166,7 Stunden Sollarbeitsstunden jeden Monat?

Hubertine

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NRW
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,
ich habe gerade bei einem Pflegedienst angefangen zu arbeiten und lerne dort ein mir bisher unbekanntes Arbeitszeitmodell kennen. Die Mitarbeiter müssen jeden Monat 166,7 Stunden arbeiten, unabhängig davon, ob der Monat Feiertage hat oder nicht. Da dies eine sehr hohe und fiktive Stundenzahl ist, bedeutet das in der Praxis, dass man für gearbeitete Feiertage keinen Ausgleich bekommt. Möchte man an gesetzlichen Feiertagen frei haben muss man Urlaub nehmen! oder man bekommt nicht das vereinbarte Bruttogehalt sondern die Stunden vom Lohn abgezogen.
Kennt jemand diese Art der Bezahlung oder hat damit schon mal Erfahrung gemacht. Weiss jemand ob das Arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist?
Hubertine
 
ne ich kenne das nicht so. bei uns war das mal so das wir die tage die wir gearbeitet haben z.B. 20 mal die stunden die du arbeiten müsstest (für die du eingestellt bist) z.B mal 8(40 stunden). da kommt ein soll wert raus. dann errechnest du die stunden die du tatsächlich hast aus. die minuten die du dir täglich aufgeschriben hast alle zusammenrechnen durch 60(stunden) da kommt dann dein ist wert raus. so war das bei uns. und nun zu den feiertagen:
wir haben auch keinen ausgleich dafür bekommen wenn wir dann arbeiten mussten.entweder frei oder arbeiten. gruß
 
Das klingt nach viel Arbeit.
Wird es denn wenigstens gut bezahlt?

Sonst würde ich an deiner Stelle etwas neues suchen
 
Hallo,
das ist je nach Bundesland und wöchentlicher Arbeitszeit eine ganz gute Arbeitszeit.
In Schleswig-Holstein mit rechnerisch 10 beweglichen bzw. Feiertagen an Werktagen und einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden muß man im Jahr 2002 Stunden arbeiten. Du arbeitest im Jahr 1990 Stunden.

Trotzdem muß man für Feiertage, die auf einen Werktag fallen, nach dem Arbeitszeitgesetz einen Ausgleichstag bekommen.

Somit gehe ich nach jetzigen Informationen davon aus, dass deine Arbeitszeit so nicht korrekt ist.
Grüsse
Spielemann
 
Sind die an keinen Tarif gebunden ?
 
Hallo Hubertine,

um zu beurteilen, ob eine Sollarbeitszeit von 166,7 Stunden monatlich korrekt ist, müssten wir die Grundlage kennen. Fallt ihr unter einen Tarifvertrag, ist diese Arbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung geregelt oder steht diese Zeit nur in deinem Arbeitsvertrag?

Ich kann mir vorstellen, daß man bei euch die Jahressollarbeitszeit (abzüglich Feiertage) berechnet hat und diese aus Vereinbarungsgründen durch 12 Monate geteilt hat. Auch ein solches System kann durchaus gerecht gestaltet sein, aber, um dies zu beurteilen, benötigen wir mehr Informationen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo
Die Firma ist privat, kein Tarif.Ich habe mit der Besitzerin den monatlichen Bruttolohn mit 38,5 Stunden 6 Tage Woche vereinbart. Nachher habe ich erfahren, dass wir pro Stunde bezahlt werden. Also, Stundenlohn mal 166,7 ergibt das Bruttogehalt. Damit sind die Feiertage beseitigt. Für Feiertage an den man frei hat, wird Urlaub berechnet. Ich kenne das seit Jahren so: 38,5 (oder 40, 42 Stunden) geteilt durch 6 Tage ergibt 6,4166.....mal Arbeitstage in einem bestimmten Monat. Vier von nächsten sechs Monaten haben 153,84 Sollstunden, keine 166,7. Lustig daran ist, dass ich sogar im Dezember Überstunden hatte; die werden mir ausbezahlt, aber für den 25.12.08 mußte ich Urlaub nehmen. Als ich heute im Dienstplan gesehen habe, dass den Kollegen 2 Urlaubstage an einem Tag geplant und berechnet werden, kann ich die Inhaberin nicht mehr ernst nehmen. Es gab keine Absprachen oder betriebliche Vereinbarungen, nur Wunsch der Chefin, dass wir ehrlich miteinander umgehen. Gruß Hubertine
 
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege.
Auch bei uns werden die Feiertage erst mal für jeden mit Dienst eingetragen und nicht von der Sollarbeitszeit abgezogen. Da mein AG aber nicht alle MA an Feiertagen benötigt, gibt er einigen frei. Diesen darf er aber weder Stunden abziehen, noch dafür einen Urlaubstag einplanen, weil es ein Feiertag ist.
Insofern entsteht niemand ein Schaden, wenn er an einem Feiertag nicht arbeitet.

Die Berechnung der monatlichen Sollstunden finde ich übrigens korrekt, nur mit frei an einem Feiertag scheint Deine PDL einen Denkfehler zu haben.

Nächstes Jahr hat 52 Wochen mal 38,5 Std. ergeben 2002 Stunden. Dividiert durch 12 Monate ergeben eine durchschnittliche Monatsstundenzahl von 166,8 Std. Dabei sind die letzten Tage des Dezember Mo-Do noch nicht mitberechnet.
Selbst wenn einige Monate weniger Arbeitstage haben und Deiner richtigen Meinung nach somit auch weniger Sollstunden, so gleicht sich das im Laufe des Jahres durch Monate aus, wo Du mehr Sollarbeitsstunden zu erbringen hättest. So kann es sein, dass Du in einem Monat zwar im Minus bist, sich dies aber wieder ausgleicht, bzw. bei Euch wohl mal weniger und mal mehr verdienst.
 
Hallo Hubertine,

es ist so, wie ich befürchtet habe, private Firma ohne Tarifvertrag, bzw. tarifvertragliche Anlehnung und wahrscheinlich auch ohne Betriebsrat?

Deine Ausgangsfrage warm ob die bei Euch praktizierte Vorgehensweise arbeitsrechtlich korrekt ist.
Hierzu kann ich dir mitteilen, daß für dich, ohne Bezug auf einen Tarifvertrag, daß gilt, was der Gesetzgeber als Mindestbedingungen (Arbeitszeitgesetz + Bundesurlaubsgesetz) festgelegt hat und daß, was du individuell in deinem Arbeitsvertrag vereinbart hast.

Hier die interesannte Passage aus dem Arbeitszeitgesetz:
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen

Mir drängt sich der Verdacht auf, daß ihr hier gewaltig über den Tisch gezogen werdet. Urlaub für Feiertage entspricht weder dem Arbeitszeitgesetz noch dem Bundesurlaubsgesetz.

Gruß

medsonet.1

Anm. falls nicht bekannt, der 24.12., der 31.12., Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage!
 
Wie verhält es sich bei einem Jahresarbeitskonto, dass gleichmäßig auf die Monate runtergebrochen wird?

Berechnung der Sollarbeitszeit: Berechnung der Sollarbeitszeit per Formular

Elisabeth

Hallo,

wenn es die jeweiligen tariflichen Regelungen + Betriebsvereinbarungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zulassen, ist dies durchaus denkbar.
Im vorliegenden Fall findet jedoch kein Tarifvertrag Anwendung und daher gilt nur das, was in den Gesetzen steht.

Gruß

medsonet.1
 
Kann ein Pflegedienst keinen hauseigenen Tarifvertrag haben?

Elisabeth
 
Prinzipiell schon! Nur bezweifle ich, dass sich ein privater Pflegedienst um einen Tarifvertrag reißt.
 
Hallo,
ich möchte sigjun korrigieren.Seriöse Firmen, die Sollstunden für das ganze Jahr berechnen , ziehen die Feiertage ab, was geseztlich korrekt ist. Ich kenne das aus der Praxis. Finde bedauerlich, dass viele AG die Feiertage "vergessen". Es sind somit, und gut so, keine 2002 Stunden im Jahr.
Es stimmt mit der Abzocke. Komisch, nur in meiner Stadt mit fast 100 Pflegediensten sucht fast jeder Pflegepersonal, mit dem in 90% schlecht umgegangen wird.
Gruß
Hubertine
 
Hallo Hubertine,
das ist zwar ein anderes Thema, aber deiner Feststellung, dass mit Pflegepersonal schlecht umgegangen wird, stimme ich zu. Aber es gibt immer zwei Seiten, jemanden der schlecht mit jemanden umgeht und den anderen der das mit sich machen lässt.
Wenn doch endlich mal die Pflegekräfte aus ihrer Buckelstellung hochkommen würden und sich wehren würden bzw. sich den AG suchen würden, der korrekt ist.
Aber ob in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten es ist überall gleich. Schichtpläne sind häufig nicht das Papier wert auf denen sie geschrieben stehen, Absprachen zählen nicht, Gestze werden mit Füssen getreten, es wird gemobbt und gebosst etc.
Und wir lassen das mit uns machen!!!!!!!
Warum????
Dies ist ein Frauenberuf, lässt sich gut mit der Familie vereinbaren und spricht Frauen aber auch Männer an, die Charakterlich so sind wie sie halt sind.
Jeder Geschäftsführer weiß wie man Pflegekräfte moralisch unter Druck setzen kann.
Wer sagt denn seinen Vorgesetzten: "Ich gehe nach Hause, denn ich habe 10 Stunden gearbeitet und das du die Schicht nicht besetzen konntest ist dein Problem. Wenn nun niemand mehr auf Station ist, ist das dein Problem."
Lasst uns aufstehen und uns stärker für unsere Belange eintreten.
Grüsse
Spielemann
 
Bei 5 Wochenarbeitstagen und 39,8 Wochenstunden (100 Prozent von 39.8 Std.) sind täglich 7,96 Stunden Arbeit zu leisten.
Da dies mehr als 6 Stunden täglich sind, wird gemäß §4 ArbZG eine Pausenzeit von 0,5 Stunden pro Arbeitstag hinzugefügt - Sie kommen damit auf ein Tages-Soll von 8,46 Stunden inkl. Mittagspause

Sollzeit Januar: 177,66 Stunden
Sollzeit Februar: 169,2 Stunden
Sollzeit März: 186,12 Stunden
Sollzeit April: 169,2 Stunden
Sollzeit Mai: 160,74 Stunden
Sollzeit Juni: 177,66 Stunden
Sollzeit Juli: 194,58 Stunden
Sollzeit August: 177,66 Stunden
Sollzeit September: 186,12 Stunden
Sollzeit Oktober: 186,12 Stunden
Sollzeit November: 177,66 Stunden
Sollzeit Dezember: 169,2 Stunden

Berechnung der Sollarbeitszeit per Formular

Macht: 2131,92 Stunden

Umsetzung auf dein Konzept:
Bei 6 Wochenarbeitstagen und 38,5 Wochenstunden (100 Prozent von 38,5Std.) sind täglich 6,42 Stunden Arbeit zu leisten.
Da dies mehr als 6 Stunden täglich sind, wird gemäß §4 ArbZG eine Pausenzeit von 0,5 Stunden pro Arbeitstag hinzugefügt - Sie kommen damit auf ein Tages-Soll von 6,92 Stunden inkl. Mittagspause.

Im Januar 2009 ergeben sich bei 26 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 166,92 Sollstunden.
Im Februar 2009 ergeben sich bei 24 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 154,08.
Im März 2009 ergeben sich bei 26 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 166,92.
Im April 2009 ergeben sich bei 24 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 154,08.
Im Mai 2009 ergeben sich bei 24 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 154,08.
Im Juni 2009 ergeben sich bei 25 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 160,5.
Im Juli 2009 ergeben sich bei 27 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 173,34.
Im August 2009 ergeben sich bei 26 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 166,92.
Im September 2009 ergeben sich bei 26 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 166,92
Im Oktober 2009 ergeben sich bei 26 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 166,92
Im November 2009 ergeben sich bei 25 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 160,5.
Im Dezember 2009 ergeben sich bei 23 Arbeitstage à 6,42 Stunden= 147,66.

Macht zusammen: 1938,84 : 12 Monate= 161,57.

Mach deinen AG auf seinen "kleinen" Rechenfehler aufmerksam und empfehle ihm zur Berechnung der Sollarbeitszeit: Berechnung der Sollarbeitszeit per Formular . Da kann man auch umstellen auf 6 Tage- Woche. Für die Stundenberechnung dürfte ein Taschenrechner reichen.

Elisabeth
 
Wenn diese Feiertage nun in die Sollstundenberechnung mit einbezogen werden muss ich, um auf die erforderliche Stundenzahl zu kommen, auch an Wochenferitagen für alle Dienst eintragen.
Ich kenne keinen AG, der an den Feiertagen alle MA braucht, also wird er einigen frei geben. Ich weiß nun nicht wie das im ambulanten Dienst funktioniert. Bei uns im Krankenhaus, AVR Caritas, wird der DP geschrieben und auch an Feiertagen Dienst eingetragen, so dass ich bei einem 4-Wochenplan immer auf die erforderlichen 154 Stunden komme. (38,5 Std/Woche)
Da nicht alle MA gebraucht werden, wird MA, die frei haben bei diesen in der zweiten Zeile ein frei eingetragen und fertig. Es ist Jacke wie Hose ob ich die Feiertage nun abziehe, oder es dienstplantechnisch so regele. Es bleibt die gleiche Stundenzahl, die ich erbringen muss. Der MA, der Dienst macht erhält 135 Prozent Zuschlag. (100%frei und 35% finanzielle Vergütung).
Im Übrigen steht im Entgeltfortzahlungsgesetz, dass der AG dem AN für den Ausfall an Arbeitszeit an Feiertagen das Geld zu zahlen hat, was er ohne Ausfall erhalten hätte:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage. EntgFG - Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
 
Macht: 2131,92 Stunden

Umsetzung auf dein Konzept:
Bei 6 Wochenarbeitstagen und 38,5 Wochenstunden (100 Prozent von 38,5Std.) sind täglich 6,42 Stunden Arbeit zu leisten.
Da dies mehr als 6 Stunden täglich sind, wird gemäß §4 ArbZG eine Pausenzeit von 0,5 Stunden pro Arbeitstag hinzugefügt - Sie kommen damit auf ein Tages-Soll von 6,92 Stunden inkl. Mittagspause.

Elisabeth

Hallo,

dieser Ausführung muß ich widersprechen!

Es ist richtig, daß nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit eine Pause von 0,5 Stunden gemacht werden muß, sodaß die tägliche "Anwesentheit" tatsächlich 6,5 Stunden betragen kann.
Die Pausenzeit ist aber grundsätzlich "Freizeit" und keine Arbeitszeit!
Die Einbeziehung der Pause in die Sollarbeitszeit ist unzulässig! Sobald die Freizügigkeit der Pause eingeschränkt wird, ist es keine Pause mehr im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sondern Arbeitszeit!

Gruß

medsonet.1
 
Nimmst du die Pause am Ende deiner Arbeit? Es geht hier um die Anwesenheitszeit in der Firma.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Pause zusteht. Hier ist die Anwesenheit nicht explizit vorgeschrieben, man geht davon aus, dass der AN das Wort Pause def. kan.
Inklusive der Pause sollte der AN nicht vor Ende der 6,92 Stunden das Haus verlassen.

Man muss nicht hinter jeder Bemerkung gleich was unrechtes vermuten.

Elisabeth
 

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