Wiedereinstieg-Dienstplan

birdy

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Ich bin nun seit 1 Woche in einem Altenheim tätig. Seit 2 Wochen ist mir mein Dienstplan bis Ende Mai bekannt. Nun wurde dieser schon 2 Mal geändert, ohne es mir mitzuteilen. Hätte ich nicht zufällig noch mal nachgeschaut, wüßte ich davon nichts. Habe ich nicht ein Recht darauf informiert zu werden, bzw. müßte ich nicht erst gefragt werden, ob ich tauschen kann? - So kenne ich es noch von früheren Arbeitsplätzen.
Der Juni Plan ist zwar noch nicht endgültig, aber mir fiel auf, dass ich an jedem Feiertag arbeiten muß.(Mai-Juni)
Ich kenne noch die Regelung ein Feiertag frei, einen arbeiten. Wird man generell nicht mehr gefragt?
Kann ich mich trauen einen Diensttausch aus privaten Gründen abzulehnen, auch wenn ich noch in der Probezeit bin?
 
Moin,
ich denke genau das solltest Du mit Deiner Stationsleitung besprechen.

LG Tobias :spopkorns:
 
birdy schrieb:
Ich bin nun seit 1 Woche in einem Altenheim tätig. Seit 2 Wochen ist mir mein Dienstplan bis Ende Mai bekannt. Nun wurde dieser schon 2 Mal geändert, ohne es mir mitzuteilen. Hätte ich nicht zufällig noch mal nachgeschaut, wüßte ich davon nichts. Habe ich nicht ein Recht darauf informiert zu werden, bzw. müßte ich nicht erst gefragt werden, ob ich tauschen kann? - So kenne ich es noch von früheren Arbeitsplätzen.
Der Juni Plan ist zwar noch nicht endgültig, aber mir fiel auf, dass ich an jedem Feiertag arbeiten muß.(Mai-Juni)
Ich kenne noch die Regelung ein Feiertag frei, einen arbeiten. Wird man generell nicht mehr gefragt?
Kann ich mich trauen einen Diensttausch aus privaten Gründen abzulehnen, auch wenn ich noch in der Probezeit bin?

Hi,
im AVR z.B. gilt das der Dienstplan 2 Wo. vor Monatsanfang aushängen muß und damit bindend ist (Unterschr. von STL. und PDL). Geändert kann er nur im gegenseitigen Einvernehmen und eigentlich auch nur mit Zustimmung der MAV (Utopie).
Jeder Mitarbeiter ist i.d.R. verpflichtet Werktäglich auf den Dienstplan und das schwarze Brett (sofern vorhanden) zu schauen.
Ansonsten würde ich erst einmal in der Probezeit den Ball flach halten, kann halt mal ein 1/2 Jahr ärgerlich sein, aber wer seinen Job liebt der schiebt.
 
Hallo RandyAndy,
was du hier von dir gibst, stammt sicher aus einem anderen Jahrhundert oder??
RandyAndy schrieb:
im AVR z.B. gilt das der Dienstplan 2 Wo. vor Monatsanfang aushängen muß und damit bindend ist (Unterschr. von STL. und PDL).
Der Dienstplan ist ein Planungsinstrument für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehemer. Beide Seiten haben gleiche Rechte und Pflichten und die sind rechtlich und tariflich gesichert.

RandyAndy schrieb:
Geändert kann er nur im gegenseitigen Einvernehmen und eigentlich auch nur mit Zustimmung der MAV (Utopie).
Die MAV muß nur eingeschaltet werden, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht und dieses Instrument hat auch seine Berechtigung.


RandyAndy schrieb:
Jeder Mitarbeiter ist i.d.R. verpflichtet Werktäglich auf den Dienstplan und das schwarze Brett (sofern vorhanden) zu schauen.
Warum muß ich auf den Dienstplan sehen?
Der Dienstplan ist zwei Wochen vor Monatsbeginn ausgehängt worden, ich als Arbeitnehmer hatte die Möglichkeit gegen den Dienstplan Einspruch einzulegen, das habe ich nicht getan und somit ist der Plan sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer bindend.
Ich kann ebenso darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber auf mich zu kommt, wenn er das Interesse hat den Dienstplan zu ändern wie auch ich auf ihn zukommen muß, wenn ich den Dienstplan geändert haben möchte.
Ich habe auch nicht die Möglichkeit, morgen statt eines Frühdienstes, weil ich gefeiert habe, zum Spätdienst zu kommen.

Also RandyAndy überlege deine Meinung bitte noch einmal.

RandyAndy schrieb:
Ansonsten würde ich erst einmal in der Probezeit den Ball flach halten, kann halt mal ein 1/2 Jahr ärgerlich sein, aber wer seinen Job liebt der schiebt.
Natürlich muß ich mir überlegen wie ich mit Arbeitsbedingungen umgehe. Wenn ich aber mit Bedingungen umgehen muß, die nicht gesetzeskonform sind, sollte ich mir schon überlegen, ob ich dies akzeptieren kann.

Grüsse
Axel
 
Hallo zusammen!

Sicher ist es nicht in ordnung das der Dienstplan ohne dein wissen und deine zustimmung geändert wurde, aber villeicht wurde es ja erstmal eingetrage und dann mit dir abgeprochen? so ist das meißt bei uns!
Und nein sagen ist auch okey!
Zu den Feiertagen kann ich nur sagen ,das wir seit anfang des Jahres einen Jahresdienstplan haben der immer mit 7 tagen arbeiten 3 tage frei 8 tage arbeiten 3 tage frei im Rhythmus ist. Das heißt ich arbeite immer 2 Wochenenden nacheinander und habe dann 1 frei und dann wieder 2 arbeiten.Und Ich bin das ganze Jahr in jedem Feiertag mit Dienst eingetragen weil der Rhytmus so ist und ich mußte mir Urlaub an Weinachten Pfinsten etc. eintragen weil ich nun nicht alle Feiertage arbeiten wollte für die es eh nur 35% mehr gibt.

NOCH FRAGEN?

JOY
 
Hallo,
die Dienstplanänderung wurde nicht mit mir besprochen, bzw. sie wurde mir noch nicht mal mitgeteilt. Wenn ich nicht zufällig noch mal auf den Plan gesehen hätte, hätte ich die Änderungen gar nicht gemerkt.
Feiertage zu arbeiten finde ich an sich nicht schlimm, aber wenn ich sehe, dass nur ich jeden arbeiten soll, kommt mir der Verdacht, das dies nur so ist, weil ich neu bin. Genauso, wenn ich sehe, dass nur ich an Sonntagen geteilten Dienst leisten soll. Wir arbeiten im Rhythmus 12 Tage arbeiten, 2 Tage frei.
 
Hallo Joy,

joy81 schrieb:
Sicher ist es nicht in ordnung das der Dienstplan ohne dein wissen und deine zustimmung geändert wurde, aber villeicht wurde es ja erstmal eingetrage und dann mit dir abgeprochen? so ist das meißt bei uns!
Und nein sagen ist auch okey!
Wenn geregelt ist, wie man unterscheiden kann, ob der Dienstplaneintrag eine Vorplanung und nicht verbindlich ist, dann ist das ja auch in Ordnung.
Man muß Nein sagen können und dürfen. Aber dies ist nicht einfach, denn normalerweise wird man ja nur für eine Dienständerung gefragt, wenn ein Ausfall eingetreten ist. Da die Abteilungen sowieso nur noch auf Minimalbesetzung betrieben werden, baut der AG darauf, dass die Kollegen Ausfälle immer kompensieren. Bis zu einem gewissen Umfang ist das ja auch in Ordnung aber nicht auf Dauer.

joy81 schrieb:
Zu den Feiertagen kann ich nur sagen ,das wir seit anfang des Jahres einen Jahresdienstplan haben der immer mit 7 tagen arbeiten 3 tage frei 8 tage arbeiten 3 tage frei im Rhythmus ist. Das heißt ich arbeite immer 2 Wochenenden nacheinander und habe dann 1 frei und dann wieder 2 arbeiten.Und Ich bin das ganze Jahr in jedem Feiertag mit Dienst eingetragen weil der Rhytmus so ist und ich mußte mir Urlaub an Weinachten Pfinsten etc. eintragen weil ich nun nicht alle Feiertage arbeiten wollte für die es eh nur 35% mehr gibt.
Die Erstellung eines Dienstplanes, auch eines Rahmenplanes, ist mitbestimmungspflichtig und sollte im Einverständnis der Abteilung geschehen. Man kann zwar nicht alle Wünsche erfüllen, aber den grössten Teil der Mitarbeiterwünsche muß ein Dienstplan bzw. ein Rahmenplan berücksichtigen.
In einem Schichtbetrieb muß man für Feiertage die man nicht arbeiten möchte immer Urlaub beantragen. Sie zählen zwar keinen Urlaubstag, müssen aber dann frei gegeben werden.
Grüsse
Axel
 
Hallo Axel ich denke du hast mich ganz gewaltig mißverstanden!!!!!

bethke schrieb:
Hallo RandyAndy,
was du hier von dir gibst, stammt sicher aus einem anderen Jahrhundert oder??

Der Dienstplan ist ein Planungsinstrument für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehemer. Beide Seiten haben gleiche Rechte und Pflichten und die sind rechtlich und tariflich gesichert.

Habe ich etwas anderes gesagt???


Die MAV muß nur eingeschaltet werden, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht und dieses Instrument hat auch seine Berechtigung.

Meine Rede!!!!


Warum muß ich auf den Dienstplan sehen?
Der Dienstplan ist zwei Wochen vor Monatsbeginn ausgehängt worden, ich als Arbeitnehmer hatte die Möglichkeit gegen den Dienstplan Einspruch einzulegen, das habe ich nicht getan und somit ist der Plan sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer bindend.

Auch meine Rede!!!

Ich kann ebenso darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber auf mich zu kommt, wenn er das Interesse hat den Dienstplan zu ändern wie auch ich auf ihn zukommen muß, wenn ich den Dienstplan geändert haben möchte.
Ich habe auch nicht die Möglichkeit, morgen statt eines Frühdienstes, weil ich gefeiert habe, zum Spätdienst zu kommen.

Also RandyAndy überlege deine Meinung bitte noch einmal.


Natürlich muß ich mir überlegen wie ich mit Arbeitsbedingungen umgehe. Wenn ich aber mit Bedingungen umgehen muß, die nicht gesetzeskonform sind, sollte ich mir schon überlegen, ob ich dies akzeptieren kann.

Und werde dann ALG 2 oder Harzt IV Empfänger!!!

Grüsse
Axel
 

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