Ausbildung zum Rettungssanitäter

EsXeni

Newbie
Registriert
23.04.2007
Beiträge
7
Ort
Zellertal
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hi!

Habe folgendes Anliegen. Habe gehört, dass sich die Ausbildung geändert haben soll, z.B. gibt es Zulassungsbeschränkungen für Frauen? Oder wird die Ausbildung zur Krankenschwester irgendwie angerechnet. Für ein paar Infos über die Ausbildung wäre ich sehr dankbar.

LG

EsXeni:flowerpower:
 
Hallo EsXeni,

es gibt keine Zulassungsbeschränkungen für Frauen.
Theoretisch könnte dir ein Teil des Klinikpraktikums erlassen werden, unter Umständen sogar das Ganze.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,

die Zugangsvoraussetzungen sind für alle gleich, egal ob Mann oder Frau.

Das Krankenschwester-Examen hilft dir direkt mal gar nichts. Allerdings tuts dur dir natürlich beim lernen leichter wie jemand der noch nie was Medizinisches gemacht hat. Ob dir deine Arbeit für das Klinikpraktikum angerechnet wird entscheidet die jeweilige Organisation bei der du den Kurs machst. Streng genommen sollst du das was du im theoretischen Teil der Ausbildung gemacht hast in der Klinik üben, da aber sicher niemand daran zweifeln wird dass du z.b. RR oder BZ am Patienten messen oder eine Infusion vorbereiten kannst, musst du sicher nicht das ganze Praktikum machen, wenn überhaupt.

So ich hoffe die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet ;-)
Wenn du noch mehr hast dann einfach fragen

LG aurinko
 
Hallo,


du benötigst den Nachweis über eine 160 Stunden umfassende Tätigkeit in der Anästhesie und oder Intensivmedizin von deinem Arbeitgeber um das Klinikpraktikum "erlassen" zu bekommen. Ohne ein derartiges Schreiben oder einen anderen beweiskräfitgen Grund musst du diese Stunden ableisten.

Generelle Zugangsbeschränkungen sind mir nicht bekannt, natürlich sollte man körperlich und geistig dazu in der Lage sein, aber das ist ja überall so.


Gruß
Dennis
 
du benötigst den Nachweis über eine 160 Stunden umfassende Tätigkeit in der Anästhesie und oder Intensivmedizin von deinem Arbeitgeber um das Klinikpraktikum "erlassen" zu bekommen.

Das reicht aber auch noch nicht jeder Organisation, bei mir war es so die wollten 40 h Intensiv, 40 h OP, 40 h Notaufnahme, 40 h Pflegestation/Geburtshilfe.

Muss man sich vorher bei der Organisation erkundigen was die wollen.
 
Hallöchen.

sodele das ist wieder mal nen Thema für mich. Bin selber noch RS.
Also es gibt garkeine unterschiede zu männlein und weibchen.
Du musst halt aufpassen wo du die Schule besuchst, je nach land kann es sein das du erst Klink machen musst und dann Rettungswache. Sonst darft nicht zur Prüfung bzw. musst dir nen bescheid holen.

Hast sonst noch fragen?
gruß Sven
 
Als Exam. GUK krieg ich nichts am Unterricht erlassen für den RS?
ich finde im Internet eigtl nicht wirklich was..
Das wäre doch echt Schwachsinn, vor eni paar Jahren war man automatisch mit dem Examen auch RS!
Und auch bei der RA-Ausbildung kriegt man einiges erlassen. Genau genommen muss man statt fast ein Jahr nur noch 6 Wochen in die Berufsschule!
:(
Ich schreib mal die ASB-Schule in Lauf an, was die sagen!
 
Bayern.
Bin ehrenamtlich im RD tätig, da gibt es einige Krankenpfleger die sich "so" qualifiziert haben :-)
 
Interessant, ich komme auch aus Bayern, aber habe damals den RS nicht anerkannt bekommen - ist das neu? Wo ist es zum Nachlesen?
 
Neu nicht, im Gegenteil, es ist nicht mehr möglich. (Sinnvol in meinen Augen).
Man musste dies auf jeden Fall auch beantragen (ob man die Abschlussprüfung machen musste, weis ich nichr,glaube aber nicht)
Ich habe denen beim MH einfach mal geglaubt,zumal es, mehrere gibt...
Aber ich frage bei denen gleich mal nach.

Die Antwort aus Lauf habe ich chon. Keinerlei Verkúrzung möglich, auch nicht das Praktikum..
 
Ist schon seltsam, dass man beim RA seinen GKP anrechnen lassen kann und beim RS nicht :-?
Hast du dich mittlerweile erkundigt liebe TE?
 
Der ist von 2007..
 
Hallo, ich hab erst vor kurze eine Werbung einer Schule zur Ausbildung von Rettungssanitätern gesehen, die damit warb, dass bei diesen bald beginnenden Kurs die Ausbildung zur GuK letztmalig anerkannt wird . Nur überflogen, Schule ist glaub ich in Regensburg, Augsburg oder Ingolstadt (probiers mal über Google).
 
Das wurde mir vor einem Jahr vom BRK gegeben auf meine Anfrage:

Rettungsassistent /-in für examiniertes Pflegepersonal


Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger haben gem. § 8.3. RettAssG die Möglichkeit die Ausbildung zum Rettungsassistenten zu verkürzen.
Grundsätzlich kann dieser Personenkreis die schulische Ausbildung von 420 Stunden auf 200 Stunden und die Ausbildung in der Klinik von 260 Stunden auf 100 Stunden verkürzen. Allerdings haben wir uns hier für einen anderen Weg entschieden:
Unsere Erfahrungen sowie Gespräche mit Teilnehmer haben gezeigt, dass diese stark verkürzte Form der Ausbildung unzureichend ist. Gerade im praktischen Umgang mit Notfällen zeigen Gesundheits- und Krankenpfleger häufig noch starke Unsicherheiten.
Daher haben wir uns entschieden, dass Gesundheits- und Krankenpfleger am Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten nach § 8.2 RettAssG (400 Stunden) teilnehmen können.
So kommt auch dieser Personenkreis in den Genuss einer fundierten schulischen Ausbildung und die Qualität der Ausbildung lässt sich deutlich verbessern.
Klinische Ausbildung für Rettungsassistenten Nach § 8.3. RettAssG
50 Stunden Notaufnahme
20 Stunden Operationsbereich/ Anästhesie
30 Stunden Intensiv- Wachstation

100 Stunden Mindeststunden gesamt
Nach erfolgreicher Beendigung dieses zweiten Ausbildungsabschnittes erfolgt die Zulassung zur staatlichen Prüfung, welche in unserer Einrichtung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt werden muss.
Nähere Informatioonen zum Ausbildungsablauf entnehmen Sie bitte der Rubrik "Rettungsassistent für Rettungssantäter"
An die mit Erfolg abgelegte Prüfung schließt sich das 1600-stündige Praktikum an. Dieses muss an einer nach § 7 RettAssG zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Lehrrettungswache stattfinden.
Legt der Teilnehmer dann noch das Abschlussgespräch erfolgreich ab, kann er alle Unterlagen bei der Feuerwehr der Stadt Essen zur Prüfung einreichen und nach vier bis sechs Wochen wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent ausgestellt. Die gebührenpflichtige Ausstellung der Urkunde wird direkt mit der Feuerwehr abgerechnet.
Sorry, I have no references :(
 
Ja geht in Bayern grundsätzlich auch.

Bleibt aber noch das 4wöchige Klinikpraktikum - evtl. je nach Tätigkeit weniger
und
das 4wöchige Rettungswachenpraktikum
das ist der Urlaub mit Theorie, Praktikum, Prüfüng und Vorbereitung für die nächsten 2Jahre verplant.

Frage mich allerdings was ich als GuK damit anfangen soll?
Krankentransport fahren?
Für den RD brauch ich dann auch noch den Zusatzführerschein für über 3,5t.
 
Führerschein je nach HiOrg... Gibt noch genügend Rettungsdienste die mit kleinen Sprinter fahren oder nen kleinen Strobel Koffer haben, da reicht der B Führerschein. Neben KTW kannst du natürlich auch bei entsprechender Eignung RTW fahren..
 

Ähnliche Themen

G
Antworten
5
Aufrufe
1.810
Talk, Talk, Talk
Gelöschter User 45894
G