Zweimal Probezeit beim gleichen Arbeitgeber

Hypertone_Krise

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Und es bleibt spannend: Eine Kollegin hat mir gestern etwas irritiert ihren neuen Arbeitsvertrag gezeigt, der um ein weiteres Jahr befristet und in dem eine weitere Probezeit von 6 Monaten formuliert wurde. Sie hat bereits ein Jahr in Befristung mir halbjähriger Probezeit gearbeitet, ( 25 Stunden wöchentlich ) und bekam dann das Angebot vom AG, in Vollzeit zu arbeiten. Dies sei auch der Grund, warum sie noch mal eine Probezeit bekommen hätte. Der AG will erst prüfen, ob sie auch in Vollzeit der Arbeitsbelastung gewachsen ist. Dass sie bereits vorher schon viele Monate durch Überstunden quasi in Vollzeit gearbeitet hat, spielt laut AG keine Rolle und die 2 wöchige Kündigungsfrist, die die Probezeit beinhaltet, macht meiner Kollegin jetzt natürlich Sorge...MEINE FRAGE AN EUCH -BITTE KEINE SPEKULATIONEN SONDERN KLARE AUSSAGEN! : Darf der AG eine weitere Probezeit mit der entsprechend kurzen Kündigungsfrist in den Vertrag setzen, obwohl der AN bereits eine Probezeit hinter sich hat? Meine Kollegin hat den Vertrag noch nicht unterschrieben, wird sich aber am Montag dazu äußern müssen. Also bitte liebe Schwestern und >>Brüder<<, sagt was!:flowerpower:
 
Nein darf er nicht! Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal 6 Monate festgelegt!
 
Nein darf er nicht! Die Probezeit ist gesetzlich auf maximal 6 Monate festgelegt!
Bist du dir ganz sicher? Wir haben so viele Gesetzestexte zum Thema Arbeitsvertrag gelesen, aber so ganz deutlich wurde unsere Frage bisher nicht behandelt. Und wenn diese nicht legitime Probezeit aus dem Vertrag raus muss, dann bleibt noch die Befristung und da wird vom Gesetzgeber bestimmt, dass weder AG noch AN während der Befristung kündigen dürfen.Ob wir das wohl richtig verstanden haben?
 
Hallo Ihr Alle!
Probezeit darf nur verlängert werden, wenn d. Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
Gruß Wikidal
 
Hallo!

Ja, meine Chefin hat auch versucht mir ne 2. Probezeit unterzuschieben, allerdings erst nachdem die 1. abgelaufen war, angeblich weil ich 3 Monate krank war. Hab ihr einfach gesagt, dass ich das nicht unterschreibe und fertig. Dann hat sie mir gesagt, dass sie das nicht toll findet, aber das wars. Man kann ja immer mal versuchen seine Mitarbeiter zu verar....
damit man sie bei schlechter Auftragslage auch schnell wieder los werden kann! Einfach mal den Mund aufmachen und nein sagen!:dudu:
Da Pflegekräfte im Moment Mangelware sind, wird sie ihr bestimmt nicht kündigen!

LG
 
4 Sa 68/01: Keine zweite Probezeit bei Folgeverträgen | RP ONLINE
4 Sa 68/01
Keine zweite Probezeit bei Folgeverträgen
zuletzt aktualisiert: 09.09.2001 - 03:46 Hat ein Arbeitnehmer bereits in einem Betrieb gearbeitet, hat der Arbeitgeber bei einem weiteren Arbeitsverhältnis mit dem selben Mitarbeiter nicht mehr das Recht, eine Probezeit vorzuschalten. Eine solche Vereinbarung ist nur "zu Beginn einer Vertragsbeziehung möglich". (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 4 Sa 68/01)
 
Nach 6 Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz und das kann der Arbeitgeber nicht einfach umgehen!

Siehe auch: Handbuch Arbeitsrecht: Probezeit

Ich würde mich aber bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nur sehr bedacht dazu äußern. Denn unter Umständen kann das Deine Chancen auf eine unbefristete Übernahme schmälern. Falls es hart auf hart kommt, gilt die 2. Probezeit vor Gericht eh nicht.
 
Hallo,

die Meinungen gehen doch etwas auseinander, deshalb versuche ich mal, etwas arbeitsrechtlich Klarheit zu schaffen:

Als erstes das Ergebnis:

Die Kollegin kann den Vertrag bedenkenlos unterschreiben, denn wenn dieser Vertrag nicht korrekt ist, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn sie jetzt "meckert", entsteht u.U. kein weiteres Arbeitsverhältnis!

Jetzt im Einzelnen:

1.) Die Kollegin hatte bereits einen befristeten Vertrag. Wenn dieser befristete Vertrag ohne sachliche Begründung war, ist der zweite befristete Vertrag bereits unzulässig und führt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Von einer zulässigen Verlängerung kann hier nicht ausgegangen werden, da sich Vertragsinhalte (von Teilzeit auf Vollzeit) geändert haben.

2.) Um eine korrekte Aussage zum Thema Probezeit zu treffen, müsste man wissen, wieviel Arbeitnehmer das Unternehmen hat (greift das Kündigungsschutzgesetz), unterliegt das Unternehmen einem Tarifvertrag (dort wird in der Regel die Länge der Probezeit festgelegt, oder sind nur der Arbeitsvertrag, bzw. die gesetzlichen Regelungen maßgebend.
In jedem Fall wird allerdings das Ergebnis gleich bleiben

- diese Probezeit dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig sein!!!

Einige Beipiele hierfür haben ja bereits meine Vorredner geliefert, ich selbst habe in einem eigenen Fall einen entsprechenden Rechtsstreit führen müssen mit dem Ergebnis, daß dies dem Arbeitgeber etwa 30.000,- EUR gekostet hat (bei 2 Jahren Betriebszugehörigkeit).

Gruß

medsonet.1
 
2.) Um eine korrekte Aussage zum Thema Probezeit zu treffen, müsste man wissen, wieviel Arbeitnehmer das Unternehmen hat (greift das Kündigungsschutzgesetz), unterliegt das Unternehmen einem Tarifvertrag (dort wird in der Regel die Länge der Probezeit festgelegt, oder sind nur der Arbeitsvertrag, bzw. die gesetzlichen Regelungen maßgebend.
In jedem Fall wird allerdings das Ergebnis gleich bleiben.
Unser Chef beschäftigt 50 Mitarbeiter, kein Tarifvertrag. Danke medsonet.
 
Unser Chef beschäftigt 50 Mitarbeiter, kein Tarifvertrag. Danke medsonet.

Hallo,

damit greift (zum Glück) das Kündigungsschutzgesetz. Die gültige Rechtsgrundlage für die Probezeit wäre in diesem Fall tatsächlich die arbeitsvertragliche Regelung, aber wie schon erwähnt, dürfte dieser Vertrag oder zumindest diese Klausel unzulässig, und damit nichtig sein.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo deine Antwort schien mir richtig und daher wollte ich dich fragen wie es ist, wenn ,man nach einer Pause von zwei Jahren für das selbe Unternehmen arbeitet.Hat man dann dass selbe Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn man zum zweiten Mal einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat und die ersten 2 Monate auf Probezeit gesetzt sind?Oder nicht?hat die Regel ein verfallsdatum oder nicht?
 
Seit 2011 gibt es eine neue Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht.
Wenn zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen bei dem selben Arbeitgeber 3 oder mehr Jahre liegen, greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht mehr komplett. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer erneut, auch ohne Sachgrund, befristet einstellen.

Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrecht: Neues aus dem Befristungsrecht
 

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