Beschäftigungsverbot - Kein Gehalt

Sany

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Hallo, ich bin seit Oktober im Beschäftigungsverbot. Arbeite im Pflegeheim und bin nun in der 19.Woche schwanger!

Ich bin im Juli angefangen, am 21. genau. Im Juli hat man mir aber meinen Vertrag ab dem 1.Juli ausgestellt und mir auch das volle Gehalt für den Monat überwiesen. Damals hab ich mich gefreut und heute ärger ich mich.

Denn nun rechnen sie mir das als Minusstunden an...

Heut hab ich Post bekommen in der sie einfach diese Minusstunden mit meinem noch ausstehendem Urlaub verrechnet haben und somit schlussfolgern die, das ich im November KEINEN cent Gehalt bekomme!

Ist das rechtens?
 
Ich bekam mein Geld vom Arbeitgeber bis zum Mutterschutz (4wochen vor ET und 6 nach ET mein ich, da gibts Geld von der Krankenkasse)
Beim Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt und kann sich das von der KK wieder holen.
Und das mit den Minusstunden ist auch nicht rechtens. Da dein Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, das du nicht so tief ins Minus rutscht. Vor jedem Gericht würdest du (wenn es wirklich so viele Minusstunden sind) Recht bekommen.
 
Mal abgesehen von den Minusstunden und dem Beschäftigungsverbot.

Man hat dir versehentlich viel zu viel Gehalt gezahlt, welches du stillschweigend behalten hast - und fordert dies nun zurück.

Dies ist völlig OK und auch rechtens.

Ob das ganze im Beschäftigungsverbot sein darf, weiß ich aber nicht.
 
falsch, wir haben drüber gesprochen und sie hat mir gesagt, schon beim Einstellungsgespräch, das sie mich ab 1.Juli unter Vertrag nimmt und mir auch das volle Gehalt überweist.

Somit war das kein Versehen!

Keine Ahnung, warum es so war, aber mal ehrlich, wer würde da nein sagen? :engel:
 
Was mir überhaupt nicht einleuchtet: Fehlende Stunden im Oktober = Minusstunden. Nicht genommener Urlaub = Plusstunden, somit rechnet sich das gegenseitig auf.

Was ist dann mit dem Geld, das du durch das Beschäftigungsverbot bekommen sollst???
 
So ganz unabhängig davon: erstmal die Grundsicherrung beim Sozialamt für die laufenden Ausgaben holen, das must du dann zurückzahlen, wenn diese Geschichte positiv für dich entschieden wurde
 
Was mir überhaupt nicht einleuchtet: Fehlende Stunden im Oktober = Minusstunden. Nicht genommener Urlaub = Plusstunden, somit rechnet sich das gegenseitig auf.

Was ist dann mit dem Geld, das du durch das Beschäftigungsverbot bekommen sollst???
ja, das haben die auch verrechnet und so bleiben noch 9 Stunden minus.
Aber die rechtfertigen ja kein Monatsgehalt
(Ich bin 62 Stunden im Monat angestellt)
 
Dann versteh ich die Begründung deines AGs nicht. Aber gut, den Brief kenne ich ja nun auch nicht. Hast du dich mal an die BGW gewandt? Vielleicht können die dir ja helfen.

lg
 
Was hat das mit der Berufsgenossenschaft zu tun? Wenn dann ist die Krankenkasse zuständig. Aber die Rechnung mit den Plus- und Minusstunden kann ich auch nicht nachvollziehen.
Würde anraten dasman sich mal unverbindlich beim Anwalt informiert.
 
1. Urlaub kann nicht mit Minusstunden aufgerechnet werden.

2. Rückforderung von Gehalt wegen Minusstunden- gibt es die überhaupt?Einstellung zum 1.7. - erster Arbeitstag 21.7.
Arbeitsvertrag für 62 Stunden pro Monat
Frage: wieviel Stunden wurden in den jeweiligen Monaten erbracht? Wurden die 62 Stunden in jedem Monat erreicht?

3. Seit wann konkret Beschäftigungsverbot?

Elisabeth
 
Mal abgesehen von den Minusstunden und dem Beschäftigungsverbot.

Man hat dir versehentlich viel zu viel Gehalt gezahlt, welches du stillschweigend behalten hast - und fordert dies nun zurück.

Dies ist völlig OK und auch rechtens.

Ob das ganze im Beschäftigungsverbot sein darf, weiß ich aber nicht.

Ich wüsste nicht, warum das im Beschäftigungsverbot nicht zulässig sein sollte. Wenn eine Überzahlung in der Lohnbuchhaltung auffällt, wird das Geld bei der nächsten Gehaltsüberweisung einbehalten. Ob der Mitarbeiter da gerade arbeitet, Urlaub hat, Krank oder Schwanger ist, hat damit nichts zu tun.
Mit gerade mal 62 Stunden im Monat(das sind bei 7,7h pro Tag gerade mal acht Tage!) könnte man am 21.7. beginnen und trotzdem die komplette Sollstundenzeit unterbringen.
 
Was hat das mit der Berufsgenossenschaft zu tun? Wenn dann ist die Krankenkasse zuständig. Aber die Rechnung mit den Plus- und Minusstunden kann ich auch nicht nachvollziehen.
Würde anraten dasman sich mal unverbindlich beim Anwalt informiert.

Weil die Gefährdung für Schwangere über die BG rechtlich erfasst werden mus. Und eine Mutter darf sich ja auch nicht finanziell verschlechtern. Von da her hat der AG der TE wenig chancen.
 
2. Rückforderung von Gehalt wegen Minusstunden- gibt es die überhaupt?Einstellung zum 1.7. - erster Arbeitstag 21.7.
Arbeitsvertrag für 62 Stunden pro Monat
Frage: wieviel Stunden wurden in den jeweiligen Monaten erbracht? Wurden die 62 Stunden in jedem Monat erreicht?

3. Seit wann konkret Beschäftigungsverbot?

Elisabeth
Ich habe den Monat noch etwa 30 von den 62 Stunden gearbeitet.
Ansonsten hatte ich danach meine 62 Stunden immer voll, war im September um 5 Stunden drüber.

Beschäftigungsverbot gilt seit dem 4.10.
 
Na ja, dann hast Du eine Überzahlung erhalten, die der Arbeitgeber jetzt einbehalten hat. Wenn Du Dir Überstunden und Urlaubstage auszahlen lässt (im Beschäftigungsverbot bleibt Dir ja nichts anderes übrig), kann man dies sehr wohl miteinander verrechnen.

Sprich: Sie müssten Dir die Urlaubstage und die fünf Überstunden ausbezahlen (es sei denn, Dein Vertrag läuft nach dem Mutterschutz weiter, dann bleiben die einfach stehen). Sie haben Dir aber im Juli zuviel bezahlt und dies jetzt bemerkt. Also haben sie das zuviel bezahlte wieder abgezogen.

Wahrscheinlich ist alles okay, aber geh ruhig nochmal zur Lohnabrechnung und lass Dir das auseinanderklamüsern.
 
tja, vielleicht mag das rechtlich ok sein, das zu verrechnen, aber wie schon gesagt, da bleiben ja dann nur 9 Stunden nach und die rechtfertigen kein Monatsgehalt... ach naja, grübeln hilft nix, ich muss das morgen wohl klären :boxen:
 
Wenn ich das nachrechne, hast du noch 25 Minusstunden. Davon mus noch der Urlaub abgezogen werden (ich setzte den mal mit vermuteten 15 Stunden bis zum BV an) macht dann noch 10 Minusstunden.

Wenn 60 Std. vereinbart sind, - 10 Std steht dir noch das Gehalt für 50 Stunden zu. Nimm dein Monatsgehalt *5/6, dann weist du, was dir zusteht.

lg
 
Meines Wissens ist eine Verrechnung von Minusstunden mit dem Urlaub net möglich.

Zu den Minusstunden. Der AN hat seine Arbeitskraft angeboten. DER AG muss dafür sorgen, dass diese adäquat genutzt wird. Wenn der AG das Risiko eingeht ein Minuskonto aufzubauen, dann muss er meines Erachtens dieses Risiko auch alleine tragen.

Der Urlaub muss auch net in diesem Jahr genommen werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung bleibt der Urlaubsanspruch auch über Jahre bestehen, wenn der AN wegen Krankheit diesen net im Urlaubsjahr nehmen kann.
Ergo: es besteht eigentlich gar keine Möglichkeit in dieser Situation- Beschäftigungsverbot- die Minusstunden umzuwidmen. Böswillig gesagt: der AG wird für seine Großzügigkeit/Risikobereitschaft bestraft.

Elisabeth
 
Hallo,

viele unterschiedliche Meinungen, was ist denn nun rein arbeitsrechtlich eigentlich richtig?

1.) wenn du einen Arbeitsvertrag ab 01.07.2010 vereinbart hast und auch die volle Monatsvergütung erhalten hast, dann brauchst du erstmal keine Rückzahlung zu leisten. Eine Verrechnung von Minusstunden mit Gehalt ist unzulässig, denn du schuldest deinem Arbeitgeber lediglich "Arbeitsleistung" und nicht eine Rückzahlung von Gehalt.

2.) Eine Verrechnung von Minusstunden mit Urlaubstagen ist grundsätzlich verboten!!!

3.) während eines Beschäftigungsverbotes hast du Anspruch auf deine vollen Bezüge. Eine Verrechnung mit "Minusstunden" aus dem Arbeitszeitkonto ist während dieser Zeit, während dem Mutterschutz und während dem Erziehungsurlaub untersagt. Es darf lediglich vereinbart werden, daß der laufende Jahresurlaub innerhalb des Beschäftigungsverbotes abgegolten ist.

Sollte der Arbeitgeber dir also dein Gehalt kürzen, ist dies unzulässig und ich würde entsprechende rechtliche Schritte einleiten!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

viele unterschiedliche Meinungen, was ist denn nun rein arbeitsrechtlich eigentlich richtig?

1.) wenn du einen Arbeitsvertrag ab 01.07.2010 vereinbart hast und auch die volle Monatsvergütung erhalten hast, dann brauchst du erstmal keine Rückzahlung zu leisten. Eine Verrechnung von Minusstunden mit Gehalt ist unzulässig, denn du schuldest deinem Arbeitgeber lediglich "Arbeitsleistung" und nicht eine Rückzahlung von Gehalt.

2.) Eine Verrechnung von Minusstunden mit Urlaubstagen ist grundsätzlich verboten!!!

3.) während eines Beschäftigungsverbotes hast du Anspruch auf deine vollen Bezüge. Eine Verrechnung mit "Minusstunden" aus dem Arbeitszeitkonto ist während dieser Zeit, während dem Mutterschutz und während dem Erziehungsurlaub untersagt. Es darf lediglich vereinbart werden, daß der laufende Jahresurlaub innerhalb des Beschäftigungsverbotes abgegolten ist.

Sollte der Arbeitgeber dir also dein Gehalt kürzen, ist dies unzulässig und ich würde entsprechende rechtliche Schritte einleiten!

Gruß

medsonet.1

Hast du auch zu den Punkten 1 - 3 eine Gesetzesgrundlage als Verhandlungsbasis?
 

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