Ablauf der Kinderkrankenpflege-Ausbildung?

Janjakob

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06.12.2016
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Liebes Forum,

die Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger ist ja die ersten zwei Jahre identisch mit der Ausbildung in der erwachsenen Krankenpflege. Erst danach wird spezialisiert.

Inwieweit werden denn im Unterricht in den ersten beiden Lehrjahren überhaupt Themen der Kinderkrankenpflege behandelt?

Auch in den praktischen Blöcken überwiegt doch die Arbeit auf den Erwachsenen-Stationen, oder?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Vielen Dank und noch einen schönen Abend,

Jan
 
die Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger ist ja die ersten zwei Jahre identisch mit der Ausbildung in der erwachsenen Krankenpflege. Erst danach wird spezialisiert.
Noch gibt es auch die separate Ausbildung. Es kommt auf die Schule an, welches Ausbildungsmodell dort angeboten wird.
Auch in den praktischen Blöcken überwiegt doch die Arbeit auf den Erwachsenen-Stationen, oder?
Auch hier kommt es auf die Ausbildungsstätte an: Sind in allen Pflichtbereichen reine Kinderstationen vorhanden oder nicht?
 
Danke für die Antwort!

In meinem Fall werden die ersten beiden Jahre identisch sein (meines Wissens integrierte Ausbildung genannt). Bedeutet das, dass Themen der Kinderkrankenpflege nicht im Unterricht vorkommen?

Auch in den praktischen Blöcken müssen (auch) Erwachsenen-Stationen durchlaufen werden. Allerdings hat die Schule einen gewissen Handlungsspielraum. Bedeutet das, dass Auszubildende der Kinderkrankenpflege bevorzugt auf pädiatrischen Stationen eingesetzt werden?
 
Am Anfang kommt sehr viel Grundlagenwissen. Pflegetheorien und -modell, der Pflegeprozess, das Sozialversicherungssystem in Deutschland, Grundpflege, Vitalzeichenkontrolle, vielleicht schon Medikamente richten etc. - das betrifft alle Pflegeberufe.

In der Regel versuchen die Schulen, die Schüler bevorzugt in "ihrem" Bereich einzusetzen (eine bestimmte Anzahl an Praxisstunden bei der jeweils anderen Altersgruppe ist allerdings Pflicht). Wieviele der Praxisstunden im pädiatrischen Bereich abgeleistet werden können, ist eben davon abhängig, wieviele rein pädiatrische Stationen zur Verfügung stehen. So ist z.B. der Einsatz in der Psychiatrie Pflicht, auch wenn die Einrichtung nicht über eine psychiatrische Klinik nur für Kinder und Jugendliche verfügt.
 
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