Beschäftigungsverbot und Gehalt

blondynka

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08.01.2007
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hallo, ich bin ganz neu hier. habe hier schon rumgesucht, aber nicht direkt eine antwort gefunden. ich arbeite als krankenschwester im altenheim und bin nun in der 9. woche schwanger. von meinem arzt hab ich nun ein beschäftigungverbot erhalten. der gehalt muß mir doch weiter komplett gezahlt werden, das wollte ich klarstellen und habe die lohnabteilung angerufen. ich meinte, dass mir ein durchschnittsgehalt der letzten 13 wochen zusteht (mit schichzuschläge), da meinte sie, ja sie zahlt mir gerne den durchschnittgehalt, aber es wird dann immer weniger mit den monaten, da ich auch krank war. was meint sie damit? sowas hab ich nirgends gelesen, sie dürfen doch nicht irgendwas abziehen?!?

wäre erfreut über antworten
lg doro
 
Hallo blondynka,

wend dich an deine Krankenkasse, die können dich da persönlich beraten!
 
[Mutterschutzgesetz] § 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. 2Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. 3Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. 4Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. 5Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 2Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. 3Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
Im Mutterschutzgesetz steht nichts davon, daß sich dein Gehalt mit den Monaten reduziert.

Gruß spflegerle (bei dessen Partnerin anstandslos das Durchschnittsgehalt inclusive Zulagen bezahlt wurde)
 
danke euch erstmal, habe eine e-mail an meine krankenkasse geschrieben und werde die erste abrechnung dann abwarten. jedenfalls war die lohnbuchhaltung sehr merkwürdig und sagte noch zu mir "na sie sind mir ja eine"
unmöglich, nur nichts den arbeitnehmer zahlen wollen, soviel ich weiß, bekommen die sogar von der krankenkasse nen teil erstattet...
 
hallo, was eure Lohnabteilung erzählt ist quatsch, ich habe damals (vor 2 Jahren) auch einen durchschnittsgehalt bekommen. Im Gesetz steht, dass eine Schwangere an der Arbeit finanziell nicht benachteiligt werden darf
 
hallo, wie ich es geahnt habe, hat mir die arbeit diesen monat weniger als die monate vor der schwangerschaft gezahlt. ich habe der lohnabteilung nun ein zitat von einem anwalt geschickt und das gesetz. habe ihr noch geschrieben, wenn sie das gehalt nicht ausgleicht und weiter so zahlt wie es gesetzlich gergelt ist, werde ich rechtliche schritte einleiten....man regt mich das auf...
lg
 
Hallo zusammen!

Also ich war in meinem betrieb gut versorgt was das Beschäftigungsverbot angeht. Ich habe weiter mein Grundgehalt bekommen, welches im Arbeitsvertrag steht und meine bis dahin geleisteten Schichtzulagen wurden voll erstattet und meine resturlaubstage die ich nicht mehr in anspruch genommen habe wurden mir auch voll ausbezahlt.Mein Arbeitgeber hatte eine "Schwangerenversicherung" und hat das gehalt für mich von der Versicherung bekommen.Interessant das Du schon in der 9. woche Beschäftigungsverbot erhälst.Ich habe im Altenpflegeheim als Krankenschwester weiter bis zum 7.monat gearbeitet.Schließlich ist man ja nicht krank! Hat deine Station jetzt ersatz für dich bekommen? Für mich kam zum glück schnell jemand neues damit die station nicht so in der Luft hängt. Wünsche alles Liebe!

Gruß joy:klatschspring:
 
hallo, mit ein bißchen drohen geht wohl alles, bekomme das fehlende geld nachgezahlt und in zukunft auch :)
ich habe ein verbot aufgrund der arbeit, kollegen habe sich zum negativen entwickelt und ich mußte aufgaben machen die ich vom gesetz her nicht mehr durfte und wenn ich mich weigerte schauten die blöd und machten stress. die pflegedienstleistung bat mich um ein verbot damit sie ersatz bekommt, aber mein arzt gibt mir dieses verbot immer nur monatsweise und monatsweise bekommt sie wohl kein ersatz sagte sie mir vor paar tagen am telefon. wenn ich ehrlich bin ist mir das egal, denn so wie die mich zuletzt behandelt habe und eine andere derzeit schwangere auch könne die auch mit leasing arbeiten, könnte vieles hier schreiben was dort nicht richtig läuft, hauptsache sparen...die armen bewohner...der stress tut niemandem gut, erst recht nicht einer schwangeren. mir tut das verbot gut, denn bin eh die ganze zeit am brechen und kann nichts machen vor übelkeit, statt zuzunehmen, nahm ich bis jetzt ab (4.monat).
jetzt geht es mir gut :)
lg
 

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