Als Auszubildender Kündigung in Probezeit

vivalafreddy

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10.03.2008
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Hallo an Alle,
mein erster Beitrag und gleich ein dickes Problem!

Situation: Nach einjährigem Zivildienst in der Krankenpflege in einem Krankenhaus, habe ich eine Ausbildung zum Beruf des Krankenpflegers angetreten am 1.10.07. Meine Probezeit endet am 31.3.08.
Heute morgen wurde mir vom Schulleiter der Ausbildungsschule eröffnet, daß man mich für den Beruf des Krankenpflegers nicht für geeignet hält und nach meinem Resturlaub man keinen Wert mehr auf mich legt.
Heute sollte ein neuer schulischer Abschnitt beginnen, zuvor habe ich auf der Station zwei achtwöchige Stationsdienste absolviert und bin durch die Stationen einmal mit Note 2 und einmal mit der Note 2 plus überaus positiv bewertet worden. Meine schulischen Leistungen haben im Zwischentest ergeben, daß ich praktisch der Klassenbeste bin.
Ich war deshalb vollkommen perplex als mir eröffnet wurde, daß ich nicht geeignet wäre. Gründe wollte man mir nicht nennen, nach meinem beharrlichen Befragen teilte man mir mit, daß sogenannte "weiche" Gründe vorliegen,was immer das auch bedeuten mag und man hat mir geraten ein Studium aufzunehmen. Mein Vater hat kurz darauf mit dem Schulleiter telefoniert um eine Begründung zu erfahren, auch nach seinem hartnäckigen Nachfragen war man nicht bereit Gründe zu nennen. Bemerkenswert war, daß der Schulleiter sich in diesem Gespräch verplappert hat und persönliche Gründe anführte.
Mein Vater hat daraufhin mit dem Verwaltungsleiter des Krankenhauses gesprochen (katholischer Träger - Krankenhausverbund ) und um eine Unterredung gebeten. Hierzu hat sich der Verwaltungsleiter dann "überreden" lassen obwohl er in seiner Meinung vorgefasst erschien. Der Termin ist am kommenden Mittwoch um 14.00 Uhr.
Meine Frage und gleichzeitig Bitte:
Wir unterliegen ja nicht den Berufsausbildungsverordnungen. Die MAV unseres Hauses kann mir nicht helfen, da angeblich nicht zuständig. Sollte das Gespräch am Mittwoch fruchtlos enden, inwieweit bestehen rechtliche Anfechtungsmöglichkeiten?
Wie sind meine finanzielle Zukunft aus, da ich mich ja arbeitslos melden muss, bekomme ich eine Sperrzeit?
Gibt es im Internet irgendwelche Möglichkeiten sich weiter zu informieren?
Ist man rechtlos durch die Zugehörigkeit zum Krankenpflegevertrag?

Viel auf einmal, aber Sie können sich vielleicht vorstellen in welcher Lage ich mich befinde. Ich bin für jede Unterstützung dankbar, zumal ich mir nichts aber auch garnichts vorzuwerfen habe und es bedauerlich finde, daß ein Schulleiter seinen persönlichen Empfindungen freien Lauf lässt und mich bestraft, weil ihm meine Nase anscheinend nicht passt.

Danke für Eure Mühe!
vivalafreddy


 
also ich kenn mich ja bei rechtlichen sachen nicht wirklich aus, aber was ich weiß ist, dass dein arbeitgeber dich in der probezeit ohne angaben von gründen kündigen kann (so wie auch du kündigen kannst).. dagegen kannst du nichts tun.. was für einen grund er letztendlich für diese kündigung hat ist irrelevant.. ob ihm deine nase nicht gefällt oder ob du wirklich nicht geeignet bist spielt eben keine rolle.. der arbeitgeber muss dir nichts sagen.. deshalb würde ich mir an deiner stelle keine großen hoffnungen machen.. :emba: sorry

ich wünsch dir trotzdem viel glück für das gespräch..
lg angie
 
Hallo vivalafreddy,

vielleicht musst du mal mit dem Suchwort Probezeitkündigung googeln. DEort findest du dann diverse rechtliche Hinweise zu deiner Situation.

Nebenbei: Wenn du Zivi gewesen bist, bist du auch schon über 18 und für dich selbst verantwortlich. Was soll also dein Vater da ausrichten?
 
@ Flexi, danke f.d. Googlehinweis.

Bezüglich meines Vaters, bin ich dankbar, daß er zu dem Gespräch mitgeht, ich kann nicht sagen, ob ich das Ganze emotional verdauen kann, bin momentan ziemlich down!

Was mich am meisten stört, daß in einem katholischen Haus, wo ja angeblich die Gebote der Nächstenliebe, Fairness usw. eigentlich eine Hauptrolle spielen, ich für m.E. nicht objektiv vorliegende Gründe herhalten muss, wobei ich uneingeschränklt versichern kann, daß ich mir keiner schuld bewusst bin.
Es muss sich um einen persönlichen Affront gegen mich handeln, denn in unserer Klasse befinden sich Personen, die für den Beruf des Krankenpflegers so geeignet sind wie den berühmten Bock zum Gärtner machen.

Wenn die Sache bei dem Gespräch nicht positiv ausgeht, wie schätzt du das mit einer evtl. Sperrzeit beim Arbeitsamt ein, hast du da Erfahrungen? Nicht daß man auf den Bolzen kommt, ich habe die Kündigung verursacht!

Danke und Grüße
vivalafreddy
 
Hallo vivalafreddy,

die Sperrzeitfrage kannst du gleich morgen früh beim Arbeitsamt stellen, denn dort musst du dich umgehend melden, unabhängig vom weiteren Geschehen bezüglich deines Problems, damit du nicht noch zusätzlich Fristen versäumst.

Näheres dazu siehe hier: Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de
 
Kündigung in der Probezeit ist grundsätzlich ohne Nennung von Gründen zulässig.

Aaaaber, wenn deine MAV nicht zuständig sein soll, (Zentralschule für mehrere Einrichtungen) dann ist es die GMAV Gesamtmitarbeitervertretung. Wird diese nicht miteinbezogen so ist die Kündigung unwirksam und anfechtbar. Ausserdem müßen Fristen der Kündigung eingehalten werden, d.h. sie muß schriftlich am 17.03.2008 bei dir eingegangen sein, sonst ist sie wiederum nichtig.
Wenn sie das Ding ohne MAV oder GMAV durchziehen, dann laß sie machen und klag vor dem Arbeitsgericht.

 
Wenn dir die Ausbildung Spass macht und du gut bist versuche doch in einem anderen Krankenhaus die Ausbildung direkt weiterzumachen. Schildere deine Situation und frage an ob du die Ausbildung dort beenden kannst. Vielleicht kann das Arbeitsamt dir da auch behilflich sein.
 

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