21/2 Wochenenden arbeiten im Monat? Schwangere und Beschäftigungsverbot?

Bionic

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Liebe Community ich habe da mal eine Frage:
Gestern gab es bei uns im Team einen neuen Dienstplan und ich staunte nicht schlecht was ich da zu Augen bekam.
Nahezu jeder im Plan muss im März 2 volle Wochenenden arbeiten,was natürlich jetzt nichts ungewöhnliches ist.Doch zu meinem Erschrecken musste ich feststellen,dass die meisten im Plan auch im Wochenende 3 noch einen einzelnen Samstag,auch noch arbeiten müssen.Sprich:
2 Wochenenden arbeiten,1 Wochenende frei,1 Wochenende zur Hälfte arbeiten.
Ich habe gestern innerlich gekocht vor Wut.Weder in meinen Ausbildungsjahren,noch zu meiner Zeit im Krankenhaus,noch die ersten Jahre auf meiner jetzigen Arbeitsstelle war dies der Fall.Es wurde allerdings Monate zuvor schon einmal versucht,jedoch unter starken Protest des gesamten Teams,kam man davon schnell wieder ab.Jetzt ist dies erneut der Fall.Es kam auch mal die Aussage dass die PDL dies machen müsse l.t Gesetz.Ich finde dies ziemlich dreist.Und finde 21/2 WE im Monat arbeiten echt zum kotzen gerlinde gesagt.Darf sie dass den überhaupt machen?

Bei uns sind jedoch noch 2 weitere Besonderheiten zur Zeit:
-Eine Teilzeitkraft lässt sich die nächsten Tage operieren und fällt dann mindestens für 6 Monate aus,natürlich wurde sie im März-Plan noch komplett eingeplant.Sprich ab März ist sie nicht mehr da für lange Zeit.Eingeplant werden musste sie natürlich,ohne Krankmeldung gehts ja nicht anders,dass lasse ich mir ja noch eingehen.
-Eine Vollzeitkraft wurde schwanger.Leider wurde dass Mutterschutzgesetz ja geändert.Ich kenne die näheren Einzelheiten nicht.Was ich weiss:In ihrem Falle wird sie vom Arbeitgeber gezwungen zum Arbeiten,früher hatten Schwangere bei uns dass ganz normale komplette Beschäftigungsverbot.
Natürlich darf sie wenn überhaupt nur Frühdienste machen,keine Wochenendarbeiten und Nachtschichten natürlich auch nicht.Natürlich kann man die gute Dame ja in den Tagesschichten für nahezu nichts mehr einsetzen,bestenfalls für Handlangersaufgaben oder Büroarbeiten.

Mein Verdacht:
Dass gesamte Team denke ich wird auf Dauer darunter leiden.
Da wir selbstverständlich keinen Ersatz für die Teilzeitkraft bekommen und die Schwangere ja zum Arbeiten gezwungen wird,vermute ich dass wir ALLE ihre Wochenenden mitarbeiten müssen.Glaubt ihr dies könnte ein Mitgrund sein für die 21/2 WE?

Und gibt es denn keine Möglichkeiten sich als schwangere,dennoch für ein komplettes Beschäftigungsverbot wie früher durchzusetzen?Letztendlich leidet durch dass neue Gesetz dass gesamte Team darunter,selbst unsere Chefen sagten dies.

Ich würde mich sehr über ernstgemeinte und nette Antworten freuen.
Liebe Grüße...
 
a) Natürlich darf man 2,5 Wochenenden planen; wenn es entsprechenden Ausgleich gibt.

b) Wenn da eine Kur ansteht und eingeschränkte Dienste einzelner Mitarbeiter sowie vielleicht noch sonstiger Urlaub oder krank an der Obergrenze steht, dann kann das schon mal vorkommen, dass ihr eben das Wochenende für die Kur- Mitarbeiterin mitarbeiten müsst. Ist so! Sind Überstunden.

c) Die schwangere wird nicht gezwungen zum arbeiten, wenn ich so einen Unfug schon lese. Sie hat freiwillig einen Arbeitsvertrag unterschrieben und leistet entsprechend ihren Vertragsanteil: Nämlich Arbeit. Nun ist sie schwanger. Wie du vielleicht in der Schule gelernt hast, ist das keine Krankheit und degradiert "die gute Dame" auch nicht zum Handlanger.
Im Mutterschutzgesetz wurde auch nichts geändert. Das "normale" (individuelle!) Beschäftigungsverbot gibt es, wenn eine schwangere nicht im Betrieb arbeiten kann, entweder aus persönlichen oder betrieblichen Gründen. Kann sie bei euch wohl aber. Übrigens auch am Wochenende; nur eben mit eingeschränkten Tätigkeiten.
 
Und finde 21/2 WE im Monat arbeiten echt zum kotzen gerlinde gesagt.Darf sie dass den überhaupt machen?
Nach meinem Wissensstand ist das erlaubt. Man muß aber im Jahr mind. 15 Sonntage frei haben. Siehe S. 7:
https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf
Bei uns in der Klinik ging´s noch ganz anders zu, ich hatte mal 6 oder 7 WE am Stück (halbe und ganze), eine Kollegin sogar mal 8.... das geht, man darf nur nicht mehr als 19 Tage am Stück arbeiten.
Leider wurde dass Mutterschutzgesetz ja geändert.
:?: Was wurde geändert?
In ihrem Falle wird sie vom Arbeitgeber gezwungen zum Arbeiten,früher hatten Schwangere bei uns dass ganz normale komplette Beschäftigungsverbot.
Von einem Beschäftigungsverbot weiß ich nichts. Es ist nur so, daß Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen dürfen, z. B. keine Nachtarbeit (ab 20 Uhr), nicht schwer heben, keine Arbeiten wo sie Kontakt mit gefährlichen Stoffen haben könnte etc.
Nur ein Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Schwangere aussprechen, es gilt nicht automatisch. Das war auch noch nie so.
Lies auch mal hier:
Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot
Natürlich kann man die gute Dame ja in den Tagesschichten für nahezu nichts mehr einsetzen,bestenfalls für Handlangersaufgaben oder Büroarbeiten.
Richtig, das ist das große Problem in der Pflege (für alle anderen Beteiligten).
... vermute ich dass wir ALLE ihre Wochenenden mitarbeiten müssen.Glaubt ihr dies könnte ein Mitgrund sein für die 21/2 WE?
Klar, könnte.
Hat noch keiner mal die Stationsleitung (bzw. bei euch heißt das ja Wohnbereichsleitung, wenn ich nicht irre) gefragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke euch für eure Antworten,dass hilft mir schon mal ein Stück weiter.
Interessant auch dass mit dem Mutterschutzgesetz,da hatte ich einige Wissenslücken.
Bei uns war es bis letztes Jahr die Regel dass eben Schwangere,nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft,komplett aus dem Dienstplan herausfielen,auch namentlich nicht mehr auftauchten und ein knappes Jahr zuhause saßen(Da bekam man auch natürlich vollwertiges Ersatzpersonal).Dass dies individuell ausgehandelt wird mit dem Arbeitgeber,was schwangere dürfen oder garnicht war mir auch soweit bekannt.Es hieß nur in der letzten Teamsitzung,dass es dies in unserem Unternehmen,nicht mehr gäbe dass schwangere,so wie es noch im letzten Jahr war eben kein komplettes Beschäftigungsverbot mehr erhalten,sondern eben noch Tätigkeiten aufgebrummt bekommen,die im Rahmen des ihr zumutbaren liegen.Weder unseren Chefs,noch dem Team passt dies,der schwangeren übrigens auch nicht.Weil man ihr natürlich nichts mehr zumuten kann,vielleicht Essen eingeben oder Betten beziehen oder Dokuaufgaben.Sie fällt jedoch trotz allem immer noch zu 100% in den Personalschlüssel(sie ist auch Vollzeitkraft).Dass ist der Knackpunkt.Es wurden sogar bereits mehr von uns,in den Frühdienst eingeplant,da man eben die schwangere nicht mehr als komplett vollwertige Bereichspflegerin planen könne,was natürlich logisch ist.
Unsere PDL hat soweit mein aktueller Wissensstand ist,noch keiner gefragt,aber ich werde dass in nächster Zeit tun,habe momentan frei.
Ich persöhnlich finde dass mit den WE aktuell schon happig(ich weiss dass ist vermutlich jammern auf hohen Niveau).Aber wir alle und auch ich waren es die Jahre davor einfach anders gewöhnt.Und mir sind als Vollzeitkraft meine Wochenenden heilig.Klar gibt es den Ausgleich dafür unter der Woche...aber dennoch,ist dass nur ein sehr schwacher Trost.Nur wie dass in der Pflege nun mal Gang und Gebe ist,kriegt man ja nie Ersatzpersonal(fast nie).
Und ich denke auf Dauer wird dies die Stimmung des Teams runterziehen,mit der Problematik unserer Schwangeren Kollegin,die dafür natürlich nichts kann,Gott bewahre.Auch denke ich dass vermutlich bald niemand mehr aufgrund solcher tollen Dienstpläne noch einspringen wird(man muss dies nicht ich weiss).Aber dennoch...

Nochmals vielen lieben Dank für eure Antworten,habe mich sehr darüber gefreut,wenigstens etwas mehr Klarheit nun zu haben.
 
-Eine Vollzeitkraft wurde schwanger.Leider wurde dass Mutterschutzgesetz ja geändert.Ich kenne die näheren Einzelheiten nicht.Was ich weiss:In ihrem Falle wird sie vom Arbeitgeber gezwungen zum Arbeiten,früher hatten Schwangere bei uns dass ganz normale komplette Beschäftigungsverbot.
Nicht nur die näheren auch die weiteren EInzelheiten..... mach Dich erst mal schlau LMGTFY LMGTFY bevor Du das gesamte Team mit Falschmeldungen aufwiegelst, das gilt übrigens auch für die Wochenendfrage!
 
Weil man ihr natürlich nichts mehr zumuten kann,vielleicht Essen eingeben oder Betten beziehen oder Dokuaufgaben.Sie fällt jedoch trotz allem immer noch zu 100% in den Personalschlüssel(sie ist auch Vollzeitkraft).Dass ist der Knackpunkt.Es wurden sogar bereits mehr von uns,in den Frühdienst eingeplant,da man eben die schwangere nicht mehr als komplett vollwertige Bereichspflegerin planen könne,was natürlich logisch ist.
Jetzt muss ich doch noch mal.... wie kommst Du denn auf sowas? Heben und tragen geht nicht mehr ok, Infektionsschutz also kein Blut entnehmen usw. Dienstzeiten nur noch bis 20:00 Uhr aber ansonsten ist eine Schwangere weder Krank noch aus Zuckerwatte....
 
Bis vor "einiger Zeit" galt, dass jede Schwangere mit Abgabe ihres Scheins weg war. Das war eine interne Regelung, die nicht mehr gilt.
Ja, Nachtarbeit ist verboten, d.h. aber auch dass ein SD von 12:00 - 20:00 erlaubt ist.
Arbeiten, die nicht dem Muschu wiedersprechen, gibt es genug.
Jede Schwangere erhält umfangreich schriflich Infos, welche Tätigkeiten sie lassen soll, welche Rechte sie hat.
Den Konflikt, den jede werdende Mutter aushalten muss, in ständigen Zeiten des Personalmangels und permanent hoher Arbeitsdichte, abzuwägen um anderen nicht "zur Last" zu fallen, sehe ich bei uns weniger, für Allgemeinstationen jedoch sehr. "Unsere" sind bisher, seit der Regeländerung, immer zusätzlich eingeplant. Einen eigenen Bereich bekommen sie nicht. Finde ich richtig, aufgrund all der Unwägbarkeiten und Restrisiken die man damit bestmöglich reduziert. Von mir selber weiß ich noch, dass ich oft genug risikobehaftet gehandelt habe, einfach um nicht ständig um Hilfe bitten zu müssen, z.B. beim heben. Ja, das war ziemlich dumm. Noro, MRSA, MRE, MRGN - noch kein Thema 1993. Kommt heute noch erschwerend dazu.
 
Jetzt muss ich doch noch mal.... wie kommst Du denn auf sowas? Heben und tragen geht nicht mehr ok, Infektionsschutz also kein Blut entnehmen usw. Dienstzeiten nur noch bis 20:00 Uhr aber ansonsten ist eine Schwangere weder Krank noch aus Zuckerwatte....


Mag ja sein, aber niemand will sie haben. Sie besetzt eine Stelle, kann aber oft eben keine 100%. Und wenn bei der spärlichen Wochenendbesetzung eine schwangere Kollegin einen Kopf auf dem Papier ersetzt, kann sie das aber oft eben nicht in der Realität.
 
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Nun ist es ja oftmals auch so, dass frei werdende Stellen nicht adäquat besetzt werden können.

Da hab ich doch gern eine Schwangere bei mir, bevor ich alleine da stehe.

Davon ab, wie oben: Sie ist nicht krank, es gibt xx Tätigkeiten, die ihr noch möglich sind.

Wenn eine Schwangere Kollegin auf Dauer euer Team runterzieht, solltet ihr das in eurem "Team" ... mal besprechen.
Demnächst hat sie ein kleines Kind und kann ebenfalls nur eingeschränkt arbeiten. Das zieht euer "Team" dann wohl noch mehr runter.

Schade...
 
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Nun ist es ja oftmals auch so, dass frei werdende Stellen nicht adäquat besetzt werden können.



Demnächst hat sie ein kleines Kind und kann ebenfalls nur eingeschränkt arbeiten. Das zieht euer "Team" dann wohl noch mehr runter.

Schade...


Ja, genau so wird es kommen.
 
Wenn eine Schwangere Kollegin auf Dauer euer Team runterzieht, solltet ihr das in eurem "Team" ... mal besprechen.
Demnächst hat sie ein kleines Kind und kann ebenfalls nur eingeschränkt arbeiten. Das zieht euer "Team" dann wohl noch mehr runter.
Ich hatte ihn eigentlich so verstanden, daß nicht die schwangere Kollegin (oder die andere Kollegin, die sich operieren lassen muß) das Team runterziehen, sondern die Tatsache, daß einfach kein ausreichendes Personal vorhanden ist - die beiden Kolleginnen aber weiterhin auf dem DP ganz normal weiterlaufen. Also quasi nach außen hin alles bestens besetzt, aber in Wirklichkeit... naja.
Und da ich genau diese Spielchen über Jahre mitgemacht habe, kann ich das schon ein Stück weit nachvollziehen. :roll:
 
Manche AG haben eben noch nicht begriffen, dass ein gut funktionierendes und zufriedenes Team unbezahlbar ist...
Hier sehe ich wie bei sovielen zufriedenen Teams den Anfang vom Ende eingeläutet...
Die Personaldecke bisher stimmte, dann fallen ein oder zwei Kollegen aus (hier die Schwangere und die Kollegin mit der geplanten OP) ohne dass für sie Ersatz gesucht wird. Damit erhöhen sich die Dienst- Wochenenden, es fallen vermehrt Überstunden an, dann wird der erste von den Verbleibenden krank, dann ist Urlaubszeit und dann fällt der nächste aus.... und der Teufelskreis beginnt.... irgendwann kündigt der erste, weil der Frust zu groß wird, das Team fängt noch mehr auf, wird gereizt und die Empathie füreinander geht verloren, weil jeder bis zum Hals belastet ist und keine Energie für den Kollegen übrig ist.
Kommt endlich irgendwann ein neuer Kollege, stößt auf ein gefrustetes Team - und die Gefahr ist groß, dass der nach kurzer Zeit die Flucht ergreift...

Wie ich auf so ein Szenario komme...??? Dreimal raten.... richtig, genau so von mir erlebt....
 
Die Schwangere ist nicht ausgefallen, sie ist nur schwanger :wut:

Die Kollegin ist in Kur. Das geht Mal schnell. Und Mal eben eine 'Stelle' nachbesetzen ist nunmal nicht drin. In ein paar Wochen ist sie wieder da, dann ist auch gut. Wäre bei normalem krank ebenso. Und normales krank ist im Stellenplan inkludiert.
 
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Also wer meine Einstellung hier kennt, der weiß, dass ich im Zweifel immer für die Arbeitnehmerseite bin, dass lässt sich denke mal aus meinem Job ersehen.
Aber hier schwillt mir schon ein wenig der Kamm. Dass die Kollegin die operiert wird noch geplant wird, da keine AU-Bescheinigung vorliegt, ist in Ordnung. Klar hätte die SL sie zumindest aus den Wochenenden rausplanen können um dort eine nachträgliche Korrektur zu vermeiden.
Das 2,5 Wochenenden geplant werden, ist nicht toll, aber erst einmal rechtens. Wenn keine anders lautende tarifliche Regelung dagegen spricht. Das Arbeitszeitgesetz spricht übrigend von Sonntagen die frei sein müssen. Dort werde Samstage als normale Arbeitstage gesehen. Wichtig ist, wie Maniac schon geschrieben hat, dass der Ausgleichstage rechtzeitig gewährt werden.
Und nun, da könnte ich echt explodieren, zu der schwangeren Kollegin. Wieso um himmels Willen soll der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen und aufgrund welcher gesetzlichen Regelung? Der Arbeitgeber kann das gar nicht, maximal der Betriebsarzt, aber in diesem Fall muss, meiner Kenntnis nach, nachgewiesen werden, dass der AG für die Kollegin keinen Einsatzmöglichkeit im Rahmen des Mutterschutzes hat. Das dürfte mehr als schwer fallen. Der einfachste Weg ist der über den Gynäkologen.
Der Arbeitgeber muss für die schwangere Kollegin eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes anfertigen, in der Regel existiert dies schon, und in diesem Rahmen werden die Tätigkeiten festgelegt. Es gibt das eine ganze Menge Vorschriften (u.a. TRBA 250, etc) in denen festgelegt ist, was schwangere für Tätigkeiten durchführen dürfen. Das sind übrigens dar nicht mal so wenige. Und genau das macht es den Betriebsärzten so schwer Beschäftigungsverbote auszusprechen. Wir hatten vor kurzen einen Fall in der Pathologie, keine Chance durch den Betriebsarzt und unsere BÄ ist eine Ärztin, die sich mehr als 100% für die Beschäftigten einsetzt.
Manchmal muss für eine Schwangere vielleicht auch mal ein wenig an den Abläufen geschraubt werden, damit sie Tätigkeiten bekommt, die sie ohne Probleme durchführen kann. Nur wird sowas in den meisten Teams dann wieder falsch ausgelegt, frei nach dem Motto, jetzt wird auch noch alles dafür getan, dass die sich schonen kann und wir wollen die Drecksarbeit machen. Komisch, dass solche Meinungsmache von Frauen kommt! Dabei sollte man doch denken, dass gerade Frauen das nachvollziehen sollten können.
Natürlich gibt es auch Schwangere die ihre Schwangerschaft ausnutzen um bequem durch den Arbeitsalltag zu kommen, aber ich denke mal, dass sind Kolleginnen, die auch schon vor der Schwangerschaft das Arbeiten nicht erfunden haben.
Wie Maniac schon schrieb, die Frauen sind schwanger und nicht krank (hoffentlich zumindest) und auch nicht aus Watte. Sie können und sollten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden, solange der Gyn. der Frauen nichts dagegen hat, aber dann dieser ein BV aussprechen.
Irgendwie ist es unfair, dass in so einem Fall immer dem AG Bösartigkeit unterstellt wird. Wie haben alle Arbeitsverträge unterschrieben. Darin steht, dass wir eine gewisse Leistung erbringen müssen und der AG und dafür bezahlen muss. Solange sich der AG an die Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc. hält macht er erstmal nichts falsch, auch wenn es einem nicht immer in den Kram passt.
 
Ich weiß nicht, warum manche so steil gehen.

Natürlich ist das rechtens und natürlich freut man sich für die schwangere Kollegin und hat Verständnis für eine Kollegin, die sich (ja auch nicht aus Spaß) einer Operation unterziehen muss.

Aber wenn man dann bei der sowieso schon auf Kante genähten Personalplanung weiß, was in den nächsten Monaten auf einen zukommt, kann und darf man auch mal schlechte Laune bekommen.

Ich freue mich für jede Kollegin, die ein Kind erwartet. Aber ich bin froh, um jedes Beschäftigungsverbot, das ausgesprochen wird. Ich mache mir Sorgen um die Kollegin, das bedeutet ich sehe nach ihr, ich entlaste sie und ich löse sie ab. Das bedeutet aber auch, wenn länger gemacht wird, bin im Zweifel ich das, wenn kaum Pausen möglich sind, verzichte ich, weil ich eben nicht schwanger bin. Wenn sie schwächelt lasse ich sie sitzen und mache ihre Arbeit mit. Und alle Arbeitszeiten, die sie nicht mehr abdecken kann, übernehme ich.


(Ich steht in diesem Fall für mich und für viele andere Kollegen, die ihr Möglichstes tun, um sie zu unterstützen)

Ich kann da durchaus verstehen, das Kollegen dann mit Bauchweh auf die nächsten Monate gucken.
 
Die Schwangere ist nicht ausgefallen, sie ist nur schwanger :wut:
Da stimme ich zu. Allerdings ist sie - je nach Einsatzgebiet - nur deutlich eingeschränkt einsetzbar (jetzt mal vom persönlichen Zustand völlig abgesehen). Der TE arbeitet im Seniorenheim, ich behaupte mal, das ist echte Knochenarbeit. In der Augenklinik sähe das sicher ganz anders aus.
Die Kollegin ist in Kur. Das geht Mal schnell. Und Mal eben eine 'Stelle' nachbesetzen ist nunmal nicht drin. In ein paar Wochen ist sie wieder da, dann ist auch gut. Wäre bei normalem krank ebenso. Und normales krank ist im Stellenplan inkludiert.
Ja, das wäre alles kein Problem, wenn die Dienstpläne nicht so super knapp kalkuliert wären.
Würde mich eh mal interessieren, wie (in groben Zügen) Dienstpläne heute im Vergleich zu früher kalkuliert werden.
 
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Hallo
Ist zwar schon eine Weile her, aber ich war schwanger und habe ganz normal auf der Inneren gearbeitet. Unter Einhaltung des Muschu Gesetzes selbstverständlich. Wenn etwas nicht ging, habe ich mir Hilfe geholt. Heute, jahrzehnte später, muss ich mir auch wieder Hilfe holen, nicht wegen Schwangerschaft, sondern wegen Rücken und Arthrose.
Da war mir die Schwangerschaft lieber, die ging vorbei. Was ich jetzt habe bleibt und wird schlimmer.
Was den dienstplan angeht,sprecht mit Eurer Dienstplanschreiberin. Vielleicht hat der Eine oder Andere eine bessere Idee wie die Wochenenden zu verteilen sind. Auch DP Schreiber sind nur Menschen und oft genug frustriert, weil sie mit einer alten Schuhsohle ein 4 Gänge Menü zaubern sollen. Oder ihr tauscht Euch freie Wochenenden.
Gute Ideen
Alesig
 
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Ich würde gar nicht Mal davon ausgehen, dass die geplant Kranke dort voll mitgeplant wurde, sondern dort eher überher steht. Wäre doch arg seltsam sonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Teamgröße halte ich für entscheidend für die Kompensationsmöglichkeiten beim Einsatz Schwangerer. Wenn man nur mit 2 Fachkräften in der Schicht unterwegs ist, dann wird es natürlich schwierig mit der Umsetzung es Mutterschutzgesetzes, wenn man nicht gerade in der Augenklinik arbeitet. Deshalb ist die Einsatzmöglichkeit auch immer individuell (!) zu prüfen und nie pauschal ("es ist bei uns so üblich").

Ich erlebe auch, dass sich in der Pflege da was ganz seltsames entwickelt hat. Das Betreten eines Patientenzimmers wird schon als potenziell hoch gefährlich eingestuft. Spricht man kein Beschäftigungsverbot aus, wird mit wochenlangen AUs reagiert (natürlich immer mit neuem Grund).

Und ich erlebe die Unfähigkeit vieler Teams, Aufgaben neu aufzuteilen und Abläufe zu ändern, wenn eine Mitarbeiterin im Dienst bestimmte Aufgaben nicht mehr durchführen darf. Für die Schwangere ist es sicherlich eine Belastung, wenn sie sich als Verursacherin des Durcheinanders sieht.

Mir ist als Führungskraft der Schutz der Schwangeren und des Kindes wirklich wichtig. Ich möchte keinen Schaden auf meinem Gewissen haben. Man sollte die Diskussion trotzdem "emotionslos" führen. Der Mensch (auch die Frau) ist für gewisse Belastungen konzipiert. Unser Mutterschutzgesetz ist sicherlich eines der strengsten. Wenn ich mich daran halte und es gibt Probleme, dann muss man es als schicksalhaft beurteilen. Das Leben ist eben nicht risikofrei.

..und für die Risikoschwangerschaft gibt es das Beschäftigungsverbot durch den Arzt.
 

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