Schweiz: Wochenenden und Ferientage...

fara_93

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26.03.2011
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Pflegefachfrau in Ausbildung
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
hallo zusammen
lebe in der schweiz, darum bitte nur antworten wenn ihr wisst wie es in der schweiz geregelt ist ;)
ich habe ein problem. als ich das lezte mal ferien hatte, hatte ich montags bis freitags ferien im arbeitsplan. samstags der gleichen woche jedoch schon wieder einen dienst eingeteilt. als ich meiner ausbildnerin/chefin sagte, dass ich samstags auch noch ferien habe, meinte sie, die wochenenden gehören nicht zu den ferien. warum das?? mitschüler, bekannte die auch in der pflege arbeiten, lehrer und anderen sagten mir das die wochenenden zu den ferien gehören. bei den anderen (ausgebildeten) mitarbeitern im betrieb ist es genau gleich wie bei mir.
ich habe keine gesetzesartikel gefunden, in der weder das einte noch das andere steht. habe absolut nichts gefunden, weder im internet noch in büchern.... ich habe eigentlich absolut keine lust, so kurz vor der lehrabschlussprüfung noch stänkern zu gehen weil ich es echt super gut mit meiner ausbildnerin habe.
wer hat nun recht und wer nicht?
wäre echt froh um eine antwort.
liebe grüsse fara
 
Schweiz oder nicht: Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wie bei uns bedeuten fünf Urlaubstage nicht automatisch neun freie Tage am Stück.
 
Schweiz oder nicht: Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wie bei uns bedeuten fünf Urlaubstage nicht automatisch neun freie Tage am Stück.
@ fara: leider kann ich dir keine rechtlich relevante Antwort geben.

Das kommt hier in Deutschland darauf an, wie der Urlaub beantragt und genehmigt wurde. Wenn ich nur Urlaub von Montag bis Freitag beantrage und davon ausgehe, dass ich dann das Wochenende frei habe hast Du wahrscheinlich recht und man kann das rein rechtlich nicht beanspruchen. Im Sinne von Fairnis halte ich das jedoch für sehr fragwürdig!
Urlaub/Ferien wird in der Ausbildung doch meist festgelegt und wochenweise vergeben, wieso sollte dann das Wochenende nicht dazu gehören?
@ claudia: Bei dir hört es sich so an, dass du das ganz in Ordnung findest und unter "Pech gehabt, so ist das eben in der Pflegel" ablegst, oder?

Ist zwar offtopic, aber ich finde auch Pflegende sollten die Möglichkeit haben einen normalen Urlaub zu buchen und von Samstag bis Samstag zu verreisen, also die Wochenenden vor und nach den Urlaubstagen frei waren. Ich habe auf Stationen gearbeitet, die dies immer so gehandhabt haben. War dienstplantechnisch nur sehr selten ein Problem.

ludmilla
 
Ist zwar offtopic, aber ich finde auch Pflegende sollten die Möglichkeit haben einen normalen Urlaub zu buchen und von Samstag bis Samstag zu verreisen, also die Wochenenden vor und nach den Urlaubstagen frei waren.

Klar, nur muss man das bei der Urlaubsplanung entsprechend vermerken. Man kann bei unregelmäßigen Arbeitszeiten nicht automatisch von freien Wochenenden vor und nach dem Urlaub ausgehen. Das ist nicht nur in der Pflege so, sondern auch bei den Energieversorgern, in der Gastronomie, beim öffentlichen Nah- und Fernverkehr usw. usf.

Sollte es in der Schweiz nicht anders geregelt sein, hat faras Chefin Recht. Zumindest in Deutschland gibt es kein Gesetz, dass Menschen verbietet, am Samstag oder Sonntag mit der Arbeit anzufangen. Möglicherweise hausinterne Regelungen - aber das würde fara ja nichts nützen.
 
danke für die antworten die ich bis jezt erhalten habe. ein gesetzesartikel würde mir aber schon helfen. kann doch nicht sein dass das nirgends verankert ist?
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber im Einzelnen festlegt, von wann bis wann Urlaub gegeben werden muss respektive gilt. Da müsste er zu speziell und auch aufwendig die Verteilung der Arbeitszeit der Betriebe miteinbeziehen.
Der Gesetzgeber regelt meist nur die Mindestanforderungen. Ob das in der Schweiz anders ist bezweifele ich.
Bin aber gespannt, ob hier noch jemand aus der Schweiz Genaueres weiß.
 
Laut wikipedia gibt es in der Schweiz kein Äquivalent zum deutschen Bundesurlaubsgesetz: Erholungsurlaub

@fara: Du solltest in Deinem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag Deiner Einrichtung nachlesen. Was da steht, gilt. Und wenn da nicht stehen sollte, dass die Wochenenden nach dem Urlaub grundsätzlich frei sein sollten, dann hat Deine Chefin Recht.
 
Ich kenne einige, die jeweils am Wochenende wieder arbeiten... Es heisst nicht zwangsläufig, dass das Wochenende zu den Ferientagen gehört, sondern dass einfach 5 Tage arbeiten und 2 Tage frei pro Woche sind. Wie, ist da relativ egal.
 

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