- Registriert
- 23.07.2012
- Beiträge
- 5
Hallo Leute,
ich hätte da mal eine frage zum Bereitschaftsdienst.
Ich selber habe NUR Bereitschaftsdienst und wollte mal fragen, ob das alles so zulässig ist.
Meine Dienste sehen wie folgt aus:
Tagdienst geht von 07.00 - 17 Uhr, davon bekomme ich 7,7 Stunden als Arbeitszeit Angerechnet.
Nachtdienst geht von 17.00 - 07.00 Uhr, davon bekomme ich 9,8 Stunden als Arbeitszeit Angerechnet.
Ich muss aber trotzdem die GANZE zeit in der Dienstelle sein !
Egal ob in meiner Arbeitszeit, Arbeit anfällt oder nicht. Es ändert sich nichts an den Stunden die mir angerechnet werden.
Deswegen ist meine Frage ob das so zulässig ist , dass man NUR Bereitschaftsdienst macht ?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Daniel Lempke
P.S.: Hab einen AVR Tarifvertrag !
ich hätte da mal eine frage zum Bereitschaftsdienst.
Ich selber habe NUR Bereitschaftsdienst und wollte mal fragen, ob das alles so zulässig ist.
Meine Dienste sehen wie folgt aus:
Tagdienst geht von 07.00 - 17 Uhr, davon bekomme ich 7,7 Stunden als Arbeitszeit Angerechnet.
Nachtdienst geht von 17.00 - 07.00 Uhr, davon bekomme ich 9,8 Stunden als Arbeitszeit Angerechnet.
Ich muss aber trotzdem die GANZE zeit in der Dienstelle sein !
Egal ob in meiner Arbeitszeit, Arbeit anfällt oder nicht. Es ändert sich nichts an den Stunden die mir angerechnet werden.
Deswegen ist meine Frage ob das so zulässig ist , dass man NUR Bereitschaftsdienst macht ?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Daniel Lempke
P.S.: Hab einen AVR Tarifvertrag !