Zweijährige Fachweiterbildung = Meisterebene = Fachwirtebene?

Bender

Newbie
Registriert
16.12.2017
Beiträge
21
Akt. Einsatzbereich
Verwaltung
Hallo zusammen,

meine Frage habe ich schon in der Suchfunktion des Forums benutzt aber leider nichts gefunden.

Falls die Frage schon gestellt wurde, dann bitte mir einfach den Link hier als Antwort reinstellen.

Ansonsten dürfte die Frage für alle die eine zweijährige Intensiv oder Psychiatrie Fachweiterbildung haben sehr interessant sein.

Es geht um die Einordung der diversen Pflegefachweiterbildung (Wichtig: Für den Fall hier muss es die Zweijährige Fachweiterbildung sein) in den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR).

DQR ist das deutsche Pendant dazu.

Level 1 = Berufsausbildungsvorbereitungskurse

Level 2 = Einstiegsqualifizierung

Level 3 = 2 jährige Berufsausbildung

Level 4 = 3 jährige Berufsausbildung

Level 5 = Fortbildungen z.B. IT Spezialist

Level 6 = Bachelor /Staatlich geprüfter Techniker /Geprüfter Meister / Fachkaufmann / Fachwirt

Level 7 = Master

Level 8 = Promotion (Dr./Ph.D.)


Wo seht ihr die zweijährige Fachweiterbildung?

Ich sehe sie in Level 6.

Die einjährige Casemanager Ausbildung würde ich genau wie die einjährige Gerontofachweiterbildung der Psychiatrie in Level 5 sehen.

Wer weiß mehr?

Wenn sich ein Antworter sicher ist, dann wäre eine Quellenangabe recht gut.
 

Anhänge

  • EQR.jpg
    EQR.jpg
    41,5 KB · Aufrufe: 5
Zuletzt bearbeitet:
und was bringt die einordnung??
habe noch nie was von DQR gehört??
hast du mehr infos dazu bzw. was ist der Hintergrund deiner frage??
 
und was bringt die einordnung??
habe noch nie was von DQR gehört??
hast du mehr infos dazu bzw. was ist der Hintergrund deiner frage??

Hallo Flora,

die EU hat verschiedene Ausbildungsformen.

Zum Beispiel entspricht unsere deutsche 3jährige Lehre vom Niveau bzw. vom Level dem russischen Polytechnikum.

Um dies zu standardisieren wurde EQR bzw. DQR entwickelt.

Die Frage ist deshalb so interessant, da ein Krankenpfleger ja durchaus was total pflegefremdes arbeiten könnte. Zum Beispiel in der Stadtverwaltung.

Und dann braucht man eine Niveaustufe bzw. Ausbildungsstufe um ihn Gehaltstechnisch einzuklassifizieren. Und das kann unter Umständen den Unterschied zwischen E7 oder E9 oder bei Beamten zwischen A7 und A9 ausmachen.
 
aber ist das realistisch?? meinst du wirklich eine Stadtverwaltung stellt einen krankenpfleger ein der keinerlei ahnung vom verwalrungsapparat hat?? oder annersrum dass ein verwaltungsbeamter als pfleger eingestellt wird??

wenn ich das verstehe gehts da doch "nur" um einen gehaltsvergleich bzw. eine vergleich mit anderen ländern was das Niveau angeht oder??

so wirklich schlau werd ich da noch nich draus, bringt mir vllt was wenn ich ins ausland will, aber sonst??

ist das was neues?? werd es mal weiterhin beobachten ^^
 
@Maniac
interessant, allerdings würde mich interessieren, wer diese einstufung vorgenommen hat.

laut der offiziellen DQR seite gibt es momentan noch keine offizielle einstufung der FWB. eine einstufung kann nur durch die DQR vorgenommen werden. alles andere (wie in dem link) ist nicht offiziell und hat keine aussagekraft (habe ich so det DQR seite entnommen).

"...Qualifikationen, die Sie nicht in dieser Datenbank finden, wurden dem DQR noch nicht zugeordnet. Dies betrifft derzeit noch Teile der staatlich geregelten Aufstiegsfortbildung und die nicht staatlich geregelte Weiterbildung. Sollten Sie auf anderen Webseiten oder in Veröffentlichungen auf DQR-Zuordnungen von Qualifikation stoßen, die hier nicht erfasst sind, handelt es sich um nicht autorisierte Zuordnungen..."

ich kann keine FWB in der datenbank finden. deswegen finde ich die einstufung der uk essen gewagt.
 
  • Like
Reaktionen: Bender
@Maniac
interessant, allerdings würde mich interessieren, wer diese einstufung vorgenommen hat.

laut der offiziellen DQR seite gibt es momentan noch keine offizielle einstufung der FWB. eine einstufung kann nur durch die DQR vorgenommen werden. alles andere (wie in dem link) ist nicht offiziell und hat keine aussagekraft (habe ich so det DQR seite entnommen).

"...Qualifikationen, die Sie nicht in dieser Datenbank finden, wurden dem DQR noch nicht zugeordnet. Dies betrifft derzeit noch Teile der staatlich geregelten Aufstiegsfortbildung und die nicht staatlich geregelte Weiterbildung. Sollten Sie auf anderen Webseiten oder in Veröffentlichungen auf DQR-Zuordnungen von Qualifikation stoßen, die hier nicht erfasst sind, handelt es sich um nicht autorisierte Zuordnungen..."

ich kann keine FWB in der datenbank finden. deswegen finde ich die einstufung der uk essen gewagt.


Hallo Flora,


Du hast einen interessanten Gedanken.

Ich habe mal Meister und Stunden gegoogelt.


Meisterausbildung und Meisterprüfung Teile I und II: Dachdecker

Fachpraxis (90 Stunden) | Fachtheorie (705 Stunden):

oder

Meisterausbildung und Meisterprüfung Teile I und II: Elektrotechniker

Fachpraxis (260 Stunden) | Fachtheorie (800 Stunden):

oder

Meisterausbildung und Meisterprüfung Teile I und II: Fleischer

Fachpraxis (150 Stunden) | Fachtheorie (240 Stunden):

oder

Meisterausbildung und Meisterprüfung Teile I und II: Friseur

Fachpraxis (234 Stunden) | Fachtheorie (232 Stunden):


Quelle:

Meisterausbildung und -prüfung Teile I und II


D.h. für eine Meisterausbildung sind ca. 400 bis 1000 Stunden Theorie und Praxis vorgeschrieben.

Was bzw. wieviel Stunden Theorie und Praxis sind denn ca. für Intensivfachpfleger vorgegeben?

Sind das über 400 Stunden dann könnte man den Fachpfleger durchaus mit einer Meisterebene vergleichen.

Dann müsste man eigentlich nur noch beim DQR einen entsprechen Antrag stellen, sodass der DQR dass dann dementsprechend in seinen Katalog aufnimmt.

Oder man stupst den Manne Lucha an.

Manfred Lucha – Wikipedia
Der ist nämlich neben Sozialminister von Ba-Wü auch noch Krankenpfleger.

Btw: In der niederländischen Armee ist der "normale" Krankenpfleger ein Feldwebel (mittlerer Dienstgrad) Gehalt A7-A8, aber der Fachkrankenpfleger bereits ein Leutnant (Offizier) Gehalt A9 aufwärts.
 
Zuletzt bearbeitet:
hab gerade extra mal nachgeschaut:

für meine A&I fachweiterbildung musste ich 720h theorie und 2350h praxis erbringen (Baden-Württemberg).
 
  • Like
Reaktionen: Bender und Martin H.
uiuiui dass ist ja schon der hammer... und die HEPs = stufe 6... nicht dass ich was gegen HEPs habe, aber dass is echt der hammer!!
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.

Das sehe ich als Quatsch an.
Es ist klar definiert, dass Stufe 4 eine Dreijährige Ausbildung ist.
Und das sag ich als Krankenpfleger bzw. ehemaliger Krankenpfleger!
Die Damen und Herren sollten mal in die Ausbildungsbücher eines KFZ Mechatronikers (früher KFZ Mechaniker) reinschauen. Dieser Ausbildung geht mittlerweile 3,5 Jahre und ist auch "nur" Stufe 4.

Abgesehen davon würde ich eine Pflegekraft mit Fachweiterbildung jederzeit locker auf Meister- oder Technikerniveau ansehen...

Das sehe ich genauso.:daumen:
Aber der DBFK scheint mir die richtige Adresse zu sein um mit dem DQR zu verhandeln.
Wer von Euch ist noch im DBFK?
Der könnte eigentlich gleich den Link zu diessem Thread kopieren und dem DBFK schicken.

Mittlerweile steht hier im Thread schon alles Wichtige.8-)
 
naja das sehe ich nich so.

du kannst nicht einjähriges und dreijähriges personal in die gleiche kategorie einordnen. dass ist ein schlag ins gesicht und ein Widerspruch in sich selbst. und warum werden HEP's zwei stufen höher eingruppiert??? weil sie ein annerkennungsjahr vor der ausbildung machen (quasi nix anderes als ein praktikum), sry das ist ein witz und mehr als lächerlich.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
danke maniac


und jetzt erklär mir mal bitte einer die einstufung HEP/KP.. ich kapier es nicht. wo liegt der Unterschied???
 
Verstehe ich auch nicht.
 
In einem langweiligen Thread ist doch noch Recht viel Bewegung gekommen, nachdem nun jeder weiß wie wichtig DQR sein kann ;-)

Ich halte mal fest, dass wir, alleine schon aufgrund der Ausbildungsstunden in Theorie und Praxis, alle der Meinung sind, dass die zweijährige Pflege-Fachweiterbildung eindeutig in Stufe 6 (Meister, Fachwirt, Bachelor Ebene) gehört.
Desweiteren halte ich mal fest, dass der DQR zwar den Krankenpfleger, ABER nicht den Fachkrankenpfleger ein klassifiziert hat.

Ich denke das ist nun eindeutig Aufgabe des DBFK´s dies beim DQR einzubringen.
Leider bin ich schon seit Jahren nicht mehr im DBFK.
Wer könnte von Euch (der im DBFK Mitglied ist) könnte sich vorstellen mit dem DBFK mal in Kontakt zu treten?
 
Das sehe ich als Quatsch an.
Es ist klar definiert, dass Stufe 4 eine Dreijährige Ausbildung ist.
Und das sag ich als Krankenpfleger bzw. ehemaliger Krankenpfleger!
Die Damen und Herren sollten mal in die Ausbildungsbücher eines KFZ Mechatronikers (früher KFZ Mechaniker) reinschauen. Dieser Ausbildung geht mittlerweile 3,5 Jahre und ist auch "nur" Stufe 4.
Das kannst Du nicht nur an der Länge der Ausbildung festmachen. Ein Bachelorstudium dauert im Regelfall auch nur 3 - 3,5 Jahre (6 - 7 Semester); in Ausnahmefällen auch 8 Semester (ich kenne jetzt aus dem Stand raus aber keinen einzigen Bachelorstudiengang, der 8-semestrig wäre).
Der DBfK hat in seiner Stellungnahme vielmehr die Inhalte betrachtet bzw. verglichen, was wesentlich sinnvoller ist.
 
und jetzt erklär mir mal bitte einer die einstufung HEP/KP.. ich kapier es nicht. wo liegt der Unterschied???
Soweit ich weiß, orientiert sich die Ausbildung der HEPs stark an der der Erzieher; beide sind zumindest hier in Bayern 5 Jahre lang. Davon sind allerdings die ersten 2 Jahre reines Vorpraktikum, dann kommen 2 Jahre Schule mit eingestreuten Praktikumsblöcken und abschließend das Berufsanerkennungsjahr.
Hört sich erst mal viel an, die 2 Jahre Vorpraktikum können aber auch u. U. wegfallen, mein früherer bester Kumpel hat HEP gelernt, und dem wurde sein Zivildienst (wir haben beide auf der selben Stelle unseren Zivi gemacht) voll angerechnet, obwohl der Zivildienst kürzer als 2 Jahre war. Er hat also effektiv auch nur 3 Jahre gelernt, genau wie ich.
Soweit ich weiß, gilt aber auch nicht die Ausbildungsdauer bei den HEPs als ausschlaggebendes Kriterium für die hohe Einstufung, sondern daß sie mehr pädagogische Inhalte haben (wie gesagt, sehr nahe am Erzieher dran). Und diese werden offensichtlich höher gewichtet, als die pflegerisch-medizinischen Inhalte unserer Ausbildung. (Hab jetzt keine Quelle dafür, hab das aber glaub ich mal so gelesen).
 
  • Like
Reaktionen: Bender
Das kannst Du nicht nur an der Länge der Ausbildung festmachen. Ein Bachelorstudium dauert im Regelfall auch nur 3 - 3,5 Jahre (6 - 7 Semester); in Ausnahmefällen auch 8 Semester (ich kenne jetzt aus dem Stand raus aber keinen einzigen Bachelorstudiengang, der 8-semestrig wäre).
Der DBfK hat in seiner Stellungnahme vielmehr die Inhalte betrachtet bzw. verglichen, was wesentlich sinnvoller ist.

Das habe ich auch (ich dachte das ging aus meinem Posting hervor). Bin aber zu einem anderen Entschluss gekommen wie der DBFK.
ABER das soll ja jetzt nicht Thema des Thread sein, da eine evtl. Hochstufung der normalen Pflegeausbildung von 4 auf Stufe/Level 5 kaum was bringt. Level 5 ist so ein "Zwischenlevel", der vielleicht gut aussieht, aber wenig bringt.
ABER eine Hochstufung der Fachweiterbildung auf Level 6 würde wirklich was bringen.

Level 5 wäre weiterhin bei 2 (A6-A9) zu finden.

In öffentlichen Dienst (hier Beamte) wird unterschieden zwischen folgenden Niveau´s.
Und ich kenne mehrere Krankenpfleger die übrigens Beamte in der Forensik sind.

1 Angelernt/Helferausbildung (unterer Dienst) A1-A5 (ist kaum mehr im Gebrauch. Ich kenne nur einen einzigen A5er und der ist Justizhelfer. Er bringt Gefangene ins Gerichtsgebäude und passt dann dort auf sie auf)
2. 3.jähre Ausbildung (Mittlerer Dienst) A6-A9
3. Fachhochschule bzw. heisst ja jetzt nur noch Hochschule. Gehobener Dienst A9-A12
4. Universität (Höherer Dienst) A13-A16 bzw. dann B Stufen
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen