450€ Job im Altenheim

ZwergenSchlumpf

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15.07.2009
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Hallo ihr Lieben,
nachdem ich mein Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin vor einem Jahr mit sehr gut abgeschlossen habe, habe ich mich dazu entschlossen jetzt noch zu studieren.
Da unser Krankenhaus, in dem ich gelernt habe, niemanden übernommen hat- habe ich mich dazu entschlossen neben dem Studium noch einen 450 € Job in einem Altenheim anzufangen!
So weit ist alles supi :)
Nur fühle ich mich jetzt wirklich sehr ausgenutzt- als ich den Dienstplan gesehen habe für Mai, durfte ich sehen das ich für ALLE Feiertage eingeteilt wurde (bis auf den 1. Mai !!)
Sonst war immer vereinbart, das ich jedes zweite Wochenende arbeite- also insgesamt 4-5 Tage im Monat!
Ich finde es eine echte Frechheit- ich bekomme keinerlei Zuschläge (höchstens einen Tankgutschein jeden Monat) und muss als billige Arbeitskraft die Feiertage arbeiten während die "teuren" examinierten Kräfte zuhause bleiben dürfen.
Ist das gerechtfertigt ? Muss ich das wirklich mit mir machen lassen ?
Habe ich bei einem 450€ Job wirklich kein Anrecht auf Feiertagszuschläge ?

Wäre sehr dankbar für ein paar Antworten- ich bin gerade echt verzweifelt !
 
Das kommt drauf an. Gibt es in diesem Haus einen Tarifvertrag, wenn ja, bist Du Mitglied in der Gewerkschaft?
 
nein es gibt keinen Tarifvertrag- es gibt einen Hauseigenen Vertrag (privat geführtes Altenheim) und nein, ich bin damals nach Ende der Ausbildung aus der Gewerkschaft raus.
 
Gibt es nun einen hauseigenen Tarifvertrag, oder kann jeder seine Konditionen selbst aushandeln?

Wenn Du einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast, in dem steht, dass Du keinerlei Zuschläge bekommst, dann dürfte das rechtmäßig sein. Das Arbeitszeitgesetz spricht von Zuschlägen oder Freizeitausgleich. Bekommst Du das zweite?

Korrektur: Das Arbeitszeitgesetz spricht nur von Freizeitausgleich, wenn ich nichts überlesen habe: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
 
Prinzipiell gelten auch für MiniJobler die gleichen Zuschläge wie für die übrige Belegschaft. Wenn also alle die selben Zuschläge erhalten und diese nicht einzelvertraglich ausgehandelt sind, gelten sie auch für Dich. Für Minijobler sind Feiertage und Sonntage dabei besonders attraktiv, da man diese Zuschläge "obendrauf" bekommt, also die 450 EUR überschreiten darf.

Dann frage ich mich nur, wie Du jetzt Dein Recht einfordern willst...
Was sagt der Dienstplaner?
 
Das wird im Teilzeitbefristumgsgesetz geregelt:

Wenn 450 Euro Kräfte keine Zulagen bekommen, bedeutet das eine Benachteiligung.

§4, Absatz 1, ebenso §2.


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf



§2 besagt, dass auch 400 Euro Kärfte Teilzeitkräfte sind und daher das Gesetz gilt.


§4 verbietet eine Ungleichbehandlung. Das bedeutet, dass auch du die Sonntagszulagen bekommen mußt.
 

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