Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Ich habe mich geirrt mit meiner Aussage. Falscher Blickwinkel- kann vorkommen. Man geht davon aus, dass der AG in dem Fall der Userin einen Kredit gewährt hat in Form der Bezahlung von noch net geleisteten Stunden. Diesen Kredit fordert er zurück.
TVöD Krankenhäuser/ Pflege- und ... - Google Bücher
Was mir aber trotzdem net einleuchtet: das Arbeitsverhältnis ist ja net gekündigt. Es besteht also kein Grund aktuell das Gehalt einzubehalten oder es mit dem Urlaub zu verrechnen. Dies kann meines Erachtens erst Thema bei einer Kündigung werden. *grübel* Schwangere konnte man doch net kündigen, oder?
Elisabeth
PS Wie wäre das eigentlich, wenn es einen Dienstplan gibt und der AG mich aus den Diensten herausnimmt und damit ein Negativkonto erstellt? Wäre ja dann einseitig durch den AG- weil net mit meinem Einverständnis.
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Was mir aber trotzdem net einleuchtet: das Arbeitsverhältnis ist ja net gekündigt. Es besteht also kein Grund aktuell das Gehalt einzubehalten oder es mit dem Urlaub zu verrechnen. Dies kann meines Erachtens erst Thema bei einer Kündigung werden. *grübel* Schwangere konnte man doch net kündigen, oder?
Elisabeth
PS Wie wäre das eigentlich, wenn es einen Dienstplan gibt und der AG mich aus den Diensten herausnimmt und damit ein Negativkonto erstellt? Wäre ja dann einseitig durch den AG- weil net mit meinem Einverständnis.