Arbeitsvertrag - Probezeit

Schw. Angie

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27.01.2009
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Krankenschwester
Guten Abend, liebe KollegInnen!

Ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Diese Sätze, wie folgt irritieren mich:

"Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Dauer von 6 Monaten zur Erprobung. Nach Ablauf der Probezeit erlischt das Dienstverhältnis, wenn es nicht zuvor schriftlich verlängert wird. Eine stillschweigende Verlängerung ist abbedungen. Wird der Dienstvertrag dann durch dann durch schriftliche Vereinbarung verlängert, so wird er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen."

Ist dieser Wortlaut so üblich :?::?::?:

Irgendwie sieht mir das nach einem befristeten Vertrag aus, obwohl mir ein unbefristeter Vertrag mündlich zugesagt wurde.

Heißt auf: unbestimmte Zeit - es könnte nochmals eine Befristung sein?

Und wie lange vor Ablauf der Probezeit muß man einen Antrag auf Verlängerung stellen?
Hatte so etwas noch nie in einem Arbeitsvertrag stehen, allerdings bekam ich den letzten vor 6 Jahren....

Ich bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich dafür ganz herzlich im voraus!

LGA:emba:
 
Für mich klingt das nach einem befristeten Halbjahresvertrag, mit der Möglichkeit, danach einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Sowas ist nicht verboten, aber wenn man Dir einen unbefristeten Vertrag versprochen hatte, würde ich den Vertrag so nicht unterschreiben.

Richtig wäre: Vertrag unbefristet, Probezeit von sechs Monaten, innerhalb der Probezeit eine beiderseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen. So ungefähr.
 
Hallo,

es klingt nicht nur so, sondern es ist "eindeutig" ein befristeter Vertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Es handelt sich um einen sogenannten Zeitvertrag "mit sachlicher Begründung". Diese Form ist zwar kaum noch üblich, aber rechtlich zulässig.

Da du auch von "Dienstverhältnis" sprichst, gehe ich davon aus, daß du im Bereich "öffentlicher Dienst" beschäftigt bist. Wende dich bitte an euren Personlrat, die können dir die genauen "Spielregeln" erklären, die in eurem Haus für solche Verträge üblich sind.

Gruß

medsonet.1
 
Ich lese da folgendes: Befristeter Vertrag in der Probezeit, dannanch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Etwas komisch finde ich den Satz:
Nach Ablauf der Probezeit erlischt das Dienstverhältnis, wenn es nicht zuvor schriftlich verlängert wird.
Achte darauf, dass man Dir schriftlich mitteilt, dass man Dich weiterbeschäftigt und denk daran, dass Du Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrags bei der Agentur für Arbeit melden musst. Da zu diesem Zeitpunkt die Hälfte der PZ abgelaufen ist und diese Meldung ansteht, wäre das vielleicht auch ein guter Moment um mal nachzufragen, ob man vorhat Dich weiter zu beschäftigen.
 
Dieses halte ich für rechtlich ziemlich schwammig. 8O

Soll das dann heissen, das du nach 6 Monaten nicht mehr wiederkommen sollst, wenn du nichts von deiner PDL hörst???

Das besonders schwammige daran ist, das ein Arbeitsverhältnis auch stillschweigend ohne schriftlichen Arbeitsvertrag oder mündliche Absprache zustande kommen kann.

Das bedeutet: Auch wenn du nichts diesbezüglich von deiner PDL hörst, deine SL dich im 7 Monat weiterhin einplant und du auch zu dieser Dienstzeit im 7 Monat zur Arbeit gehst gilst das als ein Beschäftigungsverhältnis. Somit finde ich diese Aussage mehr als fragwürdig, rechtlich jedoch zulässig...

lg Cassy
 
Diese Konstellation ist, wie schon erwähnt wurde, rechtlich zulässig. Sie existiert, um dem AG ein neues "Werkzeug" zur Hand zu geben..

Normal ist, dass der AN in der Probezeit erleichtert, (zu allermeist) auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden kann.

Warum also die diskutierte Variante des Vertrages?

Sie verhindert die sog. "Erschwangerung" der Probezeit. Das Mutterschutzgesetzt verhindert (in den aller aller meisten Fällen) auch die Kündigung einer Schwangeren während der Probezeit. Das Mutterschutzgesetzt hieft die Schwangere also über die Zeit der Probezeit in das unbefristete Arbeitsverhältnis.

Wenn jedoch das Arbeitsverhältnis "normal" ausläuft nach 6 Monaten, dann endet der Arbeitsvertrag und die Schwangere "mogelt" sich nicht über die Probezeit.

Ist keine feine Art, aber derzeit noch legal.

Diese Art der Arbeitsverträge ermöglicht auch noch ein paar andere Dinge, aber sie wurde damals aufgrund der "Erschwangerungsproblematik" entwickelt.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.



PS: Ich bin kein AG und nur weil ich das erklärt habe, bedeutet das nicht, dass ich das gut finde. Also nicht mich schimpfen :fidee:
 
Guten Abend, liebe KollegInnen!

Ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Diese Sätze, wie folgt irritieren mich:

"Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Dauer von 6 Monaten zur Erprobung. Nach Ablauf der Probezeit erlischt das Dienstverhältnis, wenn es nicht zuvor schriftlich verlängert wird. Eine stillschweigende Verlängerung ist abbedungen. "

LGA:emba:

Ob man in einem Arbeitsvertrag eine stillschweigende Verlängerung ausschließen kann, das halte ich für fragwürdig. Normalerweise sind Vertragsklauseln, die eine Partei einseitig benachteiligt, ungültig. Zumal die stillschweigende Verlängerung in einem Bundesgesetz verankert ist und dort auch keine Öffnungsklausel für abweichende Regelungen zu finden ist. Ein Arbeitgeber kann ein Bundesgesetz nicht einfach außer Kraft setzen!
TzBfG - Einzelnorm
Aber - wie gesagt - bin mir nicht sicher.

Zur Erklärung: Unbefristete Arbeitsverträge sind auch gültig, wenn sie "nur" mündlich abgeschlossen werden. Befristete Arbeitsverträge aber müssen zwingend in schriftlicher Form vorliegen. Das bedeutet, wenn Du ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbarst, dann muß der Arbeitsvertrag von beiden Parteien schriftlich vorliegen und unterschrieben sein, und zwar vor der Weiterarbeit über die Befristung hinaus. Wenn eine weitere Befristung nicht schriftlich vorliegt, und Du hast über den Befristungszeitraum weiter gearbeitet, dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
 
hi ycassyy:gruebel:
nein, eine stillschweigende verlängerung wird doch
ausdrücklich ausgeschlossen!

Merkwürdig.......

aber die vorbeugung einer vertrags-erschwangerung erscheint mir doch eine gute begründung / erklärung!

DANKESCHÖN euch allen!:lovelove:

Meine nächste frage kommt bestimmt.......

Gruß
A.
 
hi ycassyy:gruebel:
nein, eine stillschweigende verlängerung wird doch
ausdrücklich ausgeschlossen!

Merkwürdig.......

Gruß
A.

Das ist mir schon klar, aber die Frage ist, ob solche Klauseln zulässig und wirksam sind!
 
Das ist mir schon klar, aber die Frage ist, ob solche Klauseln zulässig und wirksam sind!

Hallo,

die Frage, ob eine Klausel über den Ausschluss einer stillschweigenden Verlängerung zulässig und wirksam ist, kann beantwortet werden:

Bereits im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist geregelt, daß ein befristeter Zeitvertrag mit Ablauf der Frist automatisch endet und das ein befristeter Vertrag der Schriftform bedarf.
Die Klausel ist daher zulässig, da sie eigentlich nichts anderes aussagt, was bereits im Gesetz festgeschrieben wurde. Eine stillschweigende (mündliche) Verlängerung wäre ein Verstoß gegen das Gesetz, es würde automatisch ein unbefristeter Vertrag entstehen.
Da man normalerweise auch einen Zeitvertrag verlängern kann, wurde in diesem Fall eindeutig geregelt, daß nach Ablauf nur ein unbefristeter Vertrag folgen kann. Auch dies ist folgerichtig, denn eine befristete Verlängerung mit der Begründung "zur Erprobung" wäre im Regelfall ebenfall unzulässig.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

die Frage, ob eine Klausel über den Ausschluss einer stillschweigenden Verlängerung zulässig und wirksam ist, kann beantwortet werden:

Bereits im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist geregelt, daß ein befristeter Zeitvertrag mit Ablauf der Frist automatisch endet und das ein befristeter Vertrag der Schriftform bedarf.
Die Klausel ist daher zulässig, da sie eigentlich nichts anderes aussagt, was bereits im Gesetz festgeschrieben wurde. Eine stillschweigende (mündliche) Verlängerung wäre ein Verstoß gegen das Gesetz, es würde automatisch ein unbefristeter Vertrag entstehen.
Da man normalerweise auch einen Zeitvertrag verlängern kann, wurde in diesem Fall eindeutig geregelt, daß nach Ablauf nur ein unbefristeter Vertrag folgen kann. Auch dies ist folgerichtig, denn eine befristete Verlängerung mit der Begründung "zur Erprobung" wäre im Regelfall ebenfall unzulässig.

Gruß

medsonet.1

Ach so. :gruebel:
Ich habe glaube ich den Begriff "abbedungen" falsch interpretiert. Ich dachte, der AG will die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung ausschließen. Also wenn der Arbeitgeber die schriftliche Verlängerung versäumt und die Kollegin weiter auf dem Dienstplan stünde und ohne Widerspruch weiterarbeiten würde, ist ja ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Dann könnte sich der AG ja laut TzBfG nicht darauf berufen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist, weil der Vertrag nicht schriftlich verlängert wurde. Ich dachte, er möchte dies ausschließen durch die Vertragsklausel.
 
@Sittichfreundin:

nein, nein, das war schon richtig, "abbedungen" bedeutet

soviel wie :( ausgeschlossen, ausschließen.

Dieses wort war mir auch vollkommen unbekannt, obwohl

ich eigentlich sehr gute deutschkenntnisse habe....

ein schönes wochende
wünscht

a.:cheerlead:
 
Wende dich bitte an euren Personlrat, die können dir die genauen "Spielregeln" erklären, die in eurem Haus für solche Verträge üblich sind.

Gruß

medsonet.1[/quote]



........ich weiß nicht, ob das so gut ankommt, wenn ich mich schon :megaphon:vor beginn des dienstverhältnisses an den BR wende, oder ist das durchaus üblich?

lga
 
........ich weiß nicht, ob das so gut ankommt, wenn ich mich schon :megaphon:vor beginn des dienstverhältnisses an den BR wende, oder ist das durchaus üblich?

lga

Doch, das kannst Du durchaus. Der Betriebsrat ist auch im Vorfeld beteiligt und Auskunft kann er auch für Bewerber geben. Dabei ist er zur Verschwiegenheit gegen andere verpflichtet.
 
........ich weiß nicht, ob das so gut ankommt, wenn ich mich schon :megaphon:vor beginn des dienstverhältnisses an den BR wende, oder ist das durchaus üblich?

lga

Hallo,

dafür sind diese Kolleginnen/Kollegen gewählt, um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Außerdem willst du dich ja nicht beschweren, sondern suchst nur fachliche Informationen. Wenn du Bedenken hast, kannst du den Betriebsrat auch um Stillschweigen bitten, dazu ist er verpflichtet.

Gruß

medsonet.1
 

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