- Registriert
- 10.03.2008
- Beiträge
- 2
Hallo an Alle,
mein erster Beitrag und gleich ein dickes Problem!
Situation: Nach einjährigem Zivildienst in der Krankenpflege in einem Krankenhaus, habe ich eine Ausbildung zum Beruf des Krankenpflegers angetreten am 1.10.07. Meine Probezeit endet am 31.3.08.
Heute morgen wurde mir vom Schulleiter der Ausbildungsschule eröffnet, daß man mich für den Beruf des Krankenpflegers nicht für geeignet hält und nach meinem Resturlaub man keinen Wert mehr auf mich legt.
Heute sollte ein neuer schulischer Abschnitt beginnen, zuvor habe ich auf der Station zwei achtwöchige Stationsdienste absolviert und bin durch die Stationen einmal mit Note 2 und einmal mit der Note 2 plus überaus positiv bewertet worden. Meine schulischen Leistungen haben im Zwischentest ergeben, daß ich praktisch der Klassenbeste bin.
Ich war deshalb vollkommen perplex als mir eröffnet wurde, daß ich nicht geeignet wäre. Gründe wollte man mir nicht nennen, nach meinem beharrlichen Befragen teilte man mir mit, daß sogenannte "weiche" Gründe vorliegen,was immer das auch bedeuten mag und man hat mir geraten ein Studium aufzunehmen. Mein Vater hat kurz darauf mit dem Schulleiter telefoniert um eine Begründung zu erfahren, auch nach seinem hartnäckigen Nachfragen war man nicht bereit Gründe zu nennen. Bemerkenswert war, daß der Schulleiter sich in diesem Gespräch verplappert hat und persönliche Gründe anführte.
Mein Vater hat daraufhin mit dem Verwaltungsleiter des Krankenhauses gesprochen (katholischer Träger - Krankenhausverbund ) und um eine Unterredung gebeten. Hierzu hat sich der Verwaltungsleiter dann "überreden" lassen obwohl er in seiner Meinung vorgefasst erschien. Der Termin ist am kommenden Mittwoch um 14.00 Uhr.
Meine Frage und gleichzeitig Bitte:
Wir unterliegen ja nicht den Berufsausbildungsverordnungen. Die MAV unseres Hauses kann mir nicht helfen, da angeblich nicht zuständig. Sollte das Gespräch am Mittwoch fruchtlos enden, inwieweit bestehen rechtliche Anfechtungsmöglichkeiten?
Wie sind meine finanzielle Zukunft aus, da ich mich ja arbeitslos melden muss, bekomme ich eine Sperrzeit?
Gibt es im Internet irgendwelche Möglichkeiten sich weiter zu informieren?
Ist man rechtlos durch die Zugehörigkeit zum Krankenpflegevertrag?
Viel auf einmal, aber Sie können sich vielleicht vorstellen in welcher Lage ich mich befinde. Ich bin für jede Unterstützung dankbar, zumal ich mir nichts aber auch garnichts vorzuwerfen habe und es bedauerlich finde, daß ein Schulleiter seinen persönlichen Empfindungen freien Lauf lässt und mich bestraft, weil ihm meine Nase anscheinend nicht passt.
Danke für Eure Mühe!
vivalafreddy
mein erster Beitrag und gleich ein dickes Problem!
Situation: Nach einjährigem Zivildienst in der Krankenpflege in einem Krankenhaus, habe ich eine Ausbildung zum Beruf des Krankenpflegers angetreten am 1.10.07. Meine Probezeit endet am 31.3.08.
Heute morgen wurde mir vom Schulleiter der Ausbildungsschule eröffnet, daß man mich für den Beruf des Krankenpflegers nicht für geeignet hält und nach meinem Resturlaub man keinen Wert mehr auf mich legt.
Heute sollte ein neuer schulischer Abschnitt beginnen, zuvor habe ich auf der Station zwei achtwöchige Stationsdienste absolviert und bin durch die Stationen einmal mit Note 2 und einmal mit der Note 2 plus überaus positiv bewertet worden. Meine schulischen Leistungen haben im Zwischentest ergeben, daß ich praktisch der Klassenbeste bin.
Ich war deshalb vollkommen perplex als mir eröffnet wurde, daß ich nicht geeignet wäre. Gründe wollte man mir nicht nennen, nach meinem beharrlichen Befragen teilte man mir mit, daß sogenannte "weiche" Gründe vorliegen,was immer das auch bedeuten mag und man hat mir geraten ein Studium aufzunehmen. Mein Vater hat kurz darauf mit dem Schulleiter telefoniert um eine Begründung zu erfahren, auch nach seinem hartnäckigen Nachfragen war man nicht bereit Gründe zu nennen. Bemerkenswert war, daß der Schulleiter sich in diesem Gespräch verplappert hat und persönliche Gründe anführte.
Mein Vater hat daraufhin mit dem Verwaltungsleiter des Krankenhauses gesprochen (katholischer Träger - Krankenhausverbund ) und um eine Unterredung gebeten. Hierzu hat sich der Verwaltungsleiter dann "überreden" lassen obwohl er in seiner Meinung vorgefasst erschien. Der Termin ist am kommenden Mittwoch um 14.00 Uhr.
Meine Frage und gleichzeitig Bitte:
Wir unterliegen ja nicht den Berufsausbildungsverordnungen. Die MAV unseres Hauses kann mir nicht helfen, da angeblich nicht zuständig. Sollte das Gespräch am Mittwoch fruchtlos enden, inwieweit bestehen rechtliche Anfechtungsmöglichkeiten?
Wie sind meine finanzielle Zukunft aus, da ich mich ja arbeitslos melden muss, bekomme ich eine Sperrzeit?
Gibt es im Internet irgendwelche Möglichkeiten sich weiter zu informieren?
Ist man rechtlos durch die Zugehörigkeit zum Krankenpflegevertrag?
Viel auf einmal, aber Sie können sich vielleicht vorstellen in welcher Lage ich mich befinde. Ich bin für jede Unterstützung dankbar, zumal ich mir nichts aber auch garnichts vorzuwerfen habe und es bedauerlich finde, daß ein Schulleiter seinen persönlichen Empfindungen freien Lauf lässt und mich bestraft, weil ihm meine Nase anscheinend nicht passt.
Danke für Eure Mühe!
vivalafreddy