GuK-Auszubildender zur Musterung?

solider32

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09.02.2010
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hallo leute kurz ne frag ^^

also ich mache die Ausbildung zum GuK. bis 2011, jetz hab ich ein brief zur Musterung erhalten;

die frage jetzt von mir, wenn ich michh für den Zivildienst entscheide kann ich mir meien ausbildungszeit anrechenen lassen oder bzw. muss ich dann überhaupt noch einen zivildienst machen wenn ich schon 3 jahre im KH gearbeitet habe ? hatt da jmd. erfahrung ?


danke schon mal im voarus
 
nein anrechnen lassen geht nicht. Die Ausbildung ersetz keinen Zivildienst bzw. auch die Bundeswehr und Musterung nicht...
 
Gibt jetzt ne neue Regelung, dass wenn du ein FSJ gemacht hast, der Zivildienst entfällt.
 
fsj ist auch was anderes...bzw. der Hintergedanke der Regierung ist da ein anderer ;)
 
Zur Musterung musst du auf alle Fälle, und du kannst das gleich verbinden mit dem Antrag auf Rückstellung zur entsprechenden Diensten bis nach deinem Ausbildungsende
Angerechnet wird dir auf den Zivildienst in deinem Fall nichts, es kann allerdings sein, das du in einem Pflegebereich entsprechend deiner Ausbildung zu Zivildienstkonditionen eingesetzt wirst, und das alles auch nur, wenn du überhaupt herangezogen wirst.
 
naja schade, wäre geil gewesen, lässt sich wohl nix machen dann muss ich wohl als gelernter KuG einen Zivildienst machen. :wut:


danke an alle erstmal für die hilfe und eure antworten. :daumen:
 
Du musst den Zivildienst ja nicht im KH machen! Gibt ja noch andere Bereiche, in denen Zivis eingesetzt sind!!!
 
Zurückstellen lassen: JA
Verweigern: NEIN

Grund: Pokere damit, daß bei der 6monatigen Grundwehrzeit sehr viele nicht mehr eingezogen werden. Als ausgelernte Pflegekraft du jedoch immer im Zivildienst die A-Karte gezogen hast. Außer du suchst dir ne Zivi-Stelle im ökologischen Bereich.
Das mit dem FSJ stimmt nur bedingt. Es wird nur anerkannt, wenn man zum FSJ-Beginn schon anerkannter Wehrdienstverweigerer war. Ich kenne jemanden, den hats dadurch 2 mal erwischt.
 
Zur Musterung musst du auf alle Fälle, und du kannst das gleich verbinden mit dem Antrag auf Rückstellung zur entsprechenden Diensten bis nach deinem Ausbildungsende

Lass dich besser erst zurückstellen und geh nicht direkt zur Musterung.
Oftmals wird man nach der Zurückstellung abermals gemustert -> doppelter Aufwand!

Einfach anrufen und sagen, dass du einen Ausbildungsplatz hast, dich gerne zurückstellen lassen möchtest und denen den Ausbildungsvertrag zukommen lassen.

MfG
ZDL Tool
 
Ist doch nicht deine Kohle, wo verpulvert wird.
Und zudem steigt mit der Anzahl der Musterungen auch die Chance, daß die Wehrtauglichkeit sinkt. Wenn die sich Arbeit machen wollen, sollen sies tun. Aber dann nicht wundern, wenn man plötzlich keine T1 mehr ist.

Und bei Musterungen immer einen schön krummen Buckel machen. Wirbeläulen vorgeschädigte werden nicht gerne genommen.