Zuschläge in der ambulanten Pflege!

Tweety_79

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04.06.2004
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84
Ort
Köln
Beruf
Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Intensivpflege
Hallo,

ich arbeite bei einem ambulanten Kinderkrankenpflegedienst und mich würde mal interessieren, was ihr so an Zuschlägen für Feiertag, Wochenende und Nachtdienste bekommt.
Es dürfen natürlich auch Leute aus der Erwachsenenpflege antworten. Da arbeiten ja eh mehr Leute als in der Kinderkrankenpflege.

LG
Tweety_79

 
Huhu, hier in FFM sind es 50 % an Sonn und 100 % an Feiertagen
aber das hängt von deinem Chefe ab.....
Die Vergütungen sind zum Hausbesuch eh höher, so das es eine
Gegeneinnahme gibt, aber hängt halt von der Gier des Unternehmenes ab.

mfg Hotte
 
Hallo, eigentlich wird ambulanten Einrichtungen zu Sonderbesuchen
eine erhöhte Hausbesuchspauschale vergütet. Diese sind nach 20.00Uhr
an Werktagen und Sa wie So fällig. In Hessen sind das anstatt 4,76 am Wochenende 9,52 €. Damit finanzieren wir höhere Aufwendungen zu
diesen eigentlich unchristlichen Arbeitszeiten.
Wer arbeitet gerne am 1.1 ohne Zuschläge, allerdings mit 100 % Zuschlägen
gleich Netto ,können Lahme wieder gehen ,Blinde wieder sehen usw.

Klar soweit ?

mfg

Hotte
 
lächel ...das dumme wie kommst du an Zuschläge.........
Was steht in deinem Arbeitsvertrag oder wirkt bei euch
ein Tarifvertrag ?

mfg

Hotte
 
Hallo,

bei uns gibt es auch für Feiertag 100 % und für Sonntage 50 %. Nachtdienste werden tariflich mit 1,28 Euro pro Stunde extra bezahlt. Ist auch ein privater AG.

Gruß, Flocke
 
Also...

bei uns im Priv. Pfleged. gibt es keine Zuschläge. Weder an Feiertagen, noch am Wochenende oder im Spätdienst.
Da werd ich blass, wenn ich so lese, was ihr an Zuschläge bekommt.
Habe einen Festen Lohn bei 130 Std. im Monat von 1064,02 . Brauche ich mehr Geld, lasse ich mir meine Überstunden auszahlen. Das ist natürlich ein Tropfen auf den heissen Stein.
 
Habe einen Festen Lohn bei 130 Std. im Monat von 1064,02 .
Hallo Finja,
damit es vergleichbar wird, musst du uns noch sagen, ob das nun Brutto ist oder der Nettoauszahlungsbetrag.
Sinnvoll ist immer eine Angabe in Bruttobeträgen, da die Abzüge sich immer sehr individuell gestalten.
 

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