Einführungs-, ein Zwischen- und Abschlussgespräch? Sorry, aber wolltest Du zwischendurch auch noch was lernen? Dazu noch der Aufstand wegen einer zwei?

Du solltest ein wenig entspannen und ein wenig in die Realität zurückkommen. Eine zwei (zumal wie Susi_Sonnenschein ja schon ausgerechnet hat eine sehr, sehr gute zwei) ist ja nun alles andere als eine schlechte Note, selbst wenn sie, was ja nicht passiert, ins Zeugnis einfließen würde.

Ich weiß nicht mit welchem Anspruchsdenken Du durch die Welt gehst. Ehrgeiz ist wichtig, aber übertriebener Ehrgeiz kann schädlich sein. Du wirst im Rahmen Deiner Ausbildung noch öfters mal eine zwei bekommen, vielleicht sogar mal eine drei oder vier. So ist es nun mal.

Wie im Thread schon beschrieben, ist eine eins in den praktischen Einsätzen in vielen Kliniken eher eine Seltenheit, weil eine eins eben ein perfektes Bild abgibt. Alles richtig, alles vorbildlich im Rahmen des Ausbildungsstands. Das kann man in der Praxis so gut wie nicht erreichen.

Die Noten werden immer von mehreren Personen gemacht, da Du in der Regel mit vielen KollegInnen aus den Teams zusammen arbeitest. Kaum ein Mentor wird Noten im Alleingang festlegen. In sofern spielt die Bewertung des Teams eine Rolle und da sieht die oder der ein oder andere Deine Leistungen vielleicht nicht bei eins sondern bei zwei.

Wie gesagt, Du solltest Dein Anspruchsdenken überdenken, denn eine zwei als schlechte Note zu bezeichnen, finde ich eher befremdlich.
 
Hallo,
da ist eine Auszubildende, die von einer Leitung bewertet wurde, mit der sie keinen einzigen Tag zusammengearbeitet hat.
Wie ist die Beurteilung entstanden...Hören Sagen?
Leider ist eben noch nicht in jeder Klinik der
Notenfetischismus in der Praxis abgeschafft.
Wenn nach einem derartig kurzen Einsatz überhaupt Noten vergeben werden, sollte das doch wohl wenigstens von jemand erfolgen, der dabei war.

Sofort wird ihr der Rat gegeben, doch das direkte Gespräch zu suchen, was sie auch tat, aber nicht gleich im Erstpost erwähnte.
Ihr Problem wird heruntergespielt; schließlich fließt die Note ja nicht mal
in die Examensnote ein.
Eine Zwei wäre doch nicht zu bemängeln.

Die Reaktion der TE wird als übertrieben, ja sogar lächerlich bezeichnet und das m.E. mit teilweise sehr fragwürdigem Unterton.

Was ist falsch daran, nicht nach der Zwei zu streben, sondern nach der Eins?

Warum darf sie nicht jetzt im Rahmen der Ausbildung auch lernen, sich gegen gefühlte Ungerechtigkeiten zu wehren? Weil die „Kleinen“ in der Krankenpflege erst mal begreifen sollen, dass man sich auch schön klein hält und bloß nicht nicht aufmuckt? Wie das unseren Berufsstand nach vorne bringt, sehen wir u.A. im Organisierungsgrad und „Kampfeswillen“ unserer Zunft.

Spätestens, wenn es wirklich auf die eigene Note ankommt, schreien auch die, die hier sagen „ist doch unwichtig“, Zeter und Mordio ob der Ungerechtigkeit, die ihnen selbst widerfährt.

VG
 
@lusche
Die TE fragte nach gesetzlichen Grundlagen und ihr wurde mitgeteilt, dass es diese in dem Fall nicht gibt. Im Übrigen ist Rechtsberatung in Deutschland reglementiert und dürfte hier auch gar nicht erfolgen (RDG). Stattdessen wurde ihr sinnvollerweise empfohlen, das persönliche Gespräch zu suchen und mitgeteilt, dass die Note "1" nunmal für perfekte (sehr gute) Leistungen steht und eine 2 eine gute Note darstellt, bzw. diese ohnehin keine Relevanz besitzt.

Was das jetzt mit generell fehlendem "Kampfeswillen" in der Pflege zu tun hat, mit dem Berufsstand und "klein halten & bloß nicht aufmucken" ist mir nicht ganz klar. Was würde die Veränderung der Note denn bringen außer Selbstbestätigung?

Wer sich nicht ausreichend kritik- und reflektionsfähig zeigt und jeglichen klärenden Gesprächen aus dem Weg geht, wie es sich für mich hier darstellt ("... da kann es ja eh niemand mehr begründen,...") und stattdessen nach rechtlichen Mitteln sucht, hat irgendwas nicht ganz verstanden. Wer im Jahr 2015 das Wort "Schwester" benutzt, übrigens auch nicht ;) Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, glaube ich durchaus, das es einen Grund für die 2 gab, auch wenn die TE nicht so lang warten möchte, um diesen in Erfahrung zu bringen.
 
Hi,

anhand der aufkeimenden Diskussion habe ich mitbekommen, dass ich mich im ersten Post vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt habe: Natürlich habe ich nicht vor wegen einer zwei irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten oder ähnliches. Ich habe mich vielmehr gefragt, ob es irgendwelche Reglungen gibt, da die Formulierungen auf den Bewertungsbögen doch recht frei interpretiert/ ausgelegt werden können und ich schon finde, dass jede Bewertung so objektiv wie möglich (auch wenn immer etwas Subjektivität mitschwingt) sein sollte.

Und wie gesagt möchte ich ja die Beurteilung noch mal mit der betreffenden Krankenschwester durchgehen (ich bin also durchaus gesprächsbereit), sie ist halt nur derzeit wie anfangs gepostet im Urlaub...

(Ich hoffe, ich kann damit etwas den Wind aus den Segeln nehmen... denn meine Grundintention war eine ganz andere! Nämlich einzig und allein in Erfahrung zu bringen, ob es irgendwelche Bewertungsrichtlinien gibt oder nicht.)
 
Was verstehst du unter Objektivität? Bei jeder Beurteilung fließen die eigenen Vorstellungen des Beurteilenden mit ein- genau wie bei dir, die die Beurteilung als fragwürdig ansieht. Es gibt keine objektiven Beurteilungen.

Elisabeth
 
Ich schreibe für meine Schüler immer einen ca. halb- bis dreiviertelseitigen Text und versuche, wenn nötig auf Bewertungen in Form von Zahlen zu verzichten, da ich das für absoluten Schwachsinn halte.
 

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