Betriebsvereinbarung zu Nachtdienst über 50 ?

Anjouli

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Hallo ,

hat Jemand in seinem Haus eine BV zur Nachtwachenregelung an 50 J. verfügbar ?
Wäre eine Hilfe , denn immer mehr Kollegen warten auf Schutz seitens des Betriebsrates .


Vielen Dank ,
Anjouli:gruebel:
 
Meines Wissens gibt es so eine Regelung nicht. Es gilt für alle MA die gleiche Schichtverteilung. Es nutzt also gar nichts, aus einem anderen Haus eine interne Regelung übernehmen zu wollen.

Elisabeth
 
Meines Wissens gibt es so eine Regelung nicht. Es gilt für alle MA die gleiche Schichtverteilung. Es nutzt also gar nichts, aus einem anderen Haus eine interne Regelung übernehmen zu wollen.

Elisabeth

Naja, wenn es irgendwo soeine BV gibt, ist es sicher sinnvoll diese als Vorlage zu nehmen. Man muss das Rad ja net neu erfinden.

Im Allgemeinen, ich glaube kaum, dass es Kliniken mit so einer BV gibt.
Erstens könnte man es als Benachteiligung jüngerer AN, die auch net gern Nachtwache machen, sehen und vor allem gibt es ja auch älter AN die gern Nächste machen.
Weiterhin glaube ich kaum, dass sich ein Punkt findet diese BV in die erzwingbare Mitbestimmung zu heben und solange das net geschafft ist, glaube ich auch net, dass ein AG darüber verhandelt.

Die Idee so einer BV ist sicher gut, nur muss man da wirklich jeden kleinen Punkt genaustens ausformulieren und Ausnahmen einbauen, damit die AN diese BV dem Betriebsrat net um die Ohren hauen.
 
Hallo,

ich kenne es nur, dass sich jemand ein Attest vom Arzt holt, dass er keinen ND mehr machen muss.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,

ich kenne es nur, dass sich jemand ein Attest vom Arzt holt, dass er keinen ND mehr machen muss.

Schönen Abend
Narde

Jep, aber um auf der ganz sicheren Seite zu sein, benötigt es ein Attest des Betriebsarztes, ein Attest vom Hausarzt reicht, so weit ich informiert bin, nicht aus!
 
den meinte ich auch... bzw. wenn du eines vom Hausarzt vorlegst, wird dich der AG zum Betriebsarzt weiter schicken.
 
Bei uns gab es eine solche interne Regelung der Abteilung bis vor ca. 2 Jahren. Ich kann davon nur abraten. Die Personaldecke ist heute oftmals so dünn, daß sich keine Abteilung soetwas wirklich leisten kann. Wenn man zum Zeitpunkt der Vereinbahrung auch nur wenige Mitarbeiter über 50 Jahre hat, so sieht die Situation eines Tages vielleicht anders aus. Die Mitarbeiter, die jetzt "jünger" sind, werden eines Tages zwangsläufig auch über 50 Jahre alt sein, dann liegt die Last der Nachtdienste ganz alleine auf dem Rücken der jüngeren Mitarbeiter, die neben dem Dienst auch noch oftmals Kinder zu versorgen haben, im Gegensatz zu den Älteren, die eigentlich nachhause kommen können und sich nach dem Dienst ungestört in ihr Bett begeben. Auf unserer Abteilung wären mittlerweile nur noch 3 Mitarbeiter unter 50 Jahre alt. Das gäbe eine unhaltbare Situation. Und die Mitarbeiter, die jahrelang für die älteren mitgewacht haben, sind natürlich zu recht enttäuscht, daß es diese interne Regelung für sie nun nicht mehr geben soll. Es gibt keinen Grund dafür, weshalb Alter alleine ausschlaggebend dafür sein sollte, nicht mehr an den Nachtdiensten teilzunehmen und auf die Nachtdienste zu Lasten der Mütter mit Kindern zu verzichten, wenn keine zwingenden gesundheitlichen Gründe vorliegen. Ich bin kurz vor dem 50. Lebensjahr und würde mich trotzdem nicht auf soetwas einlassen wollen. Liebe Grüße Fearn
 
Hallo,

eine mit Sicherheit sinnvolle und gut gemeinte Betriebsvereinbarung ist leider darnichtmehr so einfach zu vereinbaren.
Eine "Besserstellung" von älteren Kolleginnen und Kollegen im Nachtdienst würde nach heutiger Rechtsprechung gegen die allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen und jüngere Arbeitnehmer könnten sie daher erfolgreich verhindern.
Mein Vorschlag wäre, versucht "Alter" durch "Betriebszugehörigkeit" zu ersetzen, dass wäre rechtlich statthaft.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo
Halte so eine generelle Betriebsvereinbarung nicht für sehr sinnvoll.
Wer soll dann noch Nachtdienst machen ?
Wir haben einige Mütter die Kinder unter 12 Jahren haben, die müssen keinen Nachtdienst machen, dazu noch über die Hälfte meiner Kollegen/innen sind 50 Jahre oder darüber. Die 3-4 Kollegen/innen die dan noch übrig bleiben würden sich schönstens bedanken den ganzen Nachtdienst abdecken zu müssen.
Meiner Meinung nach sollte jeder für sich selber entscheiden ob er in der Lage ist Nachtdienste zu machen. Wer es nicht kann sollte zum Arzt gehen um sich davon befreien zu lassen.Ich gehe steil auf die 50 zu und mache sehr gerne und leidenschaftlich Nachtdienst, und würde jeden der es mir nur wegen meines Alters verbieten möchte erst mal verbal steinigen.
Alesig
 
Vielen Dank , ich haltes das auch für ne gute Idee und auch noch fair , es "Betriebszugehörigkeit" zu nennen.
Im Sinne von Gesundheitsschutz finde ich es schon wichtig , älteren Kollegen (oder denen die eine bestimmte Zeit im 3-Schichtsystem gearbeitet haben) das Leben, den Schlaf zu erleichtern. Es gibt eine Menge Studien zu den Auswirkungen unserer Arbeitszeiten.
Aber vielen Dank, finde ich eine gute Idee!

Viele Grüße ,
Anjouli
 
Hallo ,
Du hast schon recht , dass es schwierig ist eine Auswahl zu treffen...
Genaugenommen frag ich mich , warum Kollegen mit Kindern bis 12 Jahren keinen Nachtdienst machen ??? Wo steht das denn ??? Wenn da die Ungleichbehandlung nicht schon anfängt , weiß ich es auch nicht.., dagegen würd ich mich wehren.
Naja , letztendlich haben wir alle gewußt , dass es ein Beruf mit 3-Schichten ist, wobei ich trotzdem meine, wir sollten uns nicht selbst vergessen. Thema von Pflegenden ... was spricht dagegen für sich zu sorgen ?

Viele Grüße
Anjouli:knockin:
 
Genaugenommen frag ich mich , warum Kollegen mit Kindern bis 12 Jahren keinen Nachtdienst machen ??? Wo steht das denn ???

In keinem Gesetz (Nachtarbeit ist nur bei Unter-Achtzehnjährigen und Schwangeren gesetzlich untersagt). Aber natürlich kann es betriebs- oder stationseigene Regelungen geben.

Wobei ich eine ganze Reihe Mütter mit kleinen Kindern kenne, die gern Nachtdienst machen. Tagsüber müssen sie oft eine Versorgung der Kinder organisieren, nachts ist ja der Partner da.
 
Wobei ich eine ganze Reihe Mütter mit kleinen Kindern kenne, die gern Nachtdienst machen. Tagsüber müssen sie oft eine Versorgung der Kinder organisieren, nachts ist ja der Partner da.

Nicht unbedingt, wenn der Partner auch ND arbeiten muss ist es für eine Mutter egal ob sie reinen ND macht oder 3-Schicht. In meinem Fall ist es nämlich so das mein Mann ebenfalls ND hat.
Außerdem stell ich mir das nicht prickelnd vor ich solle schlafen und die Kinder sind daheim:eek1:
Bin ganz froh das sie in einem Ganztags-KiGa sind bzw Schule.
 
Hallo,

bei uns schreibt der AG vor, dass maximal nur noch 4 Nächte am Stück gemacht werden dürfen!
Die Variationen die die Kolleg/Innen in Anspruch nehmen gehen von 1-4.
Ich finde das einen guten Kompromiss.Die über 50zig jährigen machen 2 Nächte, manchmal auch 2mal 2 Nächte im Monat.
Unabhängig davon gibt es aber auch viele junge Kolleg/Innen, die nur 2 Nächte machen wollen.Ist eine Riesenarbeit für den DP-Schreiber alle unter einen Hut zu bekommen und manchmal läßt es sich nicht vermeiden, dass jemand aufgrund der vielen Wünsche dann Samstagfrüh aus dem ND kommt.:cry:
LG
papu
 
Hallo Leann,

dass es dann für die Kolleg/Innen kein vollständiges Wochenende ist!!
LG
papu
 
Hallo!
Habe nicht den ganzen Thread gelesen, möchte aber folgendes zum Thread-Thema sagen:
Bzgl. Betriebsvereinbarungen findet ihr vielleicht hier was?
Jetzt sind Sie als Personalrat stets umfassender informiert als Ihr Dienstherr
Ansonsten kann ich nur sagen:
Jeder kann sich unabhängig vom Alter bei entsprechendem Vorliegen gesundheitlicher Probleme oder drohender gesundheitl. Störungen vom Betriebsarzt eine Untauglichkeit für den Nachtdienst bescheinigen lassen.
Ansonsten kenne ich kein Gesetz, welches definitiv eine Regelung bzgl. Altersgrenzen für die Nachtarbeit vorsehen.
Einvernehmlich kann man sich mit dem Arbeitgeber natürlich immer einigen. Ihr müßt aber auch bedenken, dass es durchaus Mitarbeiter gibt, die auch jenseits der 50 gerne Nachtdienst machen, teilweise damit sogar besser zurecht kommen als im Tagdienst. Ich kenne selbst einige, für die wäre es eine Katastrophe, wenn sie keinen Nachtdienst mehr machen dürften. Daher würde ich eine Dienstvereinbarung wenn dann so gestalten, dass über 50jährige Mitarbeiter nicht mehr ND machen müssen, wohl aber dürfen.
 

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