Zählen Feiertage zur Sollstundenzahl?

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mary_jane

Gast
hallo ihr,

wollte mal von euch wissen wie das bei euch mit den feiertagen geregelt ist. bekommt ihr die nur ausbezahlt?
zählen die mit zur sollstundenzahl?
wer bestimmt wie das abläuft? ist wohl im tarif nicht festgelegt so viel ich weiß.

hoffe es gibt nicht schon einen thread dazu. wenn ja bitte verschieben:D
 
Das was du an Stunden an Feiertagen arbeitest, musst du ersetzt kriegen.

Dazu gibts Feiertagszuschläge...

Oder was wolltest du jetzt hören?
 
ich wollt wissen wie das bei euch so ist. es ist ja schon ein unterschied ob ich z.b 160h im monat arbeiten muss oder entsprechend weniger weil die feiertage nicht dazu zählen. bei uns soll das angeblich geändert werden, das man feiertage nur noch bezahlt bekommt.
 
Also das ihr die Stunden nicht wieder bekommt, sondern quasi ausgezahlt bekommt, ja?

Arbeitet ihr nach Tarif? Wenn ja, welchem?
 
Kenne mich mit dem TVÖD garnicht aus ...
http://hikwww1.fzk.de/br/content/Tarif/umsetzung/umsetzungVerdi.pdf sagt:
■ Feiertagsarbeit/Arbeit am 24./31.12.
§ 49 BT-K
Besonderer Teil Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Betreffs der Arbeit am 24./31.12. gilt § 6 Abs. 3
Allgemeiner Teil TVöD. Betreffs der Arbeit an Feiertagen
gilt § 49 BT-K. Dieser wurde – obwohl von
Arbeitgeberseite gefordert – nicht geändert. Die
Regelung zur Zuschlagsvorschrift für Feiertagsarbeit
des allgemeinen Teils (§ 8 Absatz 1 Buchst.
d) ist anzuwenden. Das bedeutet eine Zuschlagshöhe
von 135% ohne Freizeitausgleich oder 35%
mit Freizeitausgleich.
ggf. Geltendmachung/Geltendmachungsvordruck

■ Zeitzuschlag für Feiertage, die auf einen
Sonntag fallen § 8 Absatz 1 TVöD
Abweichend von den bisherigen Regelungen im
BAT/BMT-G/MTArb ist ein Zeitzuschlag für Feiertage
die auf einen Sonntag fallen nicht explizit
aufgeführt. Für gesetzliche Feiertage, die auf
einen Sonntag fallen, ist der Feiertagszuschlag zu
zahlen (Satz 3: „Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen
... der höchste Zeitzuschlag...“).
Zu beachten: Oster- und Pfingstsonntag sind
keine gesetzlichen Feiertage, so dass hier lediglich
der Anspruch auf Sonntagszuschlag entsteht.
ggf. Geltendmachung/Geltendmachungsvordruck
 
Hallo
Bei uns werden die Feiertage von der Sollarbeitszeit abgezogen. Viele Feirtage im Dienstplan weniger Sollarbeitsstunden. AUßER bei den Dauernachtwachen.
Dort werden die Feiertage NICHT von der Sollarbeitszeit abgezogen. Hat die Dauernachtwache an einem Feiertag Dienst dann bekommt sie einen Tag zustätzlich frei, hat sie an einem Feiertag frei hat sie Pech. So dürfen viele Dauernachtwachen in Monaten wo es 2-3 Feiertage gibt ihre volle Stundenzahl arbeiten wo die anderen Kolleginnen um diese Feiertage weniger arbeiten müssen. Die Geschäftsleitung hat auch eine komplizierte Begründung dafür ausgehängt. Jetzt kümmert sich ein Anwalt um diese Ungleichbehandlung.
Alesig
 
Hallo Alesig,

nach welchen Tarifvertrag ist diese Begründung?

Fragende Grüsse
Narde
 
Hallo narde2003
Sie behaupten es wäre konform mit dem TÖVD. Haben auch eineige Stellen daraus zitiert. Unser Anwalt meint dies wäre Unsinn. Betriebsrat haben wir zur Zeit keinen. Jetzt geht das Ganze wahrscheinlich vor Gericht.
Alesig
 
hallo

@maniac
danke für den auszug. aber das heißt wohl leider das man da nichts dran ändern kann.


mich nervt das echt, weil man sich au solch monate doch immer freut wegen dem vielen frei. also ich pfeiff auf die höhere vergütung:twisted:. denen gehts nur drum ja keinen einstellen zu müssen.

kann sowas einfach geändert werden oder muss da der betriebsrat zustimmen?
 
Sie behaupten es wäre konform mit dem TÖVD.
Hallo Alesig,

es gab diesen Passus im alten BAT, damals war es sogar noch so, dass du diese Tage nacharbeiten musstest, wenn du an einem Feiertag frei hattest.
Ausnahme: Personen die normalerweise ausschliesslich von Montag bis Freitag frei hatten, also den Pflegekräften gegenüber sehr "gerecht".

@Mary_jane,

laut TVÖD bekommst du für einen gearbeiteten Feiertag 35% Zuschlag und natürlich einen Freizeitausgleich. Das Auszahlen von Feiertagen ist in der Regel nur dann möglich, wenn du normalerweise nur von Montag bis Freitag arbeitest, ansonsten ist es wie oben genannt.

Liebe Grüsse
Narde
 
hallo narde,

also ist das dann doch nicht zulässig, oder hab ich jetzt was falsch verstanden? sorry bin manchmal schwer von begriff:weissnix:

können häuser eine interne regelung treffen?
 
Hallo Mary_Jane,

dazu solltest du bei deinem Betriebsrat nachfragen, ich kann dir nur sagen wie es bei uns gehandelt wird.

Bei uns war die Unmut eher darüber, dass man Feiertage nicht mehr auszahlen lassen darf.

Liebe Grüsse
Narde
 
Das sagt der TVÖD:
(2) 1Für Beschäftigte, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt und wenn sie
    1. Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
    2. nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
D.h. dass Du bei einer 38,5 Std-Woche nur ein "Wochensoll" von 30,8 hast (bei einem Feiertag).
Übertragen könnte man auch so rechnen, dass für jeden Wochenfeiertag im Monat 7,7 Std. weniger Sollarbeitszeit anfällt.
(Alles auf die 38,5-Tage Woche und TVÖD)

Zählen Feiertage zur Sollstundenzahl?
daher: nein, sofern obige Kriterien auf Dich zutreffen.

Grüße
Michl
 

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