Begleitung der praktischen Prüfung

dopaminni

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21.09.2010
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hallo zusammen,
darf eine "normale" krankenschwester eine praktische prüfung begleiten,auch wenn sie keine ausgebildete praxisanleiterin ist?
in diesem fall geht es um einen schüler,der nächstes jahr seine praktische prüfung zum altenpfleger bei uns auf station macht und den ich seit zwei monaten begleite.
bei der prüfung soll ich sozusagen nur daneben stehen und habe bei der anschließenden notenfindung nur eine beratende funktion....unsere pdl meint nun auch das dürfe nur ein ausgebildeter praxisanleiter....
kann mir da jemand was zu sagen oder weiterhelfen?....
 
Verstehe jetzt nicht warum du nicht daneben stehen sollen dürftest zum hospitieren. Es muss nur durch den Prfgvors. genehmigt sein.

Das verbietet das Gesetz nicht.
 
Klar, zum hospitieren mitlaufen ist gestattet. Macht bei uns jeder Praxisanleiter ein-, zweimal, bevor er selber zum Prüfer wird. Aber in der Verordnung für die Altenpflege ist die Möglichkeit des dritten Teilnehmers mit beratender Funktion ausdrücklich erwähnt - aber der soll Praxisanleiter sein.
 
Hallo!
Erstmal möchte ich sagen dass ich super finde das du deinem Schüler zur Seite stehst!
Bei mir im heim gibt es einige ausgebildetete praxisanleiter und nur ich arbeite auch als eine!
Vielen ist es selbst zu stressig immer wieder in einer prüfungssituation zu stecken und dann noch die ganze Vorbereitung .......
Um zu deiner Frage zu kommen, auch ich habe mal Urlaub und dann muss mich ja jemand vertreten für die Zeit?!
Und das ist dann Eine liebe Kollegin die eine "normale" Krankenschwester ist!

Lg und viel Erfolg
Wenn es dir gefällt kannst du ja die Weiterbildung machen, kann ich nur empfehlen
 

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