Hallo!
Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst seit ca. 1 Jahr. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft. Jetzt will meine Firma Rufbereitschaft für uns einführen, etwa 5 - 7 Nächte pro Monat, zusätzlich zu den normalen Diensten (sprich: zB. nachts Bereitschaftsdienst mit eventuellen Einsätzen, dann morgens fröhlich weiter zum Frühdienst).
Kann meine Firma das einfach von mir verlangen ohne Vertragsänderung?
Kann ich mich weigern Bereitschaftsdienst zu machen?
Wenn eine Vertragsänderung nötig ist, kann ich mich weigern diese anzuerkennen?
Welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben (zb. Kündigung) ?
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel die besagt dass man mir eine andere meiner Vorbildung und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Arbeitsaufgabe bei gleicher Vergütung übertragen kann ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf. --> gehört da der Bereitsschaftsdienst mit dazu?
Da ich gesundheitlich schon mit dem normalen Schichtdienst kaum klar komme, belastet mich die Geschichte mit der Bereitschaft sehr, finde aber nur schwierig klare Angaben dazu.
Danke für eure Antworten schon im voraus!
Grüße
Sensus
Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst seit ca. 1 Jahr. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft. Jetzt will meine Firma Rufbereitschaft für uns einführen, etwa 5 - 7 Nächte pro Monat, zusätzlich zu den normalen Diensten (sprich: zB. nachts Bereitschaftsdienst mit eventuellen Einsätzen, dann morgens fröhlich weiter zum Frühdienst).
Kann meine Firma das einfach von mir verlangen ohne Vertragsänderung?
Kann ich mich weigern Bereitschaftsdienst zu machen?
Wenn eine Vertragsänderung nötig ist, kann ich mich weigern diese anzuerkennen?
Welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben (zb. Kündigung) ?
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel die besagt dass man mir eine andere meiner Vorbildung und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Arbeitsaufgabe bei gleicher Vergütung übertragen kann ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf. --> gehört da der Bereitsschaftsdienst mit dazu?
Da ich gesundheitlich schon mit dem normalen Schichtdienst kaum klar komme, belastet mich die Geschichte mit der Bereitschaft sehr, finde aber nur schwierig klare Angaben dazu.
Danke für eure Antworten schon im voraus!
Grüße
Sensus