- Registriert
- 24.01.2010
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- Schülerin für GKP
Hallo zusammen
Ich habe bereits das schriftliche und praktische Examen 2013 hinter mir..für die zulassung mussten wir ein behördliches Führungszeugnis beantragen.Heute war ich in der Schule und die Sekretärin sprach mich auf das vorliegende Fühurungszeugnis an und ob ich wisse dass dort ein Eintrag vermerkt ist.Ich war natürlich total schockiert!!!Zum allgemeinen Verständnis muss ich n bisschen ausholen:Im Nov.2012 hatte ich eine Verhandlung wIch nagm mitg Körpweverletzung.Ich nahm mir einen Anwalt und wir gingen in Berufung.Letzendlich war das Urteil 70Tagessätze.Mein Anwalt versicherte mir dass dies nicht im Führungszeugnis auftaucht,bzw alles was unter 90 Tagessätzen ist wird nicht aufgeführt.Desto grösser heute der Schock als ich in der Schule war. Die Sekretärin meinte ich soll mir kein Kopf machen und auch die Schulleitung hatte den Eintrag gesehen und meinte das bekommen wir schon hin.Sie versuchte mich zu beruhigen indem sie mir erzählte,sie hatten eine Schülerin und dort stand um einiges mehr und schlimmere Taten und sie wurde trotzdem zugelassen. Dennoch hab ich jetzt richtig Angst dass da noch was schief gegehen kann!!!Durch Recherchen im Internet bin ich ein bisschen fündig geworden:in ein polizeiliches Führungszeugnis kommen Straftaten tatsächlich erst ab 90 Tagessätzen,in ein behördliches(in diesem Fall musste ich ja dieses beantragen)kämen alle Strafen.Ich bin wirklich am Boden zerstört!Ich nehm mir extra noch einen Anwalt,komm unter die 90 Tagessätze,bin echt glücklich und jetzt so was.Vor allem die Ausbildung ist ja bald vorbei. Kann mir irgendjemand weiterhelfen ähnliche Erfahrungen gemacht?Ich bin für jede Antwort dankbar..bis dahin hilft es ja wohl fast nichts..ich muss einfach warten

Ich habe bereits das schriftliche und praktische Examen 2013 hinter mir..für die zulassung mussten wir ein behördliches Führungszeugnis beantragen.Heute war ich in der Schule und die Sekretärin sprach mich auf das vorliegende Fühurungszeugnis an und ob ich wisse dass dort ein Eintrag vermerkt ist.Ich war natürlich total schockiert!!!Zum allgemeinen Verständnis muss ich n bisschen ausholen:Im Nov.2012 hatte ich eine Verhandlung wIch nagm mitg Körpweverletzung.Ich nahm mir einen Anwalt und wir gingen in Berufung.Letzendlich war das Urteil 70Tagessätze.Mein Anwalt versicherte mir dass dies nicht im Führungszeugnis auftaucht,bzw alles was unter 90 Tagessätzen ist wird nicht aufgeführt.Desto grösser heute der Schock als ich in der Schule war. Die Sekretärin meinte ich soll mir kein Kopf machen und auch die Schulleitung hatte den Eintrag gesehen und meinte das bekommen wir schon hin.Sie versuchte mich zu beruhigen indem sie mir erzählte,sie hatten eine Schülerin und dort stand um einiges mehr und schlimmere Taten und sie wurde trotzdem zugelassen. Dennoch hab ich jetzt richtig Angst dass da noch was schief gegehen kann!!!Durch Recherchen im Internet bin ich ein bisschen fündig geworden:in ein polizeiliches Führungszeugnis kommen Straftaten tatsächlich erst ab 90 Tagessätzen,in ein behördliches(in diesem Fall musste ich ja dieses beantragen)kämen alle Strafen.Ich bin wirklich am Boden zerstört!Ich nehm mir extra noch einen Anwalt,komm unter die 90 Tagessätze,bin echt glücklich und jetzt so was.Vor allem die Ausbildung ist ja bald vorbei. Kann mir irgendjemand weiterhelfen ähnliche Erfahrungen gemacht?Ich bin für jede Antwort dankbar..bis dahin hilft es ja wohl fast nichts..ich muss einfach warten