Arbeitszeiten: Hilfe gesucht

Sinnlos

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Mal ne Frage bin auf 30 Std eingestellt als Pflegehilfskraft und muss oft 3 Wochenenden im monat arbeiten oder 7 Nachtschichten mit nur einem Ausschlaftag ist das überhaupt zulässig?
 
Hallo
Rechtlich hast Du Anspruch auf 15 freie Sonntage im Jahr.
Wenn Du die einzige bist die 3 Wochenenden im Monat arbeiten muss und alle anderen nur 1 oder 2 Wochenenden solltes Du mal mit dem Dienstplanschreiber sprechen warum dies so ist. Es gibt keine Gesetze die 7 Nachtschichten am Stück verbieten solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Es gibt jedoch Empfehlungen daß mehr als 4 Nachtschichten am Stück Gesundheitlich belastend sind. Sollte dies bei Dir so sein sprich mit dem Dienstplanschreiber oder/und gehe zum Betriebsarzt und schildere Deine gesundlheitlichen Probleme. Wenn Du Nachtdienst(egal wieviel Nächte) hast und z.B.am Freitag Morgen um 6:30 Dienstende hast, dann dürftest Du theoretisch am Samstag um 6:30 Uhr wieder zumn Dienst eingeteilt werden. Da am Ende einer Nachtschicht 12 Stunden Ruhepause liegen müssen.
Das ganze geht natürlich nur wenn dabei die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Es ist übrigens völlig egal ob Du für 20/30/40 Stunden eingestellt bist,
wenn am Ende des Dienstplanes Deine Stundenzahl sitmmt. Oder ja nach Tarifvertrag ein Ausgleichzeitraum definiert ist.
Alesig
 
Wenn Du Nachtdienst(egal wieviel Nächte) hast und z.B.am Freitag Morgen um 6:30 Dienstende hast, dann dürftest Du theoretisch am Samstag um 6:30 Uhr wieder zumn Dienst eingeteilt werden. Da am Ende einer Nachtschicht 12 Stunden Ruhepause liegen müssen.
Das ganze geht natürlich nur wenn dabei die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
In diesen Punkten einmal Widerspruch!

Zuerst: Nicht maximal 4, es werden "möglichst wenig Nachtdienste in Folge" (sinngemäßes Zitat) empohlen.

Dann zu deinen 6:30 bis 6:30. Das wären nicht 12, sondern 24h. Das wird ebenfalls empohlen, gesetzliches Minimum sind aber weder 24, noch 12, sondern, je nach Tarifvertrag 9 Stunden!

Und zu guter Letzt: Es gibt keine maximale Arbeitszeit/Woche, sondern nur eine durchschnittliche von 48h.

Ob es Tarifverträge gibt, die da pro AN vorgeben, weiß ich nicht. Möglich.


Edit: An den Fragesteller: Alles zulässig. Zumindest gesetzlich. Moralisch können wir von hier nicht beurteilen, hilft dir aber auch nichts. Da musst du zu deinem Dienstplanshreiber gehen und das ausdiskutieren.
 
z.B.am Freitag Morgen um 6:30 Dienstende hast, dann dürftest Du theoretisch am Samstag um 6:30 Uhr wieder zumn Dienst eingeteilt werden. Da am Ende einer Nachtschicht 12 Stunden Ruhepause liegen müssen.

Ich war zwar nie gut in Mathe, aber bei mir sind das 24 Std. ????:gruebel:

Und die Wochenhöchstarbeitszeit ist 48 Std. welche in einem Zeitraum von 2 Wochen erbracht werden darf (sprich innerhalb von 14 Tagen darf man nur 96 Stunden arbeiten) Da spielt deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit keine Rolle.

Du hast aber auch ein Recht darauf, deine Überstunden abzufeiern oder dir ausbezahlen zu lassen.
 
Und da war Maniac schneller:wink1:
 
Hallo
Ihr habt natürlich Recht, es sind 24 Stunden und nicht 12, man sollte eben nach dem Nachtdienst keine komplizierten Rechenaufgaben mehr machen*g*.
Hier noch ein paar Links zum Thema Nachtdienst und Gesundheit.
http://www.charlottenstift.de/fileadmin/PDF/Hausarbeiten/Pflegen_im_Schichtdienst.pdf
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/bma/baua_003.htm
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html
Hilfreich zu vielen Dienstplanfragen auch
Schichtplan-Fibel
Alesig
 
Es gibt keine Gesetze die 7 Nachtschichten am Stück verbieten solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Alesig

Es gibt sehr wohl ein Gesetz.
Im Arbeitsschutzgesetz § 4 steht unter Ziffer 3:

§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen
Grundsätzen auszugehen:
...
3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie
sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

Und die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse sind eindeutig. Es sollen 3, maximal 4 Nächte am Stück gearbeitet werden. Das heißt nicht, dass 7 Nächte generell verboten wären. Aber wenn ein Mitarbeiter gesundheitliche Probleme mit mehr als 4 Nächten hat, dann wäre es im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ein Verstoss gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn er trotz Kenntnis des Gesundheitszustands des Angestellten auf die vielen Nächte am Stück besteht.
 
Seeeehr (sehr!) schwamminge Argumentation...

Arbeitsmedizinische Erkenntnisse besagen auch, dass Nachtdienst allgemein nicht gesundheitsförderlkich ist. Ebenso wie Schichtdienst überhaupt.

Hat ein AN jetzt Probleme damit (sei es physisch oder psychisch), kann man, wenn man das will und kann als AG berücksichtigen. Klar.

Aber berücksichtige ich das bei EINEM AN, so haben innerhalb von 3 Monaten 80% der restlichen Belegschaft dasselbe Problem damit. Und schwupps, machen wir alle keinen Schichtdienst mehr.

Noch ein Hinweis. Wenn ein Haus 7 Nächte am Stück fährt (beispielsweise) und stellt dies auf 3 Nächte am Stück um, so sind immer mehr MA im Nahtdienst. Also kommt es ggf häufig vor, dass ein Mitarbeiter Dienstag aus dem nachtdienst kommt, den tag schön uasschlafen kann und am nächsten Tag Frühdienst hat. Dann wird wieder gejammert. Recht machen kann man es doch eh nicht.


Aber das nur nebenbei. Man kann nicht alles unterlassen, was für den MA nicht das pure Glück auf Erden ist. Das geht an der Realität vorbei.
 
Hallo
Arbeitsmedizinische Erkenntnisse sind Erkenntnisse, keine Gesetze.
Wer keinen Nachtdienst mehr machen kann aus gesundheitlichen Gründen, der braucht ein Attest. Wir haben in unserem Haus viele Dauernachtwachen die laut protestieren würden wenn man ihnen ihre 7 Nächte wegnehmen würde.
Bei uns in der Abteilung funktioniert es ohne Atteste. Wir haben Mitarbeiter die keinen Nachtidienst machen können. Ein Gespräch mit der Leitung und wenn es irgend Menschenmöglich ist, dann wird ihnen dieser auch erspart.
Was mir auffällt ist, daß einfach zu wenig miteinander geredet wird.
Oft erspart ein offenes Gespräch viel Streß.
Alesig
 
@ Maniac: Das ist keineswegs eine schwammige Argumentation.
@ Alesig: Natürlich sind die wissenschaftliche Erkenntnisse keine Gesetze. Trotzdem besagt das Arbeitsschutzgesetz, dass der Arbeitgeber diese Erkenntnisse in seinem Arbeitszeitmanagement mit einzubeziehen hat. Er kann nicht einfach sagen, es interessiere ihn nicht. Sonst wäre dieser Paragraph sinnlos und ebenso die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. 7 Nächte sind nicht verboten. Aber ein Mitarbeiter darf im individuellen Einzelfall auch nicht dazu gezwungen werden, wenn er gesundheitliche Probleme dadurch hat.
BAuA - Nacht- und Schichtarbeit / Arbeitszeitgestaltung / Handlungshilfen und Praxisbeispiele / Informationen für die Praxis / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 

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